Zu den Schornsteinfegerkosten gehören die Kosten für die Kaminreinigung, die Immissionsmessungen≡Immissionsmessung≡
Die Immissionsmessung ist eine bei bestimmten Heizungsanalagen vorgeschriebene Messung der Immisionen, die vom Abgas der jeweiligen Anlage ausgehen. Art und Umfang der Immissionsmessungen sind in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung vorgeschrieben und vom Bezirksschornsteinfegermeister durchzuführen. Die Kosten für die Immissionsmessunggen sind Betriebskosten der Anlage und im Rahmen von Heizkostenabrechnungen voll umlagefähig. und die Feuerstätten- und Abgaswegeschau. Ebenso umlagefähig sind Kosten die im Zusammenhang mit Lüftungsanlagen entstehen; sie gehören jedoch nicht in die Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡
Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen., wenn die Anlage nicht der Verbrennungsluftversorgung dient.
Die Leistungen≡Leistung≡
Die Leistung ist die pro Zeiteinheit umgesetzte oder verbrauchte Energiemenge (Wärme oder Strom). Die Einheit der Leistung ist das Watt (Kurzzeichen W, 1000 W = 1 kW - ein kiloWatt). Die in Anspruch genommene oder abgegebene Leistung ergibt sich, indem die verbrauchte Energiemenge (angegeben in kWh) durch die Zeit (in Stunden h) dividiert wird. Ein Heizgerät mit einer Leistung von 2 kW (Heizkörper, Elektrokonvektor o.ä.) verbraucht bei ununterbrochenem Betrieb in einer Stunde 2 kWh Wärme ab und verbraucht dabei auch 2 kWh Energie. regeln sich nach der BundesImmissionsSchutzVerordnung≡BundesImmissionsSchutzVerordnung≡
Die BundesImmissionsSchutzVerordnung, kurz BImSchVo, regelt die maximal zulässigen Emissionen von Luftschadstoffen aus Prozessen aller Art. Teil der Verordnung ist die Kleinfeuerungsanlagenverordnung, die die Verbrennung von Brennstoffen, den maximal zulässigen Schadstoffausstoß und die Höhe des maximal zulässigen Abgasverlustes von Heizkesseln, Thermen u. a. Wärmeerzeugern regelt. und der Kehr- und Überprüfungsordnungen≡Kehr- und Überprüfungsordnung≡
Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt die Pflichtleistungen des Schornsteinfegers an den verschiedenen Feuerstätten und Lüftungsanlagen. Die Kehr- und Überprüfungsordnung ist in den Bundesländern unterschiedlich. Die in Rechnung gestellten Gebühren sind in den Kehr- und Überprüfungsgebührenordnungen (KÜGO) der Bundesländer geregelt. der Länder. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes
Achtung: Abnahmegebühren für die Abgasanlage gehören zu den Investitionskosten≡Investitionskosten≡ Bei den Investitionskosten (auch Anschaffungskosten genannt) handelt es sich betriebswirtschaftlich gesehen um die Nettokosten der Anschaffung einer Maschine, einer Immobilie oder Teilen davon. Umsatzsteuer, Zinsen, Versicherungen sind nicht Bestandteil der Investitionskosten, während die Montagekosten oder Zulassungskosten dazu gehören.