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AVBFernwärme, Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärme)
 Service:
-Beratung per eMail

 

Fernwärmenutzung

Verluste einer mit FernwärmeFernwärme
Als Fernwärme bezeichnet man Wärme mit einem Temperaturniveau zwischen etwa 60 und 110°C, die über eine Fernwärmeleitung verteilt wird.  Größere Wohngebiete können z.B. meist kostengünstig und umweltfreundlich durch die Abwärme eines Kraftwerkes mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung versorgt werden. Die Abwärmenutzung verbessert den Wirkungsgrad der Stromerzeugung des Kraftwerkes erheblich. Für kleinere Gebiete eignet sich die bei der Kraft-Wärme-Kopplung anfallende Abwärme, eingespeist in einen Nahwärmeverbund.
versorgten Heizungsanlage, Quelle: Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO)

Beim Fernwärmebezug wird man im Allgemeinen einen Grund- bzw. LeistungspreisLeistungspreis
Der Leistungspreis (auch als Grundpreis bezeichnet) wird für eine vom Versorger (Fernwärme, Gas, Strom, Wasser) bereitgestellte Leistung entrichtet, z. B. in Euro je kW und Monat. Der Leistungspreis wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn vom Abnehmer keine Entnahme (Wärme, Gas, kWh, Liter) aus dem Netz erfolgte, aber hätte erfolgen können, die Leistung seitens des Versorgers also erbracht worden war. Der Leistungspreis richtet sich in seiner Höhe z.B. nach einer vorgehaltenen Leistung, die sich z.B. aus einer Durchflussmenge (Rohrdurchmesser, Druckstufe, Zählergröße!) ergibt.
, einen Arbeitsspreis und einen VerrechnungspreisVerrechnungspreis
Der Verrechnungspreis wird für die Verbrauchsmessung bei leitungsgebundenen Energieträgern (Wärme, Gas, Strom) erhoben mit Hilfe von Zählern. Bei der Versorgung mit Strom und Gas ist der Verrechnungspreis meist im Grund- bzw. Leistungspreis enthalten.
zu bezahlen haben.



© by f.nowotka | zuletzt geändert am: 31.05.2005 | 5394 x gelesen


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