- Trinkgelder
- Zinsen und andere Finanzierungskosten für die Brennstoffbevorratung
- Versicherungen aller Art, ob für Öltank, Feuer, Haftpflicht, Gewässerschäden
- Feuerlöscher, weder als Anschaffungs- noch als Prüfkosten
- Reparaturkosten≡Reparaturkosten≡
Reparaturkosten sind keine Betriebskosten und dürfen deshalb im Rahmen einer Heizkostenabrechnung nicht umgelegt werden. Versteckte Reparaturkosten befinden sich hin und wieder in Abrechnungen über Wartungskosten, die dort jedoch nichts zu suchen haben. aller Art - Modernisierungskosten aller Art
- Verwaltungskosten des Eigentümers
- Telefonkosten
- Kontoführungsentgelte
- Miete für Tanks, z.B. eines Flüssiggastanks
- Brennstoffe für das Trockenheizen eines Neubaus
- Brennstoffe in einer Bau- bzw. Modernisierungsphase eines Gebäudes≡Gebäude≡
Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche. - Abschreibungen der Heizungsanlage
- Wärmerückgewinnungsmaßnahmen