Beton, Putz- und Estrichflächen müssen sauber, staubfrei, fest, tragfähig, frei von Rissen bzw. Löchern und trocken sein, ehe sie beschichtet werden. Putz und Estrich müssen fest auf der Unterlage haften. Ihre Oberfläche darf nicht mit der Stahlkelle geglättet, sondern muss mit dem Holzbrett abgerieben sein. Nachträgliches Pudern mit Zement ist unzulässig. Innenliegende Kanten sind als Hohlkehlen auszuführen. Rohrdurchführungen sind fachgerecht zu ummauern. Mauerwerk sowie Betonflächen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind mit einem festhaftenden Zementputz zu versehen.
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| Abbildung: Institut für wirstchaftliche Ölheizung |
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Öl-Auffangraum mit Kunststoffdichtungswanne, Abbildung: Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO) |
- Bewegungsfugen im Bereich von Auffangwannen sind unzulässig.
- Der verwendete heizölbeständige Schutzanstrich muss bauaufsichtlich zugelassen sein. Im allgemeinen sind ein Voranstrich und zwei Deckanstriche erforderlich. Es kann gestrichen (empfehlenswert), gespritzt oder gerollt werden. Die Trocknungszeit zwischen zwei Anstrichen beträgt bei Kunstharzdispersionen etwa 8 Stunden. Nach ca. 10 Tagen kann der Anstrich belastet werden.
- Eine moderne und sichere Alternative zum Aufbringen heizöldichter Anstriche ist das Einbringen einer heizöldichten Dichtungsfolie. Einzelne Dichtungsbahnen werden miteinander verschweißt und die Oberkanten mit Aluminiumschienen an den Wänden befestigt. Die Tanks werden beim Einbringen angehoben, z. B. mit Luftkissen. Kleinere Fugen von 0,5 mm können durch die Folie überbrückt werden. Außerdem spart die Montage einer solchen Folie Zeit, da das Einbringen an einem Tag erfolgt. Die Folie ist bauaufsichtlich beim deutschen Institut für Bautechnik zugelassen.













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