Tendenziell erhöhen sich die Energieverbräuche und damit die spezifischen Kosten mit geringerer beheizter Gesamtwohnfläche.
Die folgende Tabelle zeigt neben bauphysikalische Daten auch den Heizenergieverbrauch≡Heizenergieverbrauch≡
Der Heizenergieverbrauch entspricht dem tatsächlichen Brennstoff- bzw. Elektroenergieverbrauch der Heizungsanlage zur Deckung des Heizwärmebedarfs eines Raumes, einer Gebäudezone oder eines ganzen Gebäudes einschließlich der Warmwasserbereitung. Der Heizenergieverbrauch unterscheidet sich meist vom errechneten Heizenergiebedarf. Wird der Heizenergieverbrauch für ein ganzes Jahr angegeben spricht man vom Jahres-Heizenergieverauch. Dieser Wert stellt die Grundlage für die Erstellung eiens so genannten Verbrauchausweises dar. vor und nach Sanierungen von Mehrfamilien-Häusern in den neuen Bundesländern
Mehrfamilienhäuser in den neuen Bundesländern (Werte nach versch. Quellen) | Heizenergieverbrauch in kWh/m²a | nach wärmetechnischer Sanierung | |
Blockbauart 1,1 IW 81,82,83 (77-85) | 0,95 - 1,05 | 185 bis 195 | 85 bis 100 |
WHH - Wohnhochhäuser (65-85) | 1 - 1,1 | 135 bis 159 | 70 bis 100 |
Streifenbauart 2,0 IW 65 (66-90) | 1,45 - 1,6 | 174 bis 215 | 85 bis 100 |
Typenserie P2 5,0 (66-90) | 1,36 - 1,5 | 175 bis 230 | ca. 90 (k. A.) |
WBS 70 (70 -90) | 1,24 - 0,80 | 160 bis 87 | 60 bis 80 |
- Wenn möglich, Brennstoffbezugsmenge (Nicht nur die Preise!) mit denen der Vorjahre vergleichen!
- Achtung: Stimmt der Brennstoffbezugszeitraum mit dem Abrechnungszeitraum≡Abrechnungszeitraum≡
Der Abrechnungszeitraum wird bei einer Heizkostenabrechnung angegeben und umfasst in der Regel ein Kalenderjahr bzw. 12 Monate. Den Anfangs- und Endtermin kann der Vermieter selbst festlegen, jedoch müssen alle abrechenbaren Betriebskostenbestandteile einer Heiz- und Warmwassserkostenrechnung im Abrechnungszeitraum anfallen und dürfen auch nur für diesen Zeitraum abgerechnet werden. Nach Abschluss des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter ein Jahr Zeit zur Abrechnung und zum Nachweis der Verwendung der Vorschüsse. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip kann die Auslesung aus organisatorischen Gründen auch um einige Tage vom Ende des Abrechnungszeitraumes abweichen. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine stichtaggenaue Zuordnung möglich (z.B. der 31.12. eines Jahres) überein? (beliebtes Verdunklungsmanöver - keine Mengenangaben, nur Preisangaben)












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