Rückgabe von Batterien und Akkumulatoren ist seit dem 01.10.1998 Pflicht
Seit dem 01.10.1998 müssen Sie verbrauchte Batterien und wieder aufladbare Akkumulatoren zurück geben. Die verbrauchten Energiequellen können in Geschäften, die Batterien oder Akkumulatoren im Sortiment führen, abgegeben werden. Die Einzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet und müssen durch "leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln" darauf hinweisen.
Verboten
Seit dem 01.10.1998 verboten
- ist der Verkauf der besonders "giftigen" Alkali-Mangan-Batterien, die Quecksilber enthalten;
- ist der Verkauf von Geräten, in denen schadstoffhaltige Batterien so eingebaut sind, dass sie nach Gebrauch nicht "mühelos" entfernt werden können.
Kennzeichnungspflicht
Seit dem 01.10.1998 müssen blei- und cadmiumhaltige Batterien als schadstoffhaltig gekennzeichnet werden; über die Bedeutung der Kennzeichnung muss auf Schrifttafeln hingewiesen werden; Pb bedeutet Blei, Cd bedeutet Cadmium.
Pfand
Eine Pfandregelung wurde mit dem 01.10.1998 für Autostarterbatterien eingeführt. Für eine Autobatterie müssen Sie einen Pfand von 7,50 EUR entrichten, es sei denn, Sie tauschen alt gegen neu.
Umweltfreundliche Alternativen...
...sind die neu auf dem Markt befindlichen wieder aufladbaren, quecksilberfreien Alkali-Mangan-Batterien, auch RAM`s genannt, nach Meinung der Verbraucherverbände. Sie lassen sich 25 bis 200 mal laden und haben die gleiche Spannung≡Spannung≡
Die elektrische Spannung - häufig auch als Stromspannung bezeichnet - gibt die Ladungsdifferenz zwischen zwei Polen (Minuspol und Pluspol) an. Die Höhe der Spannung wird in Volt (V) angegeben. Das Formelzeichen ist U. Man unterscheidet Gleichspannung (Batterie, Betriebspannung im Computer, Solarstrommodul) und Wechselspannung (Steckdose, Dynamo). wie Einwegbatterien, also 1,5 Volt statt 1,2 Volt wie Nickel-Cadmium-Akkus. Allerdings ist ein besonderes Ladegerät anzuschaffen.
Darüber hinaus gilt: Wo immer es möglich ist, sollten Sie auf batteriebetriebene Elektrogeräte verzichten. Strom≡Strom≡
Strom ist der Fluss von Ladungsträgern in einem elektrischen Leiter. Durch einen eingeschalteten elektrischen Verbraucher, z.B. eine Glühlampe, fließt ein Strom. Der Strom wird angetrieben von der Spannung, die an den beiden Polen bzw. Kontakten des Verbrauchers anliegt. Die Höhe des Stromes (Stromstärke) ist abhängig von der Höhe der Spannung und des elektrischen Widerstandes des Leitungsnetzes und des elektrischen Verbrauchers. aus der Steckdose ist preisgünstiger und trotz aller Kritik immer noch umweltfreundlicher als Batteriestrom.
Weitere Informationen
Faltblatt des Umweltbundesamtes "Wiederaufladbar oder Ex und Hopp". Es kann kostenlos beim Umweltbundesamt, ZAD, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, oder per Fax unter 030/8903-2910 bestellt werden.












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