Der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen ist abhängig
- vom Standort (Windverhältnisse)
- den Anlagen- und Erschließungskosten
- den persönlichen Einkommensverhältnissen des Betreibers (steuerliche Möglichkeiten, Abschreibungen, Verlustzuweisungen)
Die Abnahme des erzeugten Stromes ist prinzipiell zu festgelegten Sätzen garantiert (siehe »› Erneuerbare-Energien-Gesetz).
Der Jahresenergieertrag ist abhängig
- vom Standort
- von der Leistung der Anlage
Für die betriebswirtschaftliche Planung einer Windenergieanlage ist die genaue Kenntnis der lokalen Windgeschwindigkeit von besonderer Bedeutung. Eine Abweichung von 10% nach unten hat einen Ertragsverlust von 30% zur Folge. Exakte Winddaten müssen durch Messungen ermittelt werden, die jedoch zeitaufwendig sich und erhebliche Kosten verursachen. Im Rahmen eines Forschungsprojektes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wurden Regionalwindkarten erstellt, die vom Deutschen Wetterdienst bezogen werden können. Es liegen beim Deutscher Wetterdienst, Geschäftsfeld Klima- und Umweltberatung, Kaiserleistraße 44, D-63067 Offenbach Deutschland-Karten der Windgeschwindigkeiten in 10m und 50m Höhe vor.
Die Gesamtkosten einer Anlage sind abhängig von
- den Kosten für das Windenergiegutachten, rechnerisches Windenergiegutachten für den Standort liegen bei 1000,-., einjährige Messungen durch Gutachter kosten um 5.000,-.
- den Kosten für ein eventuell erforderliches Bodengutachten
- den Kosten für die Baugenehmigung
- den Kosten für eventuell zu leistende Ausgleichsmaßnahmen (z.B. 15000 € an die Naturschutzbehörde)
- den Kosten für die Zuwegung (z.B 5000,-)
- der Größe der Anlage (Leistung)
- den Erschließungskosten (Entfernung zum Stromnetz, Bodenbeschaffenheit); Anschlusskosten an das Netz sind vom Betreiber zu tragen; ist das verfügbare Stromnetz nicht entsprechend dimensioniert, kommen Kosten zur Herstellung erforderlicher Kapazität auf den Betreiber zu (siehe »› Erneuerbare-Energien-Gesetz.
- Fundamentkosten, je nach Bodenbeschaffenheit und Anlagengröße zwischen 10.000 € und 25.000 € liegen
- Wartungs≡Wartung≡
Eine Wartung umfasst die Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der Betriebbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Einstellung der Regelung und anderen Werten einer technischen Anlage, wie z.B. einer Heizungs-, Lüftungs- oder Solaranlage. Neben allgemeinen Wartungstätigkeiten, wie die Überprüfung von Betriebsdrücken, oder der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen gibt es für jede Anlage spezielle Wartungsaufgaben. Die für die Wartung entstehenden Wartungskosten dürfen im Rahmen der Heizkostenabrechnung keine Reparaturkosten, z.B. für das Auswechseln von Teilen oder Baugruppen, enthalten.
- und Instandhaltungsaufwendungen - Versicherungskosten (ca. 1% des Wertes)
| Anlagen- leistung≡Leistung≡ Die Leistung ist die pro Zeiteinheit umgesetzte oder verbrauchte Energiemenge (Wärme oder Strom). Die Einheit der Leistung ist das Watt (Kurzzeichen W, 1000 W = 1 kW - ein kiloWatt). Die in Anspruch genommene oder abgegebene Leistung ergibt sich, indem die verbrauchte Energiemenge (angegeben in kWh) durch die Zeit (in Stunden h) dividiert wird. Ein Heizgerät mit einer Leistung von 2 kW (Heizkörper, Elektrokonvektor o.ä.) verbraucht bei ununterbrochenem Betrieb in einer Stunde 2 kWh Wärme ab und verbraucht dabei auch 2 kWh Energie. | Investition pro kW | Betriebs- kosten p.a. | Ertrag im Binnenland in kWh/kW (mittlere Windgeschwindigkeit 4,5 m/s) | Ertrag an der Küste in kWh/kW (mittlere Windgeschwindigkeit 6,5 m/s) |
| 270 kW | 1000€/kW | ca. 2 % | 1400 | 2700 |
| 600 kW | 850€/kW | ca. 3 % | 1500 | 2900 |
| 1500 kW (1,5 MW≡MW≡ MW ist die Kurzbezeichnung für MegaWatt (Leistung), 1MW = 1.000 kW (kiloWatt) = 1.000.000 W (Watt)) | 1000€/kW | ca. 4 % | 1600 | 3200 |
Je kleiner die Anlage desto größer sind die spezifischen Investitionskosten≡Investitionskosten≡ Bei den Investitionskosten (auch Anschaffungskosten genannt) handelt es sich betriebswirtschaftlich gesehen um die Nettokosten der Anschaffung einer Maschine, einer Immobilie oder Teilen davon. Umsatzsteuer, Zinsen, Versicherungen sind nicht Bestandteil der Investitionskosten, während die Montagekosten oder Zulassungskosten dazu gehören.
Das Windaufkommen zur Stromerzeugung maximal zu nutzen bieten Windparks, in den mehre Anlagen räumlich konzentriert betrieben werden. Die spezifischen Aufwendungen sind in Windparks deutlich geringer.
Windenergieanlagen kommen auf etwa 1500 bis 2000 Vollast-Benutzungsstunden. Kohle- und Atomkraftwerke erreichen 5000 bis 7000 Stunden. Zum Vergleich: Das Jahr hat 8760 Stunden!
Für Wirtschaftlichkeitsüberlegungen unterstellt man im allgemeinen eine Nutzungsdauer von 15 Jahren. Die Lebenserwartung heutiger Anlagen wird bei entsprechender Wartung mit 20 bis 25 Jahren eingeschätzt.












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