Immer wieder werden sogenannte Brennraumeinsätze zum nachträglichen Einbau in Heizkesseln angeboten. In der Werbung werden diese Einsätze auch "Nachbrenner" oder "Wärmestrahler" genannt. Versprochen werden "traumhafte" Energieeinsparungen. Fachleute haben die Aussagen überprüft und sind einhellig zu dem Schluss gekommen, dass die Werbeaussagen falsch sind!
Bei den Einsätzen handelt es sich um metallische oder keramische Röhren, deren Einbau laut Vertreteraussagen eine erhebliche Energieeinsparung mit sich bringen soll. So wird behauptet, dass eine Energieeinsparung von bis zu 40 % bei alten wie bei neuen Kesseln möglich sei. In Wirklichkeit, so belegen Untersuchungen,
- Informationsbrief Energieberatung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände Nr.1/97
- Schornsteinfegerhandwerk Heft 8/98 S. 10
- BVOG-Informationsblatt "Brennraumeinsätze zum nachträglichen Einbau - ja oder nein?",
beruhen die angeblichen Einsparungen auf einem Trick. Während der Neueinstellung des Brenners wird der Energiedurchsatz verringert, was eine geringere Brennerleistung zur Folge hat. Die Abgastemperatur≡Abgastemperatur≡
Die Abgastemperatur (tA) ist die Temperatur der heißen Verbrennungsgase (Abgase). Sie ist abhängig vom Brennstoff sowie von der Art der Verbrennung und des Wärmerzeugers. Um eine hohe Energieausnutzung zu erzielen, sollte die Abgastemperatur so niedrig wie möglich sein (konstruktionsabhängig). sinkt. Infolge dessen verringern sich die Abgasverluste≡Abgasverlust≡
Mit dem Abgasverlust ist die Wärmemenge gemeint, die mit den warmen Abgasen ungenutzt aus dem Wärmeerzeuger entweicht. Die Höhe des Abgasverlustes wird maßgeblich von der Abgastemperatur beeinflusst. Je höher die Temperatur ausfällt, umso schlechter ist der Ausnutzungsgrad des zugeführten Brennstoffes. Ein Abgasverlust tritt nur auf, wenn der Brenner arbeitet, also Brennstoff verbrannt wird. Die maximal zulässige Höhe des Abgasverlustes ist in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung festgelegt. Der Wert wird vom Schornsteinfeger im Rahmen der Abgasverlustmessung ermittelt (ausgenommen Brennwerttechnik) und im Abgasprotokoll (Schornsteinfegerprotokoll) vermerkt. Der Abgasverlust wird in % angegeben. geringfügig, jedoch nicht die Abstrahlungs- und Bereitschaftsverluste des Heizkessels. Die momentane Einsparung wird also durch die Leistungsreduzierung, nicht aber durch den Brennraumeinsatz erzielt!
Wegen der verringerten Leistung≡Leistung≡
Die Leistung ist die pro Zeiteinheit umgesetzte oder verbrauchte Energiemenge (Wärme oder Strom). Die Einheit der Leistung ist das Watt (Kurzzeichen W, 1000 W = 1 kW - ein kiloWatt). Die in Anspruch genommene oder abgegebene Leistung ergibt sich, indem die verbrauchte Energiemenge (angegeben in kWh) durch die Zeit (in Stunden h) dividiert wird. Ein Heizgerät mit einer Leistung von 2 kW (Heizkörper, Elektrokonvektor o.ä.) verbraucht bei ununterbrochenem Betrieb in einer Stunde 2 kWh Wärme ab und verbraucht dabei auch 2 kWh Energie. verlängert sich zwangsläufig die Brennerlaufzeit, um die gleiche Energiemenge bereit zu stellen. Das ist nicht immer nachteilig, zumal viele Heizkessel überdimensioniert sind. Aber durch die mit der Leistungsdrosselung verbundene Reduzierung der Abgastemperatur besteht die Gefahr einer Kondensatbildung im Heizkessel und einer Durchfeuchtung des Schornsteins. Es ist zudem möglich, dass im Bedarfsfall die erforderliche Heizleistung≡Heizleistung≡
Die Heizleistung ist die von einem Wärmeerzeuger, Heizkörper oder einer Flächenheizung in einer bestimmten Zeit (z. B. einer Stunde) abgegebene nutzbare Heizwärme. Sie wird angegeben in Watt bzw. kW (kiloWatt). Die Heizleistung muss mindestens der Heizlast des Raumes, einer Gebäudezone bzw. des Gebäudes entsprechen. nicht mehr zur Verfügung steht.
In einem Urteil des Landgerichtes Limburg (AZ 5 O 33/95 vom 18.01.1998) wird rechtskräftig festgestellt, dass mit den nachträglich eingebauten Einsätzen
- praktische keine positiven Auswirkungen auf den Betrieb des Heizkessels bewirkt,
- keine Einsparungen erzielt werden und
- keine Reduzierung der Rußentwicklung erfolgt.
Fazit: Brennraumeinsätze sind wirkungslos. Eine ordnungsgemäße Brennereinstellung im Rahmen der Wartung≡Wartung≡ Eine Wartung umfasst die Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der Betriebbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Einstellung der Regelung und anderen Werten einer technischen Anlage, wie z.B. einer Heizungs-, Lüftungs- oder Solaranlage. Neben allgemeinen Wartungstätigkeiten, wie die Überprüfung von Betriebsdrücken, oder der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen gibt es für jede Anlage spezielle Wartungsaufgaben. Die für die Wartung entstehenden Wartungskosten dürfen im Rahmen der Heizkostenabrechnung keine Reparaturkosten, z.B. für das Auswechseln von Teilen oder Baugruppen, enthalten.
Die Energieverluste älterer Konstanttemperaturkessel können nur durch einen neuen Niedertemperaturkessel bzw. Brennwertheizkessel reduziert werden.
siehe auch
»› Modernisierung einer Heizung mit Konstant-Temperatur-Heizkessel











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