Das schallschutztechnische Verhalten von Fenstern wird überwiegend beeinflusst durch die Glasdicken (Mitschwingen), den Scheibenabstand (Dämpfung) und die Anordnung und Anzahl der Falzdichtungen (Luftschall≡Luftschall≡
Die Schallausbreitung erfolgt sowohl über die in Schwingung versetzten Materialien bzw. Bauteile selbst (Körperschall) und durch die in der Frequenz des Schallereignisses in Schwingung versetzte Luft (Knall, Musikinstrument, Unterhaltung, durch die Membran eines Lautsprechers). Die Luftschallübertragung kann durch konstruktive Eigenschaften eines Bauteiles mehr oder weniger gedämpft werden. Die Weiterleitung von Luftschall geschieht zu einem großen Teil durch direkte Verbindung von Luftwegen, z.B. über die Fugen undichter Fenster und Türen oder durch Luftundichtheiten im Dachgeschoss.). Geringfügig wird das Verhalten auch beeinflusst durch die Einbauart und die Dichtung der Bauwerksfuge. Im beruhigten Bereich reicht die Schallschutzklasse≡Schallschutzklasse≡
Die Anforderungen an die Schalldämmung sind nach der VDI-Richtlinie 2719 in sechs Schallschutzklassen unterteilt. Maßgeblich ist das bewertete Schalldämmmaß z.B. eines Fensters im funktionstüchtig eingebauten Zustand. Für Neubauten ist jedoch nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) ein resultierendes Schalldämmmaß einzuhalten. 2, in städtischen Ballungsgebieten mit allgemeinem Verkehrslärm kommen Fenster der Schallschutzklasse 3 zum Einsatz.