Fußbodenheizungen benötigen, wie andere Heizungssysteme auch, eine Einrichtung zur Regelung der Vorlauftemperatur≡Vorlauftemperatur≡
Mit Vorlauftemperatur bezeichnet man die Temperatur des zum Heizkörper hinfließenden Heizungswasser. Sie liegt je nach Außentemperatur bei außentemperaturgeführten Heizungsregelungen zwischen 35 und 70°C. Anlagen mit reinen Flächenheizungen (Fußboden-, Wandheizungen) kommen mit 25 bis 40°C aus. Bei Heizungsanlagen ohne Heizungsmischer ist die Vorlauftemperatur gleich der Temperatur des Kesselwassers.. Die Vorlauftemperatur kann abhängig von der Außen-, der Rauminnentemperatur oder nach dem Wärmebedarf≡Wärmebedarf≡
Der Wärmebedarf ist jene Nettowärmemenge in kWh, die zur Beheizung eines Raumes bzw. eines Gebäudes oder/und zur Warmwasserbereitung benötigt wird. Der Wärmebedarf ergibt sich aus dem Produkt der Heizlast und der Zeitdauer der Beheizung. Der Wärmebedarf für die Raumheizung setzt sich aus dem Transmissionswärmebedarf und dem Lüftungswärmebedarf zusammen. geregelt werden. Niedertemperaturkessel und Brennwertheizgeräte≡Brennwertheizgerät≡
Ein Brennwertheizgerät ist ein Heizkessel bzw. eine Therme, das bzw. die in der Lage ist, den Brennwert, also den vollständigen Energieinhalt eines Brennstoffes zu nutzen. Die dazu erforderliche Rückgewinnung der Verdampfungswärme des bei der Verbrennung entstehenden Wasserdampfes wird durch besondere konstruktive Maßnahmen im Gerät realisiert. Diese haben eine maximale Kondensation des Wasserdampfes zum Ziel. Die Energieeinsparung liegt je nach Brennstoff gegenüber Niedertemperatur-Heizkesseln bei 10 % bis 15 %., die ausschließlich mit einer Fußbodenheizung arbeiten≡Arbeit≡
Arbeit im physikalischen Sinne stellt die in einem Vorgang verbrauchte Wärme- bzw. Energiemenge dar. Die physikalische Einheit ist die kiloWattstunde (kWh). Eine Energiemenge von einer kWh wird verbraucht, wenn z.B. ein Heizgerät mit einer Anschlussleistung von 1 kW eine Stunde ununterbrochen in Betrieb ist. , können direkt mit niedrigen Kesselwassertemperaturen≡Kesselwassertemperatur≡
Mit Kesselwassertemperatur bezeichnet man die Temperatur des Heizungswassers in einem Heizkessel. Üblicherweise muss die Höhe der Kesselwassertemperatur mindestens dem Wärmebedarf bzw. der Auslegungstemperatur des Heizungssystems entsprechen und darf nach unten die Taupunkttemperatur der Abgase nicht unterschreiten. Bei modernen Heizkesseln mit gleitender Temperaturregelung (z.B. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwert-Heizkessel) darf sich die Kesselwassertemperatur auch dem minimalen Heizwärmebedarf anpassen und die Taupunkttemperatur unterschreiten (bei einem Brennwertheizkessel sogar gewollt). betrieben werden. Bei Mischheizungen richtet sich die Kesselwassertemperatur nach dem höheren Temperaturniveau des Radiatorenheizkreises. Die niedrigen Vorlauftemperaturen für den Fußbodenheizkreis werden mit Hilfe einer Einrichtung (Heizungsmischer≡Heizungsmischer≡
Der Heizungsmischer ist eine Einrichtung zur Temperaturregelung des Heizungswassers. Der Heizungsmischer wird in den Heizungsvorlauf eingebaut, um durch Beimischung von kühlerem Rücklaufwasser die Vorlauftemperatur zu regeln. Bei Niedertemperaturkesseln und Brennwertgeräten mit gleitender Regelung der Kesseltemperatur ist der Einbau eines Heizungsmischer nicht erforderlich. Bei Einbau des Heizungsmischer in den Heizungsrücklauf von Heizungsanlagen mit Holzkesseln dient er der Anhebung der Rücklauftemperatur durch Beimischung von wärmerem Vorlaufwasser (zur Vermeidung von Kondenswasserbildung mit nachfolgender Taupunktkorrosion).) unter Beimischung von kühlerem Rücklaufwasser erzielt.
außentemperaturgeführte Regelung
»› innenraumtemperaturgeführte Regelung
»› bedarfsgeführte Regelung