Der Betrieb einer Wärmepumpenanlage≡Wärmepumpenanlage≡
Ein Wärmepumpenanlage zur Heizwärmebereitstellung besteht aus dem Wärmepumpenaggregat und der Wärmequellenanlage (z. B. Erdreichkollektoren, Erdsonden o.ä.), sowie der Regelungstechnik, der Heizungsumwälzpumpe ggf. einem Pufferspeicher zur Überbrückung von Abschaltzeiten und einem Warmwasserspeicher. bedarf grundsätzlich einer Anmeldung beim Elektro-Netzbetreiber.
Von vielen Stromanbietern werden spezielle Sonderstrompreise für den Betrieb von Wärmepumpen≡Wärmepumpe≡
Die Wärmepumpe als Heizgerät nimmt auf der Eingangseite Wärme mit geringer Temperatur auf und gibt Wärme mit höherer Temperatur auf der Heizungsseite wieder ab. Ein Arbeitsmittel verdampft infolge der Aufnahme von Umweltwärme (Luft, Erdreich, Wasser). Das leicht erwärmte gasförmige Arbeitsmittel wird durch einen Kompressor komprimiert, wodurch es eine höhere Temperatur bekommt. Das in dieser Weise stark erwärmte Arbeitsmittel kann die Wärme an das Heizungswasser übertragen, kühlt sich dabei ab und wird erneut in den Kreislauf geschickt. angeboten, die mehr oder weniger deutlich unter den Haushaltsstrompreisen liegen. Mit dem Stromversorger wird ein Sondervertrag≡Sondervertrag≡
Sonderverträge werden mit Gas- oder Elektrokunden der Versorger abgeschlossen, die nicht im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden. Bei Sonderverträgen wird unterschieden zwischen standardisierten Musterverträgen und Individualverträgen. Sonderverträge werden z.B. für die Belieferung von Energie für Heizungszwecke (Erdgas, Elektroenergie für Wärmepumpen oder Nachtsstromspeicherheizungen) abgeschlossen. abgeschlossen, der auf der Nutzerseite das vorhanden Sein bestimmter Anlagenparameter voraussetzt. Der Stromverbrauch der Wärmepumpe muss getrennt vom Haushaltsstrom messbar sein. Dazu wird ein zusätzlicher Zähler eingebaut. Außerdem werden technische Voraussetzungen nötig, die die Möglichkeit der Abschaltung der Wärmepumpe zu bestimmten Tageszeiten ermöglichen. Normalerweise wird dabei dem Stromversorger das Recht eingeräumt höchstens für drei mal zwei Stunden den Strombezug für monovalent≡monovalent≡
Bei der monovalenten Betriebsweise deckt ein Wärmeerzeuger mit einem Energieträger die gesamte Heizlast eines Gebäudes. betriebene Pumpen zu unterbrechen. Wegen der großen Speichermaße der bei einer Wärmepumpenheizung ohnehin sinnvollen Fußbodenheizung (»› Wie erreicht man hohe Arbeitszahlen?) wird diese Unterbrechung allerdings kaum wahrgenommen (siehe auch »› Sind Pufferspeicher in Wärmepumpen-Heizungsanlagen erforderlich?).
Was müssen Sie beim Anmeldeverfahren vorlegen?
Die Energieversorgungsunternehmen benötigen folgende Angaben:
- Anschrift des Betreibers
- Einsatzort der Wärmepumpe
- Bedarfsart (Haushalt, Gewerbe)
- geplante Betriebsweise der Wärmepumpe
- Hersteller der Wärmepumpe
- elektrische Anschlussleistung≡Anschlussleistung≡
Die Anschlussleistung weist den Leistungsbedarf des bzw. der angeschlossenen Geräte/s an die Strom- oder Gasversorgung aus. Ein Gas-Heizkessel mit 18 kW Anschlussleistung entnimmt pro Stunde dem Gasnetz etwa 1,8 m³ Erdgas. Ein Elektrodurchlauferhitzer mit einer Anschlussleistung von 21 kW entnimmt im Maximalbetrieb bei einer Spannung von 400 Volt Drehstrom (drei Phasen) jeder Phase etwa 17,5 Ampere Strom. - maximaler Anlaufstrom in Ampere≡Ampere≡
Ampere ist die Maßeinheit für den elektrischen Strom. Das physikalische Zeichen dafür ist A. 1A fließt in einem Stromkreis bei einer Spannung von einem Volt und einem elektrischen Widerstand von einem Ohm. - maximaler Gebäudewärmebedarf≡Gebäudewärmebedarf≡
Der Gebäudewärmebedarf entspricht dem maximalen Wärmebedarf eines Gebäudes bei der tiefsten charakteristischen Außentemperatur (Auslegungstemperatur, z. B. -14 °C). Er setzt sich zusammen aus dem so genannten Transmissionswärmebedarf (Wärmeableitung über Wände, Fenster, Dach, Fußboden etc.) und dem Lüftungswärmebedarf (Erwärmung der Frischluft). Der Gebäudewärmebedarf wird nach DIN EN 12831 errechnet, um die Heizungsanlage dimensionieren zu können (Ermittlung der Heizlast).
Hinweise zur Elektroinstallation
Für den Anschluss und den Betrieb gelten die jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Stromversorgers (Netzbetreiber≡Netzbetreiber≡
Netzbetreiber eines Strom- bzw. Gasnetzes unterhalten und betreiben ein Energieversorgungsnetz zur Versorgung von Verbrauchern. Für die Durchleitung des Stromes bzw. des Gases vom Erzeuger bzw. Lieferanten werden Netzdurchleitungsentgelte erhoben, die in der Regel die Verbraucher in den Verbrauchspreisen pro kWh wiederfinden.). Zum Anschluss einer Wärmepumpe werden installationsseitig erforderlich:
- ein Drehstromanschluss (Kraftstrom)
- ein den TAB entsprechender Zählerschrank mit Platz für
- einen zusätzlichen Zähler,
- eine Schaltuhr und ggf. für einen Rundsteuerempfänger und
- mindestens drei zusätzliche Sicherungselemente