Werden Erfassungsgeräte gemietet oder geleast, hat der Vermieter die Mieter von seiner Absicht zu informieren. Sofern die Mieter dieser Absicht nicht mehrheitlich widersprechen, können die Kosten umgelegt werden.
Wartungskosten≡Wartungskosten≡
Wartungskosten sind Betriebskosten und entstehen bei Anlagen, z.B. für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Solarenergie- und Regenwassernutzung im Zusammenhang mit der Kontrolle der Betriebsbereitschaft und -sicherheit sowie der Einstellung der Anlage. Reparaturkosten sind keine Wartungskosten! Für die regelmäßig entstehenden Wartungskosten sollte der Vermieter eine Rechnung des Wartungsbetriebes vorlegen können. bzw. der Eichservice (nur Wärmemengenzähler≡Wärmemengenzähler≡
Der Wärmemengenzähler ist eine Messgerät zur Ermittlung der Wärmemenge, die z.B. mit dem Heizungswasser in einem Heizkreis abgegeben wird. Der Wärmemengenzähler ermittelt dazu das durchfließende Wasservolumen sowie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf und errechnet daraus die Wärmemenge (m*c*dt). Wärmemengenzähler sind eichpflichtig (5 Jahre). Sie spielen vor allem bei der gesetzlich vorgeschriebenen Heizkostenabrechnung eine bedeutende Rolle. und Wasserzähler) für die Erfassungsgeräte sind umlagefähige Kosten.
Bei einem Kauf der Geräte werden die Gerätekosten in die Kaltmiete einbezogen. Darüber hinaus kann der Vermieter die anfallenden Kosten für den Austausch von Geräten (Eichfristen≡Eichfrist≡
Für die Eichfrist bzw. Eichdauer gilt:
Nach Ablauf der Frist werden die Zähler nicht in jedem Fall neu geeicht oder ausgetauscht. Bei Strom- und Gaszählern bsw. wird eine repräsentative Stichprobe gezogen und überprüft. Ergibt sich keine unzulässige Abweichung, wird die Eichdauer aller Zähler einer Serie verlängert, ohne das neue Eichmarken angebracht werden. Wasseruhren und Wärmemengenzähler werden in der Regel gegen neue getauscht. Werden eichpflichtige Zähler nach Ablauf der Gültigkeit weiter bei Abrechnungen weiter benutzt, so kann die Abrechnung angefochten werden.) auf die Mieter umlegen, allerdings nur in entsprechend aufgeteilten Jahresbeträgen.













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