Der Mindestumfang einer Wartung≡Wartung≡ Eine Wartung umfasst die Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der Betriebbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Einstellung der Regelung und anderen Werten einer technischen Anlage, wie z.B. einer Heizungs-, Lüftungs- oder Solaranlage. Neben allgemeinen Wartungstätigkeiten, wie die Überprüfung von Betriebsdrücken, oder der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen gibt es für jede Anlage spezielle Wartungsaufgaben. Die für die Wartung entstehenden Wartungskosten dürfen im Rahmen der Heizkostenabrechnung keine Reparaturkosten, z.B. für das Auswechseln von Teilen oder Baugruppen, enthalten.
Die inzwischen veraltete Heizanlagenverordnung enthielt Vorschriften zum Betrieb, der Auslegung und der Regelungstechnik von Heizungsanlagen und der Wärmedämmung von Rohrleitungen. Die Heizanlagenverordnung iwurde übernommen in die am 1.2.2002 in Kraft getretene EnergieEinsparVerordnung (EnEV). Wesentliche Aspekte sind von der seit 1.10.2007 geltenden Neufassung der Energieeinsparverordnung übernommen worden. beschrieben (siehe »› Bin ich zur Wartung gesetzlich verpflichtet?) Dieser Mindestumfang ist für den jeweiligen Heizungstyp zu präzisieren und zu ergänzen. Der konkrete Umfang der Wartung hängt ab vom Anlagentyp, der Leistung, dem Fabrikat und dem verwendeten Brennstoff. Daher ist eine pauschale Leistungsbeschreibung unmöglich.
Auf jeden Fall gehören solche Kontroll- und Messarbeiten zur Wartung, die im Zusammenhang mit den Messungen des Schornsteinfegers stehen. Außerdem sind alle Arbeiten durchzuführen, die einen sicheren Betrieb der Feuerstätte gewährleisten. Die Wartung sollte vor dem Schornsteinfegertermin liegen.
Im Folgenden sind die nach verschiedenen Gerätegruppen und Brennstoffen getrennten Leistungsmerkmale einer Wartung zusammengestellt. So können Sie die tatsächlich geleisteten Wartungsarbeiten an Ihrer Heizungsanlage überprüfen. Wichtig: Lassen Sie sich zur besseren Kontrolle unbedingt ein Wartungsprotokoll aushändigen. Im Wartungsprotokoll sollten die Arbeiten konkret beschrieben und die gegebenenfalls ermittelten Messwerte enthalten sein.
Allgemeine Leistungsmerkmale einer Wartung von Öl- bzw. Gas-Heizungsanlagen:
- Überprüfung des Heizkessels bzw. der Therme einschließlich des Feuerraumes, der Wärmedämmung und des Abgasrohres; Beseitigung eventuell vorhandener abgasseitiger Undichtigkeiten;
- Kontrolle des Wasserstandes der Heizungsanlage; gegebenenfalls nachfüllen;
- Kontrolle des Vordruckes des Ausdehnungsgefäßes; gegebenenfalls nachfüllen;
- Kontrolle des Ansprechdruckes des Überdruckventils;
- Probelauf des Brenners und Erstmessung entsprechend den überprüfungspflichtigen Werten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (wie Schornsteinfegerprotokoll);
- Betriebskontrolle von Gebläsen, Umwälzpumpen, Mischeinrichtungen;
- Funktionsprüfung der Heizungsregelung mit entsprechender Korrektur; Kontrolle der Programmierung auf Ausnutzung aller Energiesparmöglichkeiten, gegebenenfalls Korrektur der eingestellten Heizkurve bzw. der Parallelverschiebung;
- Überprüfung der Gängigkeit von automatischen Entlüftungsventilen; Entlüften der Anlage, falls notwendig;
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Heizungsnotschalters;
- Überprüfung der Verkalkung des Warmwasserspeichers, insbesondere der Wärmetauscher bzw. des Wärmetauschers bei Thermen, gegebenenfalls ausbauen und entkalken;
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Opferanode bzw. der Fremdstromanode bei emaillierten Warmwasserspeichern, gegebenenfalls Austausch;
- Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen des Warmwasserspeichers (Überdruckventil, Ausdehnungsgefäß, Rückschlagventil);
- Überprüfung der Wärmedämmung des Warmwasserspeichers und der Rohrleitungen auf festen Sitz und Lückenlosigkeit;
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Zirkulationseinrichtung, gegebenenfalls Einstellen der Zeitschaltuhr;
- gegebenenfalls Überprüfung des Heizungswassers auf Konzentration von Frostschutz- bzw. Sauerstoffbindungsmitteln (Inhibitoren) bei Fußboden-/Wandheizungen bzw. Kunststoffverrohrung;
- Spülen des Schlammfangtopfes bei sanierten Altanlagen (falls vorhanden);
- Probelauf mit Abschlussmessung entsprechend den überprüfungspflichtigen Werten nach der BundesImmissionsSchutzVerordnung und den Feuerungsverordnungen der Länder (CO-Messung);
- Aushändigung eines Wartungsprotokolls.
siehe auch
»› spezielle Leistungsmerkmale der Wartung einer Gasheizung»› Leistungsmerkmale der Wartung einer Ölheizung
»› spezielle Arbeiten an einer Wärmepumpenheizung
»› spezielle Arbeiten an einer Festbrennstoffheizung












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