Mögliche Ursache: Der zu bezahlende Grundpreis≡Grundpreis≡
Der Grundpreis ist ein Entgelt für einen Energiebezug leitungsgebundener Energie (Strom, Gas, Fernwärme), dessen Höhe konstant ist, also unabhängig vom Verbrauch. Mit dem Grundpreis werden Aufwendungen gedeckt, ob nun Energie tatsächlich bezogen wird oder nicht. wird in dem Versorgungsgebiet des Gaslieferanten nach der Nennheizleistung des Heizkessels bestimmt. Die Leistung≡Leistung≡
Die Leistung ist die pro Zeiteinheit umgesetzte oder verbrauchte Energiemenge (Wärme oder Strom). Die Einheit der Leistung ist das Watt (Kurzzeichen W, 1000 W = 1 kW - ein kiloWatt). Die in Anspruch genommene oder abgegebene Leistung ergibt sich, indem die verbrauchte Energiemenge (angegeben in kWh) durch die Zeit (in Stunden h) dividiert wird. Ein Heizgerät mit einer Leistung von 2 kW (Heizkörper, Elektrokonvektor o.ä.) verbraucht bei ununterbrochenem Betrieb in einer Stunde 2 kWh Wärme ab und verbraucht dabei auch 2 kWh Energie. des Kessels liegt aber weit höher als benötigt, so dass der Grundpreis einen sehr hohen Anteil an den Gesamtkosten bildet.
Beispiel: In einer neu errichteten Wohnanlage kann ein großer Teil der Wohnungen nicht vermietet werden, außerdem kommt ein bereits eingeplanter Erweiterungsbau nicht. Die dimensionierte und gebaute Heizungsanlage hat einen völlig überdimensionierten Heizkessel von 200 kW. Im Versorgungsgebiet ist für Kesselleistungen bis 20 kW ein Grundpreis von 20 € pro Monat zu entrichten. Jedes weitere kW kostet pro Monat zusätzlich 1 €. Mithin sind als Grundpreis für einen 200 kW-Kessel monatlich 200,- zu entrichten. Die Jahreskosten belaufen sich so auf 2400,- €.
Werden nun infolge der Unterauslastung z.B. nur 80000 kWh≡kWh≡
Eine kiloWattstunde = 1000 Wh (Wattstunde) = 3,6 MJ (MegaJoule) = 860 kcal. die kWh ist eine gebräuchliche Einheit für die Energie- oder Wärmemenge. Eine kWh Wärme entspricht der gleichen Energiemenge wie eine kWh Strom, allerdings in einer anderen Energieform. Wird Strom in Wärme umgewandelt, z. B. in einem Tauchsieder, wird aus einer kWh Strom genau eine kWh Wärme. Aus einer kWh Wärme kann man jedoch technisch gesehen gerade 0,3 kWh Strom erzeugen. Gas bezogen, für die pro kWh eine Arbeitspreis≡Arbeitspreis≡
Der Arbeitspreis ist jener Preis, der bei leitungsgebundenen Energieträgern (Wärme, Gas, Strom) für die tatsächlich abgenommene Energiemenge (z. B. kWh bei Strom) zu zahlen ist. Wird bsw. keine Wärme oder Strom vom Kunden abgenommen, ist auch kein Arbeitspreis zu bezahlen (im Gegensatz zum Leistungspreis). Der Arbeitspreis, der bei der Lieferung von Strom zu entrichten ist, ist das Entgelt für die bezogene Wirkarbeit in ct/kWh. von 6 Cent/kWh verlangt wird, ergibt sich eine Summe von 4800,- für das Erdgas≡Erdgas≡
Erdgas besteht überwiegend aus Methan (CH4). Infolge des hohen Anteils von Wasserstoffatomen (H) ist Erdgas besonders gut geeignet für die Brennwerttechnik und als Wasserstofflieferant für Brennstoffzellen.
Erdgas ist der emissionsärmste fossile Brennstoff. Bei der Verbrennung entsteht so gut wie kein Schwefeldioxid, Ruß oder Feinstaub. und 2400,- als Leistungspreis≡Leistungspreis≡
Der Leistungspreis (auch als Grundpreis bezeichnet) wird für eine vom Versorger (Fernwärme, Gas, Strom, Wasser) bereitgestellte Leistung entrichtet, z. B. in Euro je kW und Monat. Der Leistungspreis wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn vom Abnehmer keine Entnahme (Wärme, Gas, kWh, Liter) aus dem Netz erfolgte, aber hätte erfolgen können, die Leistung seitens des Versorgers also erbracht worden war. Der Leistungspreis richtet sich in seiner Höhe z.B. nach einer vorgehaltenen Leistung, die sich z.B. aus einer Durchflussmenge (Rohrdurchmesser, Druckstufe, Zählergröße!) ergibt., zusammen also 7200,- €. Der Anteil der Grundkosten≡Grundkosten≡
Bei der Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser sind auch Grundkosten (Festkosten) zu erheben. So verursacht der Betrieb der Heizungsanlage Verluste, Wartungsaufwendungen, Schornsteinfegergebühren, Stromkosten oder Messkosten, die unabhängig vom individuellen Wärme- bzw. Warmwasserverbrauch entstehen. Grundkosten werden mindestens zu 30 %, höchstens jedoch zu 50 % nach den Insgesamtkosten verteilt. Als Maßstab kann die bewohnte bzw. beheizte Fläche oder der umbauten Raum dienen. Der verbleibenden Kostenanteil (70 % bis 50%) wird dann nach dem Verbrauch verteilt (Verbrauchskosten). Anteilige Grundkosten (z.B. bei Ein- bzw. Auszug im Abrechnungszeitraum) werden üblicherweise nach der Gradtagszahltabelle ermittelt, da eine kalendertägliche Umlage nicht der Tatsache gerecht werden würde, dass überwiegende Nutzungen in Winter oder Sommer sehr unterschiedliche Wärneverbrauchsanteile nach sich ziehen. Das gilt nicht für die Grundkostenberechnung für die Warmwassernutzung. an den Gesamtkosten beträgt damit ein Drittel. Der Mischpreis pro kWh beträgt somit 7200 €/80000 kWh = 0,09 €/kWh.












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