Als Ursache wird im Neubau häufig das Trockenheizen oder die Beheizung während der Bauphase auszumachen sein. In der Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡
Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. sind die aufgetretenen Brennstoffbezüge unzulässigerweise den Mietern in Rechnung gestellt. Im Altbau trifft man auf diesen Fall bei einer Modernisierungsmaßnahme bzw. Rekonstruktion.