Nein, die Verbrennung von Heizöl kann im Prinzip nicht verboten werden. Jedoch kann die Lagerung, z. B. in Trinkwasserschutzgebieten untersagt und damit die Verbrennung unmöglich gemacht werden.
Eine Kommune darf den Hauseigentümern keine technischen Auflagen für bestimmte Heizungsanlagen machen, also z. B. den Anschlusszwang an das Fernwärmenetz oder den Bezug von Erdgas≡Erdgas≡
Erdgas besteht überwiegend aus Methan (CH4). Infolge des hohen Anteils von Wasserstoffatomen (H) ist Erdgas besonders gut geeignet für die Brennwerttechnik und als Wasserstofflieferant für Brennstoffzellen.
Erdgas ist der emissionsärmste fossile Brennstoff. Bei der Verbrennung entsteht so gut wie kein Schwefeldioxid, Ruß oder Feinstaub.. In einer Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Az.: 1 S 555/89) heißt es, dass eine solche Vorschrift gegen das Bundesbaugesetz verstoße. Danach dürfen Festsetzungen im Bebauungsplan nur aus bodenbezogenen, städtebaulichen Gründen erfolgen (Quelle Brennstoffspiegel 11/99).
siehe auch
»› Lagerung von Heizöl, Übersicht»› Verbrennungsverbot für Holz?