Die Anforderungen sind in den Aufstellvorschriften verankert, die jedes Bundesland in seiner Feuerungsverordnung≡Feuerungsverordnung≡
Die Feuerungsverordnungen oder auch Feuerungsanlagenverordnungen der Bundesländer regeln die Aufstellung von Feuerungsanlagen, deren Verbrennungsluftversorgung, die Abgasentsorgung sowie die Brennstofflagerung. festlegt (siehe »› Feuerungs- Verordnungen der Länder...). Darüber hinaus gibt es eine Reihe technischer Richtlinien. Überwiegend unterscheiden sich die Aufstellvorschriften für Heizgeräte von deren Betriebsweise.
heiz-tipp.de gibt nachfolgend einen Überblick über wichtige Anforderungen.
Raumluftabhängige≡raumluftabhängig≡
Mit raumluftabhängig bezeichnet man die Betriebsweise einer Feuerstätte für die Raumheizung, bei der die Versorgung mit Verbrennungsluft direkt (abhängig) aus dem Aufstellraum der Feuerstätte erfolgt. Folglich ist bei dieser Betriebweise ein Nachströmen frischer Verbrennungsluft zu sichern. Dies geschieht über einen ausreichenden Raumluftverbund bzw. entsprechend diemensionierte Zuluftöffnungen (z.B. in der Kelleraußenwand). Betriebsweise
Raumluftabhängige Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung≡Strömungssicherung≡
Die Strömungssicherung ist eine Sicherheitseinrichtung an atmosphärisch betriebenen Gas-Feuerstätten (atmosphärische Verbrennung) Die Strömungssicherung dient der Verhinderung von Abgasstau in der Startphase, der Rückströmung von Abgasen und übermäßigem Zug (Wind). Die Strömungssicherung führt zur Dauerlüftung des Aufstellraumes bei entsprechenden Temperaturunterschieden (Winter). über 7 kW Nennleistung≡Nennleistung≡
In der Heiztechnik wird die Nennleistung auch als Nennwärmeleistung bezeichnet. Die Nennleistung entspricht der vom Heizkessel maximal erzeugbaren Nutzwärmeleistung. Sie wird auf dem Typenschild in kW angegeben. Die Nennleistung muss mindestens dem Leistungsbedarf des Gebäudes zum kältesten Zeitpunkt entsprechen (Heizlast) und eventuell eine Aufheizreserve berücksichtigen. In der Solarstromtechnik gibt die Nennleistung die maximal mögliche Leistung eines Solarstrommoduls unter standardisierten Testbedingungen (Solarstrahlung 1000 W pro qm, senkrechte Bestrahlung, Modultemperatur 25 °C) an. dürfen nur aufgestellt werden, wenn durch besondere Einrichtungen an den Feuerstätten sichergestellt ist, dass Abgase in gefahrdrohender Menge nicht in den Aufstellraum eintreten können. Dies gilt nicht, wenn der Aufstellraum ausreichend gelüftet ist und gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen hat, ausgenommen dicht- und selbstschließende Türen.
Im Allgemeinen nicht aufgestellt und betrieben werden dürfen raumluftabhängig betriebene Heizgeräte unabhängig vom Brennstoff
- in Treppenhäusern und notwendigen Fluren, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen
- in Garagen
- in Räumen, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, Dunstabzugshauben und Abluft≡Abluft≡
Die Abluft ist die aus einem Raum oder einer Wohnung abströmende bzw. über ein Abluftventil abgesaugte Luftmenge (verbrauchte Luft). Im Gegensatz zur Zuluft hat die Abluft im Winter eine erhöhte Temperatur, weshalb es energetisch interessant ist, die Wärmemenge von der Luft zu trennen und der kalten Zuluft oder einer Luft-Wasser-Wärmepumpe zur weiteren Nutzung zuführen. Auch die Luft, die mit einer Küchenabzugshaube abgesaugt wird stellt Abluft dar. Diese ist jedoch mit zahlreichen Fettpartikeln behaftet.-Wäschetrocknern abgesaugt wird. Ausnahmen sind möglich, wenn der gleichzeitige Betrieb ausgeschlossen ist, die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird bzw. sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte entstehen kann.
Raumluftunabhängige Betriebsweise
Weitere wichtige Aufstellbedingungen
- Abgasanlagen müssen so bemessen sein, dass bei allen Betriebszuständen die Abgase ins Freie abgeführt werden.
- Abgase von Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen in Schornsteine (ausführlich siehe Abschnitt »› Schornsteine...), Abgase von Heizgeräten für flüssige bzw. gasförmige Brennstoffe können in Abgasleitungen eingeleitet werden (ausführlich siehe Abschnitt »› Abgasleitungen...)
- Heizgeräte müssen von brennbaren Bauteilen soweit entfernt bzw. abgeschirmt sein, dass auf ihnen keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten.
- Als Mindestabstand gilt 40 cm, wenn die Bauartzulassung des Heizgerätes nichts anderes festlegt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Ummantelungen, Dämmstoffe) können die Abstände verringert werden.
- Raumluftunabhängig betriebene Brennwertheizgeräte≡Brennwertheizgerät≡
Ein Brennwertheizgerät ist ein Heizkessel bzw. eine Therme, das bzw. die in der Lage ist, den Brennwert, also den vollständigen Energieinhalt eines Brennstoffes zu nutzen. Die dazu erforderliche Rückgewinnung der Verdampfungswärme des bei der Verbrennung entstehenden Wasserdampfes wird durch besondere konstruktive Maßnahmen im Gerät realisiert. Diese haben eine maximale Kondensation des Wasserdampfes zum Ziel. Die Energieeinsparung liegt je nach Brennstoff gegenüber Niedertemperatur-Heizkesseln bei 10 % bis 15 %. müssen Abstände zu brennbaren Bauteilen im Allgemeinen (zulassungsabhängig) nicht einhalten (luftumspülte Brennkammer) - Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sowie vor Schornsteinreinigungsöffnungen sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Bauteile aus brennbaren Baustoffen müssen vor den Feuerraumöffnungen offener Kamine≡offener Kamin≡
Ein offener Kamin ist eine Feuerstätte zum Verbrennen von festen Brennstoffen, insbesondere von Holz. Offene Kamine besitzen keine geschlossene Brennkammer mit entsprechenden Luftregelmöglichkeiten, jedoch kann man meist den Zug des Schornsteines mit einer Abgasklappe dosieren. Jeder offene Kamin erfordert einen eigenen Schornstein. Der Wirkungsgrad offener Kamine ist schlecht, da in der Regel mit sehr viel Luftüberschuss gearbeitet wird. nach oben und nach den Seiten einen Mindestabstand haben. - In Räumen, in denen Gasfeuerstätten aufgestellt werden, sind in die Gaszuleitung thermisch reagierende Gasabsperrventile einzubauen, die die Gaszufuhr im Brandfall unterbrechen
- Im Aufstellraum eines Öl-Heizkessels dürfen bis zu 5000 Liter Heizöl gelagert werden. Der Kessel muss einen Mindestabstand von einem Meter zu den Behältern haben und darf nicht innerhalb des Auffangraumes stehen (siehe auch »› Heizöl-Lagerung - Vorschriften, Tankarten, Checklisten....)
- Heizgeräte für Flüssiggas≡Flüssiggas≡
Zu den Flüssiggasen zählen Propan und Butan sowie ein Gemisch aus beiden. Flüssiggas fällt bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung und in Raffinerien gasförmig als Nebenprodukt an. Durch Komprimierung wird das Gas verflüssigt und in diesem Zustand transportiert und gelagert. Flüssigas hat einen Heizwert von 6,8 bis 7,2 kWh/l je nach Zusammensetzung.dürfen in Räumen, deren Fußboden an jeder Stelle mehr als 1 m unter der Geländeoberfläche liegt, nur aufgestellt werden, wenn die Feuerstätten eine Flammenüberwachung haben und sichergestellt ist, dass auch bei abgeschalteter Feuerungseinrichtung Flüssiggas aus den im Aufstellraum befindlichen Brennstoffleitungen in gefahrdrohender Menge nicht austreten kann oder über eine mechanische Lüftungsanlage sicher abgeführt wird. - Der Aufstellraum des Heizgerätes sollte frostsicher sein.
- Im Aufstellraum des Heizgerätes muss ein Ablauf für die Ausblaseleitung des Sicherheitsventils, bei Brennwertheizgeräten auch noch ein Ablauf für das Kondenswasser≡Kondenswasser≡
Kondenswasser ist das Wasser (auch Kondensat, Tauwasser genannt), welches durch Erreichen der Sättigungsgrenze infolge Temperaturabsenkung von Wasserdampf entsteht. Kondenswasser entsteht auch in einem Brennwertheizkessel. vorhanden sein.












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