Hierzu gehören die Aufwendungen für die Prüfung der Betriebsbereitschaft, der Betriebssicherheit, Einstellung der Druckwerte, Abgaswerte, Reinigung des Brenners und des Kessels der Anlage - also alle anfallenden Wartungskosten≡Wartungskosten≡
Wartungskosten sind Betriebskosten und entstehen bei Anlagen, z.B. für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Solarenergie- und Regenwassernutzung im Zusammenhang mit der Kontrolle der Betriebsbereitschaft und -sicherheit sowie der Einstellung der Anlage. Reparaturkosten sind keine Wartungskosten! Für die regelmäßig entstehenden Wartungskosten sollte der Vermieter eine Rechnung des Wartungsbetriebes vorlegen können..
Nicht dazu gehören Reparaturen, also Instandhaltungskosten. Das gilt auch für das Auswechseln von Düsen oder Öl-Filtern. Diese Aufwendungen sind bereits Bestandteil der Miete, sofern es sich nicht um Heizungsanlagen handelt, die einem Dritten gehören (Contracting≡Contracting≡
(engl. "einen Vertrag abschließen") Das Contracting ist eine Dienstleistung, die die Effizienz von Wärme- und Stromerzeugungs- sowie Verteilsystemen verbessern soll. Der Dienstleister (Contractor) bietet dabei Beratung, Planung, Finanzierung, Realisierung, Betrieb und Instandhaltung der Systeme an. Der Nutzer bezahlt die Leistung mit dem Preis, z.B. für die gelieferte Wärme., Wärmelieferverträge).
Achtung: Rechnungen im Rahmen von Vollwartungsverträgen enthalten oft auch Positionen mit Ersatzteilen bzw. Reparaturen. Hier muss deutlich getrennt werden. Ist das nicht möglich kann der Nutzer die Zahlung dieser Position ganz verweigern (LG Hamburg WM 89,640)
Als plausibel gilt ein Anteil für Wartungskosten von nicht mehr als 5 % der Brennstoffkosten≡Brennstoffkosten≡
Die Brennstoffkosten sind die jährlich anfallenden Kosten für den Kauf von Brennstoffen (Brennstoffbedarf, Energieträger), wie Gas, Öl, Kohlen, Holz, Strom oder Fernwärme. Brennstoffkosten sind in einer Heizkostenabrechnung voll umlagefähig. Unabhängig davon ist der Vermieter gehalten, wirtschaftliche Gesichtspunkte beim Kauf von Brennstoffen bzw. Wärme zu beachten (§ 556 Abs.3 BGB).. Aber Achtung: Es können beträchtlichen Schwankungen auftreten durch unterschiedlich komplexe Anlagen und sehr unterschiedliche Brennstoffkosten, z.B. Heizöl und Fernwärme≡Fernwärme≡
Als Fernwärme bezeichnet man Wärme mit einem Temperaturniveau zwischen etwa 60 und 110°C, die über eine Fernwärmeleitung verteilt wird. Größere Wohngebiete können z.B. meist kostengünstig und umweltfreundlich durch die Abwärme eines Kraftwerkes mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung versorgt werden. Die Abwärmenutzung verbessert den Wirkungsgrad der Stromerzeugung des Kraftwerkes erheblich. Für kleinere Gebiete eignet sich die bei der Kraft-Wärme-Kopplung anfallende Abwärme, eingespeist in einen Nahwärmeverbund.
siehe auch
»› Kurzcheck (Plausibilitätsprüfung) der Heizkostenabrechnung