Eine von der Stiftung Warentest durchgeführte Überprüfung von Heizungswartungsdiensten ergab, dass leider nur bei weniger als einem Drittel der untersuchten Heizungsanlagen die Wartung≡Wartung≡ Eine Wartung umfasst die Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der Betriebbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Einstellung der Regelung und anderen Werten einer technischen Anlage, wie z.B. einer Heizungs-, Lüftungs- oder Solaranlage. Neben allgemeinen Wartungstätigkeiten, wie die Überprüfung von Betriebsdrücken, oder der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen gibt es für jede Anlage spezielle Wartungsaufgaben. Die für die Wartung entstehenden Wartungskosten dürfen im Rahmen der Heizkostenabrechnung keine Reparaturkosten, z.B. für das Auswechseln von Teilen oder Baugruppen, enthalten.
Arbeit im physikalischen Sinne stellt die in einem Vorgang verbrauchte Wärme- bzw. Energiemenge dar. Die physikalische Einheit ist die kiloWattstunde (kWh). Eine Energiemenge von einer kWh wird verbraucht, wenn z.B. ein Heizgerät mit einer Anschlussleistung von 1 kW eine Stunde ununterbrochen in Betrieb ist. nicht selten oberflächlich.
Es ist also leider wie überall. Wenn Sie nicht aufpassen, ist Ihr Geld verschwunden, ohne dass Sie eine wirkliche Gegenleistung erhalten haben. Dabei geht es doch gerade darum Geld auszugeben, um nachfolgend einen störungsfreien, umweltfreundlichen und ökonomischen Betrieb Ihrer Heizungsanlage zu sichern.
Wie bei anderen Dienstleistungen sollten Sie daher die Notwendigkeit und den Umfang, aber auch eigene Möglichkeiten bei der Wartung Ihrer Heizungsanlage kennen.
In der Heizanlagenverordnung≡Heizanlagenverordnung≡
Die inzwischen veraltete Heizanlagenverordnung enthielt Vorschriften zum Betrieb, der Auslegung und der Regelungstechnik von Heizungsanlagen und der Wärmedämmung von Rohrleitungen. Die Heizanlagenverordnung iwurde übernommen in die am 1.2.2002 in Kraft getretene EnergieEinsparVerordnung (EnEV). Wesentliche Aspekte sind von der seit 1.10.2007 geltenden Neufassung der Energieeinsparverordnung übernommen worden. ist auch festgelegt, was ordnungswidrig ist und demnach mit Bußgeld geahndet werden kann. Allerdings werden Verletzungen des § 9, in dem die eben zitierten Pflichten des Betreibers einer Heizungsanlage geregelt sind, nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wenn es also auch keine direkte Durchsetzungsmöglichkeit zur Wartung gibt, so ergibt sich die Notwendigkeit einer Wartung bei einigen Herstellern schon aus den Garantiebedingungen für den Heizkessel. Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle durch den Fachbetrieb führt dann zum Verlust der Garantie.











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