In Paragraph 3 der neuen TrinkwV 2001 wird Trinkwasser als 'Wasser für den menschlichen Gebrauch' definiert und dessen Anwendung geregelt. Es ist erforderlich, unter anderem für die
- Körperpflege und –reinigung,
- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln Berührung kommen,
- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen
- Nach dem jetzigen Erkenntnisstand ist Regenwasser für Waschmaschinen mechanisch kein Problem.
- Übliche Waschmittel können verwendet werden.
- Bessere Ergebnisse lassen Baukastenwaschmittel erwarten, da eine Abstimmung auf den sehr geringen Härtegrad von Regenwasser möglich ist.
- Die Regenwassernutzung zum Wäsche waschen ist wirksamer Gewässerschutz, da weniger Waschmittel benötigt wird (Schätzungen sprechen von etwa 30%)..
- Zu den Keimgehalten im Waschwasser siehe Online-Handbuch: www.mall.info/regenwassernutzung-von-a-z.html, Teil 2, Seite 33 und 34.
Der Wasserbedarf liegt bei neuen Waschmaschinen bei 10-12 Liter pro Person und Tag. Abhängig ist der Bedarf unter anderem von der Ausnutzung der Waschmaschine, d.h. dem Füllgrad mit Wäsche. Bevor ein Waschmaschinenanschluss installiert wird, sollte überschlägig der voraussichtliche Ertrag ermittelt werden. Wenn die Verwendungsbereiche mit geringem Anspruch an die Wasserqualität angeschlossen sind (Gartenbewässerung, Putzen und Reinigen, WC-Spülung) und dann noch genügend Wassermenge zur Verfügung steht, ist das Einbeziehen der Waschmaschine in das Betriebswassersystem sinnvoll; insbesondere dann, wenn hartes Trinkwasser zusätzliche Waschmittel- bzw. Enthärterdosierung benötigen würde.














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