Beim Fernwärmebezug wird man im Allgemeinen einen Grund- bzw. Leistungspreis≡Leistungspreis≡
Der Leistungspreis (auch als Grundpreis bezeichnet) wird für eine vom Versorger (Fernwärme, Gas, Strom, Wasser) bereitgestellte Leistung entrichtet, z. B. in Euro je kW und Monat. Der Leistungspreis wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn vom Abnehmer keine Entnahme (Wärme, Gas, kWh, Liter) aus dem Netz erfolgte, aber hätte erfolgen können, die Leistung seitens des Versorgers also erbracht worden war. Der Leistungspreis richtet sich in seiner Höhe z.B. nach einer vorgehaltenen Leistung, die sich z.B. aus einer Durchflussmenge (Rohrdurchmesser, Druckstufe, Zählergröße!) ergibt., einen Arbeitsspreis und einen Verrechnungspreis≡Verrechnungspreis≡
Der Verrechnungspreis wird für die Verbrauchsmessung bei leitungsgebundenen Energieträgern (Wärme, Gas, Strom) erhoben mit Hilfe von Zählern. Bei der Versorgung mit Strom und Gas ist der Verrechnungspreis meist im Grund- bzw. Leistungspreis enthalten. zu bezahlen haben.











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