Einbaufehler führen zu einer fehlerhaften Anzeige und damit auch zu fehlerhafter Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡
Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen.. Dazu zählen:
- falsche Eintauchtiefe (zu kurz) der Temperaturfühler
- Temperaturfühler zu nahe an Beimischeinrichtungen angebracht, zu kurze Beruhigungsstrecke
- Fehler bei der Kabelverlegung
- Wärmemengenzähler≡Wärmemengenzähler≡
Der Wärmemengenzähler ist eine Messgerät zur Ermittlung der Wärmemenge, die z.B. mit dem Heizungswasser in einem Heizkreis abgegeben wird. Der Wärmemengenzähler ermittelt dazu das durchfließende Wasservolumen sowie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf und errechnet daraus die Wärmemenge (m*c*dt). Wärmemengenzähler sind eichpflichtig (5 Jahre). Sie spielen vor allem bei der gesetzlich vorgeschriebenen Heizkostenabrechnung eine bedeutende Rolle. werden entgegen der Wasser-Flussrichtung eingebaut
- Wärmemengenzähler werden im Vorlauf≡Vorlauf≡
Mit Vorlauf bezeichnet man die Rohrleitung eines Heizungssystems, in der das Heizungswasser vom Heizkessel weggehend zum Heizköper hinfließt oder, bei Solaranlagen, die Rohrleitung vom Solarkollektor zum Speicher in Strömungsrichtung der Solarflüssigkeit. Der Vorlauf hat im Regelfall eine höhere Temperatur als der Rücklauf. statt im Rücklauf≡Rücklauf≡
Mit Rücklauf bezeichnet man die Rohrleitung in einem Heizkreis, in dem das abgekühlte Heizungswasser vom Heizkörper weggehend zum Heizkessel zurück fließt. In Solaranlagen ist der Rücklauf die Rohrleitung vom Wärmetauscher des Speichers zum Solarkollektor in Strömungsrichtung der Solarflüssigkeit. eingebaut - Zähler werden nicht entsprechend der Nenndurchflussmenge eingebaut (geringe Durchflüsse werden nicht erfasst)
- Vor- und Rücklauffühler werden nicht im gleichen Heizungskreislauf eingebaut
- fehlerhafte Zuordnung der Zähler zu den Mietern
Moderne Wärmengenzähler haben teilweise komfortable Selbstdiagnoseanzeigen.