Für die Verlegung von keramischen Belägen bzw. Natur- oder Betonwerksteinen haben sich alle aus der Fliesenlegetechnik bekannten Verfahren bewährt (Dickbett, Dünnbett u. a.). Wichtig ist vor allem, dass der Überstand des Randdämmstreifens≡Randdämmstreifen≡Randdämmstreifen sollen bei schwimmenden Estrichen Schallübertragung und Wärmebrücken verhindern und sind nach den DIN-Normen DIN 4109 und 4108 vorgeschrieben. Sie müssen je nach Estrichmaterial und Größe der durch Trennfugen gebildeten Felder mindestens 8 mm stark sein. Als Material wird überwiegend geschlossenzellig geschäumtes Polyethylen verwendet. Verfügbar sind auch Randdämmstreifen aus Holzfasern, Kokos u.a. . Die Zusammendrückbarkeit des Randdämmstreifens muss bei Heiz-Estrichen mindestens 5 mm betragen. Der Randdämmstreifen sollte den fertigen Estrich um 15 bis 20 mm überragen und darf nicht vor der Verlegung von Bodenfliesen abgeschnitten werden! erst nach dem Verfugen entfernt werden darf. Sockel aus keramischen Materialien sind so an der Wand zu befestigen, dass ein Abstand von mindestens 6 mm zur Oberkante Fertigfußboden eingehalten wird. Die Fuge darf nur mit dauerelastischem Material verschlossen werden. Geklebte Fliesen auf einlagigen Spanplatten (bei Trockensystemen) haben sich nicht bewährt. Sicherheit bieten zweilagig verlegte Spanplatten (Geklebt, verschraubt), ggf. mit Ausgleichsmasse auf Armierungsgewebe.