Wird eine Heizungsanlage von festen Brennstoffen auf eine Gas- oder Öl-Feuerung umgestellt, stellt sich die Frage, ob der bisher verwendete Schornstein ohne Veränderungen weiter genutzt werden kann. Die gleiche Frage kommt auf, wenn eine Öl- oder Gasfeuerungsanlage infolge von Wärmedämmmaßnahmen leistungsmäßig reduziert bzw. ein älterer Konstanttemperaturkessel auf moderne Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik≡Brennwerttechnik≡
Mit Brennwerttechnik bezeichnet man Heiztechnik (Heizkessel, Heizthermen), die in der Lage ist, auch die Verdampfungswärme des Wasserdampfes durch Wärmerückgewinnung aus dem Abgas zu nutzen. Dieser Vorgang bewirkt gegenüber konventioneller Heiztechnik einen zusätzlichen Wärmegewinn. Er beträgt 10 % bis 15 %. Da in der Heizungstechnik der Wirkungsgrad auf den Heizwert (unterer Heizwert) bezogen und dieser gleich 100 % gesetzt wird, ist bei der Angabe des Wirkungsgrades von Brennwerttechnik ein Wirkungsgrad über 100 % möglich. Die Menge der Verdampfungswärme ist brennstoffspezifisch und hängt von der Anzahl der chemisch gebundenen Wasserstoffatome ab. Bei der Verbrennung von Erdgas mit 4 Wasserstoffatomen pro Molekül bei einem Kohlenstoffatom entsteht der größte Zugewinn (11%). umgerüstet wird.
Wenn die Bausubstanz des vorhandenen Schornsteins in Ordnung ist, sollte zunächst überprüft werden, ob Anpassungsmaßnahmen möglich sind (siehe »› Maßnahmen zur Verbesserung der Funktion von Schornsteinen).
Reichen diese Maßnahmen nicht aus, den vorhandenen Schornstein vor Durchfeuchtung zu schützen, oder zeigt sich nach Berechnung (DIN 4705), dass der vorhandene Schornstein ungeeignet ist, um eine Durchfeuchtung zu verhindern, wird eine querschnittsmindernde Maßnahme - eine Sanierung - erforderlich.
Eine Sanierung des Schornsteines ist im Allgemeinen immer dann notwendig, wenn sich durch eine Modernisierung der Heizungsanlage
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die Leistung des Heizkessels,
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die Abgastemperatur und
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der Abgasmassenstrom wesentlich verändert , d. h.,
der vorhandene Schornstein für die neuen Bedingungen ungeeignet ist.
Nicht angepasste Schornsteine stellen ein Sicherheits- und Bauschadensrisiko (zu geringer Zug, Durchfeuchtung und eventuelle Versottung infolge Abkühlung der Abgase) dar. Sollte eine Erneuerung bzw. Sanierung unumgänglich sein, kommt der richtigen Auswahl der Maßnahmen und ihrer sorgfältigen Realisierung große Bedeutung zu.
Folgende Schritte sind im Zusammenhang mit einer Modernisierung einer Heizungsanlage zu gehen.
- Der Bezirksschornsteinfegermeister ist vor einer geplanten Modernisierung der Heizungsanlage zu informieren. Er genehmigt die Nutzung eines vorhandenen Schornsteins für die geplante Modernisierung. Er kann Sanierungsmaßnahmen vorschlagen bzw. fordern.
- Der Heizungsbauer wird beauftragt. Er berechnet (DIN 4705-1) die erforderlichen Abmessungen nach dem geplanten Heizkessel und überprüft die Eignung eines vorhandenen Schornsteins.
- Der Schornstein wird eventuell saniert und der Heizkessel angeschlossen.
- Je nach Landesbauordnung muss der Schornsteinfegermeister nach erfolgter Modernisierung die sichere Abführung der Abgase bescheinigen.
- Die modernisierte Anlage kann in Dauerbetrieb gehen.
Nach einer Modernisierung der Heizungsanlage muss der Heizkessel und die Abgasabführung - als System betrachtet - sicher funktionieren. Dafür ist der Heizungsbauer bzw. der Planer verantwortlich. Sollte es zu einem Problem mit nachfolgendem Schaden kommen, gilt er als Verursacher des Schadens und kann vom Anlagenbesitzer zur Verantwortung gezogen werden.
siehe auch
»› Maßnahmen zur Verbesserung der Funktion des Schornsteins











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