- Wichtigstes Auswahlkriterium ist eine hohe Energieausnutzung. Der feuerungstechnische Wirkungsgrad≡Wirkungsgrad≡
Der Wirkungsgrad stellt das Verhältnis von nutzbarer zu aufgewendeter Energie bzw. Arbeit oder Leistung dar. Bei Wärmeerzeugern, die Brennstoffe wie Öl, Gas, Holz oder Kohlen verbrennen, unterscheidet man: Feuerungswirkungsgrad, Normnutzungsgrad, Jahresnutzungsgrad. Bei Wärmepumpen wird der Wirkungsgrad mit der Leistungszahl ausgedrückt. gibt dafür zwar einen wichtigen Anhaltspunkt, aussagefähiger ist allerdings der Normnutzungsgrad≡Normnutzungsgrad≡
Der Normnutzungsgrad ist ein nach einheitlichen Prüfbedingungen (DIN 4702) ermittelter Wirkungsgrad eines Heizkessels, der die unterschiedlichen Nutzungsbedingungen innerhalb eines Jahres berücksichtigt (Winterbetrieb, sommerliche Warmwasserbereitung). Der Normnutzungsgrad ist bedeutsam für die vergleichende Bewertung von Heizkesseln bzw. Thermen. bei Heizbetrieb und bei Warmwasserbereitung. Er sollte möglichst hoch sein. Verglichen werden können nur die Werte, die nach der DIN-Norm 4702 unter einheitlichen Prüfbedingungen ermittelt wurden. - Beim Austausch eines älteren Konstant-Temperaturkessels kann die Wärmeleistung des neuen Kessels deutlich geringer ausfallen. Ursache sind die verringerten Verluste und meist durchgeführte Wärmedämmmaßnahmen, die den Bedarf verringern. Faustformel: Alte Kesselleistung minus 30 %. Doch keine Angst, eine leichte Überdimensionierung ist nicht kritisch. Wer es genauer wissen will: »› Was ist eine Heizlast?
- Die Umweltbelastung durch Abgase sollte nicht nur den Anforderungen entsprechen, sondern deutlich geringer sein. Kriterien sind ein möglichst hoher CO2≡CO2≡
chemisches Kurzzeichen für Kohlendioxid-Wert sowie niedrigste CO≡CO≡
chemisches Kurzzeichen für Kohlenmonoxid- und NOx-Werte. - Hilfreich ist der "Blaue Engel" als Gütesiegel des Umweltbundesamtes für Produkte mit einer geringen Umweltbelastung.
- Hohe Verarbeitungsqualität und Betriebssicherheit sollten selbstverständlich sein. Die Bewertung der Angebote ist jedoch gerade bei diesem Kriterium besonders schwierig. Hilfreich können Testberichte der Stiftung Warentest sein.
- Niedertemperatur-Heizkessel≡Niedertemperatur-Heizkessel≡
Mit Niedertemperatur-Heizkessel bezeichnet man einen Heizkessel, der auch im Dauerbetrieb mit einer geringen Eintrittstemperatur des Heizungsrücklaufwassers von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann und darf. Der Kessel, der oft auch kurz als NT-Kessel bezeichnet wird, ist für den Betrieb mit sehr niedrigen bzw. für variable Kesselwassertemperaturen in gleitender Betriebsweise geeignet. Der Normnutzungsgrad eines Niedertemperatur-Heizkessel erreicht heute über 90 %. Einen noch besseren Normnuntzungsgrad um 100 % erreichen Brennwertheizgeräte. sollten gleitend, ohne festgelegte untere (minimale) Temperatur betrieben werden können. Sie müssen problemlos abzuschalten sein (z. B. im Niedrigenergiehaus≡Niedrigenergiehaus≡
Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude mit einem vergleichsweise niedrigen Energiebedarf (kleiner 100 kWh/m²) für Raumwärme und Warmwasserbereitung gegenüber dem Durchschnitt (etwa 200 kWh/m²) der Hausbestandes bei gleicher Nutzung. Dies wird vor allem duch eine besonders gut geplante und sorgfältig ausgeführte Wärmedämmung aller Bauteile erreicht. Ein Niedrigenergiehaus ist an keine bestimmte Bauweise gebunden, wohl aber an die Berücksichtigung verschiedener Planungsprinzipien. Auch Altbauten konventioneller Bauweise eigen sich bei entsprechender Planung zur Umgestaltung in ein Niedrigenergiehaus. Bei Neubauten ist das Erreichen des Niedrienergiehausstandards Pflicht, jedoch ist durch geringe Mehraufwendungen auch ein Verbrauch von weniger als 50 kWh/m² schon möglich. in der Nacht), ohne dass Korrosionsschäden am Kesselkörper zu befürchten wären. - Direkt erwärmte Warmwasserspeicher, also Systeme mit einem eigenen Brenner - z. B. Öl-Öfen -, sollten in einer Neuanlage wegen der unbefriedigenden Wirkungsgrade und der zusätzlichen Nebenkosten≡Nebenkosten≡
Als Betriebs- oder Nebenkosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung einer gemieteten Wohnung nur folgende Positionen aufgelistet sein: Abwasser, Allgemeinstrom, Antenne/Kabelanschluß, Fahrstuhl, Grundsteuer (öffentliche Lasten), Heizungs- und Warmwasserkosten, Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausmeister, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Schornsteinreinigung, Ungezieferbekämfung, Gemeinschaftswascheinrichtungen, sonstige Kosten (regelmäßig wiederkehrende Betriebskosten) (Schornsteinfeger, Wartung≡Wartung≡Eine Wartung umfasst die Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der Betriebbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Einstellung der Regelung und anderen Werten einer technischen Anlage, wie z.B. einer Heizungs-, Lüftungs- oder Solaranlage. Neben allgemeinen Wartungstätigkeiten, wie die Überprüfung von Betriebsdrücken, oder der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen gibt es für jede Anlage spezielle Wartungsaufgaben. Die für die Wartung entstehenden Wartungskosten dürfen im Rahmen der Heizkostenabrechnung keine Reparaturkosten, z.B. für das Auswechseln von Teilen oder Baugruppen, enthalten.
) nicht geplant werden. - Heizkessel und Brenner sollten eine Einheit (Unit) bilden.













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