Die Grenzwerte für die Luftdichtheit≡Luftdichtheit≡
Ein Gebäude sollte zur Vermeidung von Energieverlusten, zur Verhinderung von Bauschäden und Behaglichkeitsdefiziten dauerhaft luftdicht errichtet sein. Diese Forderung bezieht sich vor allem auf die Luftdichtheit von wärmegedämmten Dächern, von Innendämmungen, den Einbau von Fenstern und Türen, sowie Durchdringungen aller Art. der Gebäudehülle wurden erstmalig im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31. Juli 1998 veröffentlicht. Ebenso ist die Überprüfung der Luftdichtigkeit in einem entsprechenden Verfahren verbindlich geregelt (DIN V 4108, Teil 7, bezugnehmend auf die internationale Norm des Nachweisverfahrens ISO 9972. In der DIN ist auch der einzuhaltende Grenzwert der Luftwechselrate≡Luftwechselrate≡
Die Luftwechselrate (oder Luftwechselzahl) beziffert, wie oft die Raumluft pro Stunde komplett gegen frische Außenluft ausgetauscht wird. Für eine hygienische Luftqualität ist eine Luftwechselrate von 0,5 bis 1 je nach Nutzung, Belastung und Raumgröße erforderlich. bei 50 Pa Druckdifferenz≡Druckdifferenz≡
Eine Druckdifferenz entsteht z.B. in Gasen zwischen zwei Teilbereichen durch einen Temperaturunterschied. Infolgedessen entsteht eine Strömung zum Ausgleich. Bei Schornsteinen bzw. Abgasanlagen ist die Druckdifferenz ein Maß für den sogenannten Schornsteinzug. Sie wird angegeben in hPa (hekto-Pascal) oder mbar (millibar). Eine Druckdifferenz im Haus führt bei mangelhafter Luftdichtheit zum Luftaustausch, auch ohne dass Wind geht. Eine Druckdifferenz in Flüssigkeiten entsteht durch einen Strömungswiderstand, z.B. durch ein Ventil. (n50 -Wert) zwischen innen und außen geregelt.
Lüftungsart im Gebäude≡Gebäude≡ Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche. |
Grenzwert der Luftwechselrate, bezogen auf das Gebäudevolumen h-1 (maximal) |
Gebäude mit Abluftanlage | 1 |
Gebäude mit freier Lüftung (Fensterlüftung≡Fensterlüftung≡ Von Fensterlüftung wird gesprochen, wenn die Lüftung bei geöffneten Fenstern bzw. Türen erfolgt, wobei infolge von Temperatur- und Druckunterschieden (Wind) die Luft ausgetauscht wird. Durch Fensterlüftung eine akzeptablen Luftwechsel zur Schaffung einer hygienischen Luftqualität zu erzielen ist schwierig, und meist nicht unter allen Bedingungen zu gewährleisten.) |
3 |
Eine ausreichende Dichtheit ist noch gewährleistet, wenn die Werte der Luftwechselrate um bis zu 0,5 h-1 überschritten werden (baupraktische Toleranzen).
Für die Ausführung von Wohnbauten ist die DIN V 4108, Teil 7 verbindliche Grundlage. Die Einhaltung der Grenzwerte, d.h. die Dichtheit der Gebäudehülle ist als Ergänzung zur Energieeinsparverordnung gesetzlich geregelt und kann eingeklagt werden.
Gemäß BGH-Urteil (VII ZR 5/91) beträgt die Haftung des Unternehmers bei verdeckten Mängeln, denen Organisationsverschulden zu Grunde liegen, bis zu 30 Jahren.
Unterbleibt eine gesonderte Abnahme der Architektenleistung (z.B. bei der Luftdichtigkeitsebene durch eine Prüfung mit dem Differenzdruckverfahren), so ergibt sich nach einem Urteil des BGH vom 30.05.99 (VII ZR 162/97) ebenfalls eine verlängerte Haftung von 30 Jahren. Vereinbarungen nach VOB oder BGB (Haftungsdauer 2 bzw. 5 Jahre) sind dann unwirksam.