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» Heizkosten » Heizkostenabrechnung » Abrechenbare Kosten ›Sonstige Kostensonstige umlagefähige Kosten- Zusatzmittel, Hilfsstoffe, Frostschutzmittel≡Frostschutzmittel≡
Zum Schutz vor Frostschäden kann das Wasser in Kreisläufen der Heizungs- und Solartechnik mit einem Frostschutzmittel versetzt werden. Ähnlich wie im Kühlerkreislauf eines Autos verhindert das Mittel bei niedrigen Temperaturen das Einfrieren. Meist wird ungiftiges Propylenglykol verwendet. Eine Ausnahme bilden Systeme, die ohne Solarstrahlung "trocken" fallen (drain-back-Technik) und Systeme, die im Winter leer sind., Additive≡Additive≡ Additive sind Zusätze im Heizöl zur Verbesserung der Verbrennungs-, Fließ-, Lagerstabilität sowie zur Geruchsneutralisation. für Heizöl, Mittel die Korrosion und Kalkablagerungen vermeiden, Rußbildung verhindern, Einfriergefahr mindern - Wasserkosten für die Befüllung der Anlage, auch nach Reparaturen
- Zwischenablesekosten bei Auszug, aber nur für den betreffenden Mieter
- Fahrtkosten für Zweitanfahrten (umstritten)
- Umlageausfallwagnis im öffentlich finanzierten Wohnungsbau bis zu 2% der Betriebskosten≡Betriebskosten≡
Die Betriebskosten einer Anlage, z. B. einer Zentralheizung, sind die Kosten, die neben den Verbrauchskosten (Brennstoffe) und den Kapitalkosten (Anschaffung) entstehen. Sie werden daher auch betriebsgebundene Kosten genannt. Zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Betriebsstrom (Hilfsenergie), Aufwendungen für Bedienung, Überwachung (z. Betriebskosten Schornsteinfegergebühren), Pflege, Reinigung, Wartung sowie für eventuell notwendige Versicherungen. nach § 25 der Neubaumietenverordnung
© by f.nowotka | zuletzt geändert am: 24.03.2003 | 14810 x gelesen
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