Die Brennstoffkosten≡Brennstoffkosten≡
Die Brennstoffkosten sind die jährlich anfallenden Kosten für den Kauf von Brennstoffen (Brennstoffbedarf, Energieträger), wie Gas, Öl, Kohlen, Holz, Strom oder Fernwärme. Brennstoffkosten sind in einer Heizkostenabrechnung voll umlagefähig. Unabhängig davon ist der Vermieter gehalten, wirtschaftliche Gesichtspunkte beim Kauf von Brennstoffen bzw. Wärme zu beachten (§ 556 Abs.3 BGB). sind meist der größte Kostenanteil auf der Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡
Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen.. Sie sind uneingeschränkt umlagefähig. Aus der Abrechnung müssen
- der Brennstoff und ggf. eine spezifische Eigenschaft (z.B. Erdgas≡Erdgas≡
Erdgas besteht überwiegend aus Methan (CH4). Infolge des hohen Anteils von Wasserstoffatomen (H) ist Erdgas besonders gut geeignet für die Brennwerttechnik und als Wasserstofflieferant für Brennstoffzellen.
Erdgas ist der emissionsärmste fossile Brennstoff. Bei der Verbrennung entsteht so gut wie kein Schwefeldioxid, Ruß oder Feinstaub. H oder L) - die einzelnen Lieferungen bzw. Teilabrechnungen (Menge, Dataum, Preis) und
- die Gesamtmenge und der errechnete Gesamtpreis
ersichtlich sein.
Wird Heizöl bzw. Flüssiggas≡Flüssiggas≡
Zu den Flüssiggasen zählen Propan und Butan sowie ein Gemisch aus beiden. Flüssiggas fällt bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung und in Raffinerien gasförmig als Nebenprodukt an. Durch Komprimierung wird das Gas verflüssigt und in diesem Zustand transportiert und gelagert. Flüssigas hat einen Heizwert von 6,8 bis 7,2 kWh/l je nach Zusammensetzung. im Tank oder Pellets≡Pellets≡Pellets sind genormte, zylindrische Presslinge aus getrocknetem, naturbelassenem Holz (Sägemehl, Hobelspäne, Restholz). Mit Pellets lassen sich automatische Feuerungsanlagen für die Holzverbrennung realisieren. Der Heizwert liegt in der Praxis bei etwa 5 kWh/kg. Die Pelletsfeuerung erfordert in jedem Falle einen speziellen Pelletbrenner (z.B. gelochte Brennersschale) um eine optimale Verbrennung und die Regelbarkeit zu gewährleisten. Die Pelletsheizung als Heizung mit nachwachsenden Rohstoffen (Holzheizung) wurde und wird gefördert. aus einer Lagerstelle genutzt, so ist bei der Abrechnung der Anfangs- und der Endbestand auszuweisen. Beispiel siehe Bewertungskriterien »› Ist die Brennstoffmenge richtig berechnet?
- Es sind immer nur jene Brennstoffmengen zu den Preisen abrechenbar, wie sie im Abrechnungszeitraum≡Abrechnungszeitraum≡
Der Abrechnungszeitraum wird bei einer Heizkostenabrechnung angegeben und umfasst in der Regel ein Kalenderjahr bzw. 12 Monate. Den Anfangs- und Endtermin kann der Vermieter selbst festlegen, jedoch müssen alle abrechenbaren Betriebskostenbestandteile einer Heiz- und Warmwassserkostenrechnung im Abrechnungszeitraum anfallen und dürfen auch nur für diesen Zeitraum abgerechnet werden. Nach Abschluss des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter ein Jahr Zeit zur Abrechnung und zum Nachweis der Verwendung der Vorschüsse. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip kann die Auslesung aus organisatorischen Gründen auch um einige Tage vom Ende des Abrechnungszeitraumes abweichen. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine stichtaggenaue Zuordnung möglich (z.B. der 31.12. eines Jahres) verbraucht wurden. Dabei gilt: Was zuerst gekauft wurde, wird auch zuerst verbraucht oder anders ausgedrückt "first in", "first out". - Rabatte und Nachlässe auf Brennstoffrechnungen müssen den Nutzern zugute kommen.
- Der Vermieter hat nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten einzukaufen.
- Bei Gas- und Fernwärmeanlagen sind alle Kosten abzurechnen, also auch Grund-, Mess- und Arbeitspreise≡Arbeitspreis≡
Der Arbeitspreis ist jener Preis, der bei leitungsgebundenen Energieträgern (Wärme, Gas, Strom) für die tatsächlich abgenommene Energiemenge (z. B. kWh bei Strom) zu zahlen ist. Wird bsw. keine Wärme oder Strom vom Kunden abgenommen, ist auch kein Arbeitspreis zu bezahlen (im Gegensatz zum Leistungspreis). Der Arbeitspreis, der bei der Lieferung von Strom zu entrichten ist, ist das Entgelt für die bezogene Wirkarbeit in ct/kWh.. - Im Falle des erkennbaren Bezug eines Brennstoffes für die Produktion von Wärme im eigenen Haus durch einen Dritten (Contracting≡Contracting≡
(engl. "einen Vertrag abschließen") Das Contracting ist eine Dienstleistung, die die Effizienz von Wärme- und Stromerzeugungs- sowie Verteilsystemen verbessern soll. Der Dienstleister (Contractor) bietet dabei Beratung, Planung, Finanzierung, Realisierung, Betrieb und Instandhaltung der Systeme an. Der Nutzer bezahlt die Leistung mit dem Preis, z.B. für die gelieferte Wärme.), wird der Wärmepreis zwischen Lieferer und Vermieter vereinbahrt worden sein. Dann steht in der Abrechnung auch die gelieferte Wärmemenge und deren Preis. Der in der Abrechnung dargestellte Rechnungsbetrag für die Wärme wird in der Regel deutlich über den Preisen für den Energieträger≡Energieträger≡
Man unterscheidet Primärenergieträger - wie in der Natur vorgefunden, z.B. Öl, Erdgas, Kohle, Holz, Solarenergie und Sekundärenergieträger - wie verarbeitet, z.B. Flüssiggas, Fernwärme, Strom. selbst liegen. Ob diese Berechnung zulässig ist, hängt von den mietvertraglichen Regelungen ab.