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Kaltwasserzähler

 
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 Forum: Heizkostenabrechnung

 

Kaltwasserzähler

Kaltwasserzähler müssen ab dem 1.1.79 geeicht bzw. beglaubigt sein und nach Ablauf von 6 Jahren erneut geeicht werden. Das gilt generell auch für Wohnungswasserzähler.

Gebäudewasserzähler sind nach DIN 1988 einzubauen. Die Mindestausstattung besteht in Durchflussrichtung aus:

  • Absperrarmatur (Hauptabsperreinrichtung)
  • Wasserzähler
  • längenveränderliches Ein- und Ausbaustück
  • Absperrarmatur
  • Rückflussverhinderer

Nach dem Wasserzähler beginnt der Verantwortungsbereich  (Wartungspflicht) des Grundstückeigentümers. Bis einschließlich dem Wasserzähler besteht eine Wartungspflicht des Lieferanten (Kostenumlage an den Gebäudeeigentümer)



© by f.nowotka | zuletzt geändert am: 24.03.2003 | 3236 x gelesen


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