Asbest≡Asbest≡
Asbest ist eine in der Natur vorkommende, mineralische Faser mit sehr guter Beständigkeit gegen hohe Temperaturen, Feuer, Feuchtigkeit, Säuren und Laugen (griechisch: asbestos=unbrennbar, unzerstörbar). Wegen seiner technisch interessanten Eigenschaften wurde Asbest bis Anfang der achtziger Jahre häufig im Bauwesen und der Technik benutzt. Die Faser ist jedoch schlecht biolöslich und kann nachweislich Krebs verursachen. Bis Mitte der siebziger Jahre wurden asbesthaltige Platten und Isolationselemente in elektrischen Heizgeräten (Nachtstromspeicherheizgerät) eingesetzt. ist eine natürlich vorkommende mineralische Faser mit einer sehr guten Beständigkeit gegen
- hohe Temperaturen und Feuer,
- Feuchtigkeit,
- Säuren und Laugen.
Die Faser wurde wegen dieser Eigenschaften in der Vergangenheit im Bauwesen, aber auch als Isolierstoff in der Elektrotechnik, für temperaturbeständige Abdichtungen in der Feuerungstechnik, für Bremsbeläge u.v.a.m. eingesetzt. Inzwischen ist klar, Asbest ist ein gefährlicher Stoff. Es ist in die EG-Kategorie Cl der krebserzeugenden Stoffe eingestuft.
In Deutschland wurden für Asbest als besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoff nach §15a der Gefahrstoff-Verordnung eine Reihe von Umgangs- und Verwendungsbeschränkungen festgelegt. Es besteht ein Herstellungs- und Verwendungsverbot sowie ein Expositionsverbot für asbesthaltige Gefahrstoffe, mit Ausnahme der z.Zt. noch notwendigen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dabei sind jedoch alle in der Verordnung festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt einzuhalten.
Das Einatmen der sehr kleinen länglichen Fasern selbst führt noch nicht zu akuten Gesundheitsbeschwerden. Erst im Laufe der Zeit - wenn es zur einer Längsspaltung der nicht biolöslichen Fasern kommt - können Krebserkrankungen auftreten. Die Latenzzeit (Zeit bis zum Auftreten einer Krankheitserscheinung) beträgt 10 bis 50 Jahre.
Besonders gefährlich ist das Verarbeiten von asbesthaltigen Produkten wie Sägen oder Bohren, z.B. die Verarbeitung von Asbestzementprodukten wie Dachplatten, Wellasbestplatten, Schindeln, Rohre. Im eingebauten Zustand stellen solche Produkte dagegen nur eine geringe Gefahr dar.
Umgang mit Asbestzementschindeln, Wellasbestplatten
Asbestzementplatten stellen - wenn sie nicht bearbeitet werden und nicht zu stark verwittert sind - keine akute Gesundheitsgefährdung dar. Deshalb sind Sie nicht verpflichtet solche Platten oder Dachdeckungen sofort zu entfernen.
- Bei Austauscharbeiten an solchen Flächen sind asbestfreie Alternativen einzusetzen.
- Während der Arbeit≡Arbeit≡
Arbeit im physikalischen Sinne stellt die in einem Vorgang verbrauchte Wärme- bzw. Energiemenge dar. Die physikalische Einheit ist die kiloWattstunde (kWh). Eine Energiemenge von einer kWh wird verbraucht, wenn z.B. ein Heizgerät mit einer Anschlussleistung von 1 kW eine Stunde ununterbrochen in Betrieb ist. sind die Platten gründlich zu befeuchten um eine Verteilung von Fasern zu vermeiden. - Das Tragen einer Atemschutzmaske ist zu empfehlen.
- Arbeitskleidung möglichst sofort waschen nicht ausbürsten oder ausklopfen.
- Ausgetauschte Asbestplatten feucht in reißfeste Kunststofftüten packen und die Beutel sicher und zerstörungsfrei zu einer Asbestdeponie transportieren.
Eine andere Möglichkeit die Gefahr durch freigesetzte Asbestfasen zu mindern stellt die Beschichtung mit speziellen Anstrichstoffen dar. Allerdings muss die Beschichtung beidseitig erfolgen was mit einer Demontage verbunden ist. Eine vorhergehende Reinigung mit Bürsten oder Hochdruckreinigern ist nach TRGS 519 (Technische Regeln Gefahrstoffe) verboten.
Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten - Weichasbest
In Asbestpappen, Dichtschnüren, Dichtungen, Dichtungsmassen (Sokalit, Baufatherm, Neptunit, Spritzasbest Morinol) ist der Anteil der Bindemittel gering. Dadurch werden durch Alterung und Zerstörung Asbestfasern sehr leicht freigesetzt. Wir finden diese Materialien in Nachtspeicheröfen, Toastern, Strahlern, Bügeleisen u. a. Geräten älterer Bauart.
In Nachtspeicheröfen wurden asbesthaltige Isolationen bis 1982 verwendet. Bevor nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden können, sollte man solche Öfen auf gar keinen Fall mit dem eventuell vorhandenen Gebläse betreiben. Besser ist es, den Ofen außer Betrieb zu nehmen und bis zu einer fachgerechten Entsorgung mit einer luftdichten Hülle zu versehen. Auf keinen Fall selbst Hand anlegen oder Reparaturarbeiten vornehmen.
Wenn Sie Mieter sind und nicht Eigentümer des Ofens ist der Vermieter für die Einholung eines entsprechenden Gutachtens und für eine ggf. erforderliche Entsorgung verantwortlich.
Asbesthaltige Isolationen finden sich auch in älteren Toastern, Bügeleisen, Haarfönen, Elektro- und Gasherden, Fernsehern u.a. Vermeiden Sie also das Aufschrauben und Reparieren bzw. Demontieren solcher Geräte. Asbesthaltige Haushaltgeräte gehören - in einem dichten Kunststoffbeutel verpackt - in den Sondermüll.
Die fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Produkten wie Dachplatten, Schindeln oder Nachtstromspeicher-Heizungen sollten Sie entsprechend zertifizierten Fachfirmen (Sachkundenachweis nach TRGS 519) überlassen. Nach der Sanierung ist eine Erfolgskontrolle mit Messung der Faserkonzentration vorgeschrieben.