Erdreich-Wärmepumpenanlagen sind wasserrechtlich wie Grundwasser-Wärmepumpenanlagen zu behandeln. Eine wasserwirtschaftliche Erlaubnis ist auf jeden Fall dann erforderlich, wenn grundwasserführende Schichten durchbohrt werden, was bei Bohrungen unvermeidlich sein dürfte. Am besten, Sie fragen in Ihrer Gemeinde bzw. die untere Wasserbehörde nach der Gesetzeslage in Ihrem Bundesland.












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