- Flüssiggasversorgungs- und Verbrauchsanlagen müssen erstmalig und wiederkehrend geprüft werden. Tanks und Armaturen werden alle zwei Jahre von einer Überwachungsorganisation auf Dichtheit und Verhalten bei Betrieb überprüft. Achten Sie darauf, dass Ihnen ein entsprechendes Überprüfungsprotokoll übergeben und eine Plakette (ähnlich der TÜV-Plakette) auf die Tankanlage geklebt wird.
- Bei Heizkesseln, die in Räumen unter Erdgleiche aufgestellt bzw. angebracht sind, muss sichergestellt sein, dass bei abgeschalteten Feuerungseinrichtungen die Zufuhr von Flüssiggas≡Flüssiggas≡
Zu den Flüssiggasen zählen Propan und Butan sowie ein Gemisch aus beiden. Flüssiggas fällt bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung und in Raffinerien gasförmig als Nebenprodukt an. Durch Komprimierung wird das Gas verflüssigt und in diesem Zustand transportiert und gelagert. Flüssigas hat einen Heizwert von 6,8 bis 7,2 kWh/l je nach Zusammensetzung. ebenfalls unterbrochen ist. Die dafür eingesetzten Magnetventile sollten mit der Wartung≡Wartung≡Eine Wartung umfasst die Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der Betriebbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Einstellung der Regelung und anderen Werten einer technischen Anlage, wie z.B. einer Heizungs-, Lüftungs- oder Solaranlage. Neben allgemeinen Wartungstätigkeiten, wie die Überprüfung von Betriebsdrücken, oder der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen gibt es für jede Anlage spezielle Wartungsaufgaben. Die für die Wartung entstehenden Wartungskosten dürfen im Rahmen der Heizkostenabrechnung keine Reparaturkosten, z.B. für das Auswechseln von Teilen oder Baugruppen, enthalten.
des Heizkessels auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.
siehe auch
»› spezielle Leistungsmerkmale der Wartung einer Gasheizung»› spezielle Arbeiten an einer Gas-Brennwertheizung











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