Fehler von Heizkosten≡Heizkosten≡
Zu den Heizkosten im Sinne der Heizkostenabrechnung gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten für den Betriebsstrom, die Kosten für Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Wartung (Prüfung der Betriebbereitschaft, Einstellungen), die Kosten für den Schornsteinfeger sowie die Kosten für die Verbrauchserfassung sowie für die dafür erforderlichen Gerate.
Zu den Heizkosten im Sinne der Betrachtung der entstehenden Kostenbelastung für den Eigentümer einer Heizungsanlage im eigenen Haus gehören neben den Verbrauchskosten (verbrauchsgebundene Kosten) und den Betriebskosten (betriebsgebundene Kosten) auch die Kapitalkosten (kapitalgebundene Kosten) für die Anschaffung und Instandhaltung der Technik dazu.-Abrechnungsfirmen
- Energiemenge nicht angegeben
- Energieeinheit nicht angegeben
- Rechnungsdatum der Brennstofflieferung bzw. Fernwärmerechnung fehlt
- Brennstoffbezugszeitraum und Abrechnungszeitraum≡Abrechnungszeitraum≡
Der Abrechnungszeitraum wird bei einer Heizkostenabrechnung angegeben und umfasst in der Regel ein Kalenderjahr bzw. 12 Monate. Den Anfangs- und Endtermin kann der Vermieter selbst festlegen, jedoch müssen alle abrechenbaren Betriebskostenbestandteile einer Heiz- und Warmwassserkostenrechnung im Abrechnungszeitraum anfallen und dürfen auch nur für diesen Zeitraum abgerechnet werden. Nach Abschluss des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter ein Jahr Zeit zur Abrechnung und zum Nachweis der Verwendung der Vorschüsse. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip kann die Auslesung aus organisatorischen Gründen auch um einige Tage vom Ende des Abrechnungszeitraumes abweichen. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine stichtaggenaue Zuordnung möglich (z.B. der 31.12. eines Jahres) stimmen nicht überein - Preis für die verbrauchte Heizölmenge falsch errechnet
- Zwischenablesung≡Zwischenablesung≡
Eine Zwischenablesung der Stände der Heizkostenverteiler, Wasseruhren bzw. der Wärmemengenzähler ist für den ein- bzw. ausziehenden Mieter eine wichtige Maßnahme zur Zuordnung der entstandenen bzw. entstehenden Kosten. Die Kosten hierfür dürfen aber nicht mittels Nutzerwechselgebühr o.ä. auf den oder die Mieter umgewälzt werden. nicht berücksichtigt
Abrechnungsfehler der Vermieter
- Anfangs- bzw. Restbestand an Heizöl/Flüssiggas falsch ermittelt
- Wartungskosten≡Wartungskosten≡
Wartungskosten sind Betriebskosten und entstehen bei Anlagen, z.B. für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Solarenergie- und Regenwassernutzung im Zusammenhang mit der Kontrolle der Betriebsbereitschaft und -sicherheit sowie der Einstellung der Anlage. Reparaturkosten sind keine Wartungskosten! Für die regelmäßig entstehenden Wartungskosten sollte der Vermieter eine Rechnung des Wartungsbetriebes vorlegen können. zu hoch angesetzt - In den Wartungskosten verbergen sich Kosten für Ersatzteile - Stromkosten falsch berechnet (geschätzt)
- In den Stromkosten der Heizungsanlage ist der Allgemeinstromanteil enthalten
Überprüfungen der Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡
Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. nimmt die Energieberatung der Verbraucherzentralen vor (Beratungsstellen unter www.energieberatung-verbraucherzentrale.de) Die Überprüfung kostet 5 €. Auch der Bund der Energieverbraucher bietet eine Überprüfung an, im Internet unter www.energieverbraucher.de.