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Kohlehandel

 
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Handel mit Kohlen

Festbrennstoffe werden nach Gewicht gehandelt. Und seitdem mit Kohlen gehandelt wird, gibt es Gewichtsprobleme bei gesackter Ware oder bei lose abgekippten Kohlen. In einer Zeit knapper werdender Umsätze, insbesondere in den neuen Bundesländern, kann dieses an sich untergeordnete Problem auch deutlich an Brisanz gewinnen.

  • Mengenmanipulationen im Hausbrandgeschäft werden nur nach einer wohlbegründeten Anzeige verfolgt.
  • Ein Kohlensack stellt eine Fertigpackung dar und muss als Zentnersack ein Gewicht von mindestens 49,75 kg haben (0,5% Toleranz vom Gesamtgewicht).
  • Zuständig für Kontrollen sind die Eichämter der Länder.
  • BB-Brikettbündel wiegen exakt mindestens 25 kg.


© by f.nowotka | zuletzt geändert am: 30.10.2006 | 16923 x gelesen


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