Eine Erneuerung des Heizkessels der Heizungsanlage steht immer dann dringend auf der Tagesordnung, wenn
- sich die Anzahl der Reparaturen verdächtig häuft, die Zeitabstände der Reparaturen immer kürzer werden, insbesondere wenn es sich um Wasserverluste handelt, eine notwendige Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist;
- die Abgaswerte des Heizkessels gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen, d. h. der Schornsteinfeger nach wiederholter Überschreitung der Abgasverluste≡Abgasverlust≡
Mit dem Abgasverlust ist die Wärmemenge gemeint, die mit den warmen Abgasen ungenutzt aus dem Wärmeerzeuger entweicht. Die Höhe des Abgasverlustes wird maßgeblich von der Abgastemperatur beeinflusst. Je höher die Temperatur ausfällt, umso schlechter ist der Ausnutzungsgrad des zugeführten Brennstoffes. Ein Abgasverlust tritt nur auf, wenn der Brenner arbeitet, also Brennstoff verbrannt wird. Die maximal zulässige Höhe des Abgasverlustes ist in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung festgelegt. Der Wert wird vom Schornsteinfeger im Rahmen der Abgasverlustmessung ermittelt (ausgenommen Brennwerttechnik) und im Abgasprotokoll (Schornsteinfegerprotokoll) vermerkt. Der Abgasverlust wird in % angegeben. oder anderer Emissionsgrenzwerte droht die Anlage zu sperren oder - der Kessel noch als sogenannter Konstanttemperaturkessel arbeitet (meist älter als 20 Jahre).
Ist ein Kesseltausch erforderlich, sind folgende Schritte zu gehen:
- Der Bezirksschornsteinfegermeister ist vor einer geplanten Modernisierung der Heizungsanlage zu informieren. Er genehmigt die Nutzung eines vorhandenen Schornsteins für die geplante Modernisierung. Er kann Sanierungsmaßnahmen vorschlagen bzw. fordern.
- Der Heizungsbauer wird beauftragt. Er berechnet (DIN 4705-1) die erforderlichen Abmessungen nach dem geplanten Heizkessel und überprüft die Eignung eines vorhandenen Schornsteins.
- Der Schornstein wird eventuell saniert und der Heizkessel angeschlossen.
- Je nach Landesbauordnung muss der Schornsteinfegermeister nach erfolgter Modernisierung die sichere Abführung der Abgase bescheinigen.
- Die modernisierte Anlage kann in Dauerbetrieb gehen.
Eine Modernisierung bzw. Erneuerung von Teilen der Heizungsanlage steht an, wenn
- noch keine Thermostatventile≡Thermostatventil≡
Das Thermostatventil ist ein Heizkörperventil zur automatischen Konstanthaltung einer am Ventil voreinstellbaren Raumtemperatur. Im Inneren der Ventilkappe befindet sich ein Dehnstoff, der sich abhängig von der Umgebungstemperatur (Raumtemperatur) ausdeht oder zusammenzieht und dabei den Ventilstößel bewegt. Der sich bewegende Stößel führt zum Öffnen oder Verschließen des Spaltes, der eine mehr oder weniger große Menge Heizwasser für den Heizkörper freigibt. Thermostatventile gehören zur Pflichtausstattung von Heizungsanlagen. an den Heizkörpern vorhanden sind, - zwar ein Niedertemperaturkessel, aber keine außentemperaturgeführte Regelung≡außentemperaturgeführte Regelung≡
Eine außentemperaturgeführte Regelung ist die heute überwiegend verwendete Art einer Heizungsregelung, bei der die Temperatur des Heizungswassers (Vorlauftemperatur) in Abhängigkeit von der Temperatur der Außenluft geregelt wird. Die Regelungsart beruht darauf, dass bei absinkender Außenlufttemperatur die zur Beheizung erforderliche Wärmezufuhr ansteigt und umgekehrt. Der Zusammenhang wird dargestellt in der Heizkurve, die vom Betreiber der Heizungsanlage angepasst werden kann. eingebaut ist und/oder - es im Heizungskeller immer gleichmäßig sehr warm ist, z. B. weil Wärmedämmschalen von Rohren und Armaturen fehlen (z. B. nach einer Reparatur).
- eine Instandsetzung der Außenhaut erforderlich bzw.
- eine Modernisierung (neuer Anstrich, Fensteraustausch o. ä.) beabsichtigt ist,
- der Schnee auffallend schnell von der Dachfläche abtaut oder
- der Öl- bzw. Gasverbrauch im Vergleich mit anderen gleichartigen Häusern deutlich höher ist.
Achtung: Werden mehr als 20 % der Flächen von Außenwänden, Fenstern und Decken erneuert, ersetzt bzw. bei Außenwänden Dämmschichten eingebaut oder Verschalungen angebracht, so sind die Anforderungen der gültigen EnergieEinsparVerordnung≡EnergieEinsparVerordnung≡
Die EnergieEinsparVerordnung (kurz EnEV) regelt seit dem 1.10.2007 die einzuhaltenden Mindestanforderungen für den baulichen Wärmeschutz und heizungstechnische Anlagen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Verordnung regelt auch die Ausstellung von Energieausweisen. Seit dem 18.03. 2009 ist eine Änderungsverordnung zur EneV von 2007 verabschiedet, die eine Reihe von verschärften Anforderungen enthält. Vorläufer der EnEV von 2007 war die EnEV aus dem Jahre 2002, die ihrerseits die Wärmeschutzverordnung von 1995 ersetzt hat. einzuhalten.
Sind beide Maßnahmen, also Heizung und Wärmedämmung, zu verbessern, beachten Sie bitte:
- Durch die modulierende Betriebsweise≡modulierende Betriebsweise≡
Bei der modulierende Betriebsweise eines Heizkessels, einer Wärmepumpe, oder eines Klein-BHKW passt sich die abgegebene Wärmeleistung in einem weiten Bereich dem momentanen Bedarf an, ohne dass das Heizgerät aus anschaltet (taktet). Die modulierende Betriebsweise bietet im Gegensatz zur einstufigen oder zweistufigen Betriebweise einen höheren Wirkungsgrad, eine niedrigere Schadstoffemission und geringeren Verschleiß. moderner Brennwerttechnik≡Brennwerttechnik≡
Mit Brennwerttechnik bezeichnet man Heiztechnik (Heizkessel, Heizthermen), die in der Lage ist, auch die Verdampfungswärme des Wasserdampfes durch Wärmerückgewinnung aus dem Abgas zu nutzen. Dieser Vorgang bewirkt gegenüber konventioneller Heiztechnik einen zusätzlichen Wärmegewinn. Er beträgt 10 % bis 15 %. Da in der Heizungstechnik der Wirkungsgrad auf den Heizwert (unterer Heizwert) bezogen und dieser gleich 100 % gesetzt wird, ist bei der Angabe des Wirkungsgrades von Brennwerttechnik ein Wirkungsgrad über 100 % möglich. Die Menge der Verdampfungswärme ist brennstoffspezifisch und hängt von der Anzahl der chemisch gebundenen Wasserstoffatome ab. Bei der Verbrennung von Erdgas mit 4 Wasserstoffatomen pro Molekül bei einem Kohlenstoffatom entsteht der größte Zugewinn (11%). kann der Heizkessel ohne Berücksichtigung des durch nachträgliche Maßnahmen zur Wärmedämmung verringerten Wärmebedarfes eingebaut werden. Der Wirkungsgrad≡Wirkungsgrad≡
Der Wirkungsgrad stellt das Verhältnis von nutzbarer zu aufgewendeter Energie bzw. Arbeit oder Leistung dar. Bei Wärmeerzeugern, die Brennstoffe wie Öl, Gas, Holz oder Kohlen verbrennen, unterscheidet man: Feuerungswirkungsgrad, Normnutzungsgrad, Jahresnutzungsgrad. Bei Wärmepumpen wird der Wirkungsgrad mit der Leistungszahl ausgedrückt. verschlechtert sich auch bei geringerer Leistungsabnahme bei dieser Heizgeräteart nicht. Faustregel für die Geräteauswahl: Das Verhältnis von kleinster zu größter Leistung≡Leistung≡
Die Leistung ist die pro Zeiteinheit umgesetzte oder verbrauchte Energiemenge (Wärme oder Strom). Die Einheit der Leistung ist das Watt (Kurzzeichen W, 1000 W = 1 kW - ein kiloWatt). Die in Anspruch genommene oder abgegebene Leistung ergibt sich, indem die verbrauchte Energiemenge (angegeben in kWh) durch die Zeit (in Stunden h) dividiert wird. Ein Heizgerät mit einer Leistung von 2 kW (Heizkörper, Elektrokonvektor o.ä.) verbraucht bei ununterbrochenem Betrieb in einer Stunde 2 kWh Wärme ab und verbraucht dabei auch 2 kWh Energie. sollte möglichst groß sein; die kleinste Leistung sollte möglichst tief liegen. - Niedertemperaturheizkessel oder Heizthermen≡Heiztherme≡
Die Heiztherme ist ein Heizgerät, bei der das Heizungswasser umhüllt von einem einem führenden Rohr direkt durch die Brennerflamme geführt und dabei erhitzt wird. Heizthermen werden daher auch als Durchlaufheizer bzw. Umlaufheizer bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Heizkessel, in dem eine vergleichsweise große Menge Heizungswasser relativ langsam erwärmt wird, ist der Wasserinhalt einer Therme sehr gering. für Gas möglichst als zweistufige, besser noch als modulierende Geräte auswählen (siehe 1.). - Bei Niedertemperaturkesseln für Heizöl stehen noch keine modulierenden Geräte zur Verfügung. Daher die Leistung nicht zu groß, eher etwas knapp dimensionieren.












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