- In Wohnungen ist die Lagerung von Heizöl in ortsfesten Behältern (einschließlich der Tagestanks in Öfen) bis zu 100 l zulässig.
- Der Tankinhalt kann in speziellen Lagerräumen (z. B. Keller) ohne höheren, baulichen Aufwand bis 5000 l betragen, wobei die konkreten Anforderungen durch die Bauvorschriften der Länder geregelt werden.
- Für den Einzelofen oder kleinere zentrale Öl-Versorgungen bis etwa drei Öfen wird man sich für die preiswerten doppelwandigen Öltanks von 750 - 1000 l entscheiden. Bauartzugelassene Tanks dieser Art erfordern keine Ölwannen bzw. öldichte Anstriche im Aufstellraum.












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