| Schritt | Prüfen | ja - Ergebnis, Was tun? | nein - Ergebnis, Was tun? | siehe auch |
| 1. | Ist die Brennstoff- bzw. die Fernwärmebezugsmenge angegeben? | ja, weiter mit 1.1. | nein, Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡ Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. kann wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit zurückgewiesen werden | |
| 1.1. | Liegt die Brennstoff- bzw. Fernwärmebezugsmenge im Rahmen der vorangegangenen Jahre (+/- 20%) | ja, weiter mit 2.1. | nein, in diesbezügliche Rechnung Einsicht verlangen | |
| 2.1. | Stimmt der Bezugszeitraum der Brennstoffe bzw. Fernwärme≡Fernwärme≡ Als Fernwärme bezeichnet man Wärme mit einem Temperaturniveau zwischen etwa 60 und 110°C, die über eine Fernwärmeleitung verteilt wird. Größere Wohngebiete können z.B. meist kostengünstig und umweltfreundlich durch die Abwärme eines Kraftwerkes mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung versorgt werden. Die Abwärmenutzung verbessert den Wirkungsgrad der Stromerzeugung des Kraftwerkes erheblich. Für kleinere Gebiete eignet sich die bei der Kraft-Wärme-Kopplung anfallende Abwärme, eingespeist in einen Nahwärmeverbund. mit dem Abrechnungszeitraum≡Abrechnungszeitraum≡ Der Abrechnungszeitraum wird bei einer Heizkostenabrechnung angegeben und umfasst in der Regel ein Kalenderjahr bzw. 12 Monate. Den Anfangs- und Endtermin kann der Vermieter selbst festlegen, jedoch müssen alle abrechenbaren Betriebskostenbestandteile einer Heiz- und Warmwassserkostenrechnung im Abrechnungszeitraum anfallen und dürfen auch nur für diesen Zeitraum abgerechnet werden. Nach Abschluss des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter ein Jahr Zeit zur Abrechnung und zum Nachweis der Verwendung der Vorschüsse. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip kann die Auslesung aus organisatorischen Gründen auch um einige Tage vom Ende des Abrechnungszeitraumes abweichen. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine stichtaggenaue Zuordnung möglich (z.B. der 31.12. eines Jahres) überein? | ja, weiter mit 3. | nein, Heizkostenabrechnung kann wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit zurückgewiesen werden | |
| 2.2. | Für Ölheizung/Flüssiggas: Ist der Anfangs- und Endbestand angegeben und stimmt der Anfangsbestand in Liter Heizöl/Flüssiggas mit dem Endbestand des vorherigen Abrechnungszeitraum überein? | ja, weiter mit 3. | nein, Heizkostenabrechnung kann wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit zurückgewiesen werden | |
| 3. | Sind auf den ersten Blick bei den Heizungsbetriebsnebenkosten unzulässige Positionen enthalten? | nein, weiter mit 3.1 | nein, Heizkostenabrechnung kann wegen unzulässiger Positionen zurückgewiesen werden | |
| 3.1. | Liegen die Stromkosten unter 5 % der Brennstoffkosten? | nein, in diesbezügliche Rechnung bzw. Ermittlung Einsicht verlangen, weiter mit 3.2. | ja, weiter mit 3.2. | »› Stromkosten |
| 3.2. | Haben Sie den Verdacht, dass in den angegeben Wartungskosten unzulässigerweise Reparaturen enthalten sind? (Wartungskosten über 5% der Brennstoffkosten) | ja, in diesbezügliche Rechnung bzw. Ermittlung Einsicht verlangen, weiter mit 3.3. | nein, weiter mit 3.3. | »› Wartungskosten |
| 3.3. | Können Sie sich einzelne Positionen oder deren Kosten überhaupt nicht erklären? | ja, in diesbezügliche Rechnung bzw. Ermittlung Einsicht verlangen, weiter mit 4. | nein, weiter mit 4. | |
| 4. | Ist der anteilige Brennstoffbedarf für die Warmwasserbereitung auf der Grundlage der Gesamt-Verbrauchsmenge Warmwasser mit Rechenvorschrift ausgerechnet worden? | ja, weiter mit 5.1. | nein, 18% Ansatz ohne Rechnung; Der 18%-Ansatz ist nur zulässig, wenn die Warmwassermenge nicht gemessen werden konnte, Heizkostenabrechnung kann wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit zurückgewiesen werden | |
| 5.1. | Stimmt die in der Position Grundkosten Heizung angegebene Fläche (Ihre Einheiten...) mit der von Ihnen gemieteten Fläche überein? | ja, weiter mit 5.2. | nein, Heizkostenabrechnung kann wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit zurückgewiesen werden Achtung: Haben Sie die Wohnung im Abrechnungszeitraum gewechselt, wird die Wohnfläche nur anteilig berücksichtigt | |
| 5.2. | Stimmt die Zahl der in der Position Verbrauchskosten Heizung angegebenen Verbrauchseinheiten (Ihre Einheiten...) mit der Anzahl der Verbrauchseinheiten laut Ableseprotokoll überein? | ja, weiter mit 5.3. | nein, Heizkostenabrechnung kann wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit zurückgewiesen werden | |
| 5.3. | Stimmt die in der Position Grundkosten Warmwasserbereitung angegebene Fläche (Ihre Einheiten...) mit der von Ihnen gemieteten Fläche überein? | ja, weiter mit 5.4. | nein, Heizkostenabrechnung kann wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit zurückgewiesen werden Achtung: Haben Sie die Wohnung im Abrechnungszeitraum gewechselt, wird die Wohnfläche nur anteilig berücksichtigt | |
| 5.4. | Stimmt die in der Position Verbrauchskosten Warmwasserbereitung angegebenen Warmwassermenge in m³ (Ihre Einheiten...) mit der m³-Zahl laut Ableseprotokoll überein? | ja, Ende | nein, Heizkostenabrechnung kann wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit zurückgewiesen werden |
siehe auch
»› Kostenarten, die auf der Rechnung erscheinen dürfen»› Wie plausibel sind Heizkostenabrechnungen?
»› Unerklärliche Phänomene in Heizkostenabrechnungen
»› Über Heizkostenverteiler und Uhren - Wie funktioniert die Technik zur Heizkostenabrechnung












Ratgeber: