Ein Schornsteinfegerprotokoll≡Schornsteinfegerprotokoll≡
Ein Schornsteinfegerprotokoll (oder Abgasprotokoll) erhält man einmal jährlich vom Schonsteinfeger für die Messungen an einem Gas-, Öl- oder Festbrennstoffkessel. Die Daten geben Auskunft über die Güte der Verbrennung und über mögliche Verbesserungen. Geregelt ist die Messung des Abgasverlustes in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung. Konkrete Tätigkeiten regeln die Bundesländer in der Kehr- und Überprüfungsordnung. Die Gebühren dafür sind in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung festgelegt. erhalten Sie nach einer Messung an Ihrer Heizungsanlage, sofern diese nach
- der »› Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV- BundesImmissionsSchutzVerordnung≡BundesImmissionsSchutzVerordnung≡
Die BundesImmissionsSchutzVerordnung, kurz BImSchVo, regelt die maximal zulässigen Emissionen von Luftschadstoffen aus Prozessen aller Art. Teil der Verordnung ist die Kleinfeuerungsanlagenverordnung, die die Verbrennung von Brennstoffen, den maximal zulässigen Schadstoffausstoß und die Höhe des maximal zulässigen Abgasverlustes von Heizkesseln, Thermen u. a. Wärmeerzeugern regelt.) in der Fassung vom 7.8.1996
zu überwachen ist. Das Abgasprotokoll≡Abgasprotokoll≡
Ein Abgasprotokoll (oder Schornsteinfegerprotokoll) erhält nach der BundesImissionsschutzVerordnung (BImschVo) jeder Betreiber einer Heizungsanlage in bestimmten Abständen von seinem Bezirksschornsteinfegermeister, sofern der Heizkessel meßpflichtig ist. stellt die Ergebnisse einer staatlich angeordneten Überprüfung ihres Heizgerätes dar und gibt wichtige Informationen über seine Arbeitsweise.
- den Einsatz bzw. die Einsatzgrenzen bestimmter Brennstoffe,
- die Anforderungen an den Betrieb von Heizungsanlagen mit festen Brennstoffen und deren maximal zulässigen Staub- und Kohlenmonoxidkonzentrationen im Abgas für Heizkessel oberhalb 15 kW,
- die maximal zulässigen Stickstoffoxidemissionen von Öl- und Gas-Heizgeräten und die Ermittlung ihrer Abgasverluste≡Abgasverlust≡
Mit dem Abgasverlust ist die Wärmemenge gemeint, die mit den warmen Abgasen ungenutzt aus dem Wärmeerzeuger entweicht. Die Höhe des Abgasverlustes wird maßgeblich von der Abgastemperatur beeinflusst. Je höher die Temperatur ausfällt, umso schlechter ist der Ausnutzungsgrad des zugeführten Brennstoffes. Ein Abgasverlust tritt nur auf, wenn der Brenner arbeitet, also Brennstoff verbrannt wird. Die maximal zulässige Höhe des Abgasverlustes ist in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung festgelegt. Der Wert wird vom Schornsteinfeger im Rahmen der Abgasverlustmessung ermittelt (ausgenommen Brennwerttechnik) und im Abgasprotokoll (Schornsteinfegerprotokoll) vermerkt. Der Abgasverlust wird in % angegeben. für Anlagen oberhalb 4 kW Leistung≡Leistung≡
Die Leistung ist die pro Zeiteinheit umgesetzte oder verbrauchte Energiemenge (Wärme oder Strom). Die Einheit der Leistung ist das Watt (Kurzzeichen W, 1000 W = 1 kW - ein kiloWatt). Die in Anspruch genommene oder abgegebene Leistung ergibt sich, indem die verbrauchte Energiemenge (angegeben in kWh) durch die Zeit (in Stunden h) dividiert wird. Ein Heizgerät mit einer Leistung von 2 kW (Heizkörper, Elektrokonvektor o.ä.) verbraucht bei ununterbrochenem Betrieb in einer Stunde 2 kWh Wärme ab und verbraucht dabei auch 2 kWh Energie..
Die Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte hat der zuständige Bezirksschornsteinfeger spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme der Anlage und dann jährlich einmal zu überprüfen.
- Die durch die Verordnung getroffenen Regelungen haben die Aufgabe, die bei einer Verbrennung entstehenden Luftschadstoffe≡Luftschadstoffe≡
Luftschadstoffe sind Stoffe, die entweder durch menschliche Tätigkeit (z.B. gezielte Verbrennung zur Wärmeerzeugung) in die Umgebungsluft abgegeben werden oder durch natürliche Vorgänge entstehen und dabei zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen bzw. der Umwelt führen. und die Wärmeverluste zu begrenzen. - In dieser Verordnung nicht erfasst sind daher Verluste, die durch Abstrahlung und innere Auskühlung des Kessels im Stillstand sowie bei der Wärmeverteilung≡Wärmeverteilung≡
Benötigte Raumwärme muss nicht nur erzeugt, sondern auch bedarfsgerecht verteilt werden. Am Einfachsten lässt sich diese Aufgabe mittels Plattenheizkörper erfüllen. Man kann ebenso Flächenheizungen, wie eine Fußbodenheizung, eine Wandheizung oder eine Deckenheizung einsetzen oder auch die Randheizleiste nutzen. Je nach System wird für die Wärmeverteilung Heizungswasser als Wärmeträger unterschiedlicher Temperatur benötigt. Niedrigtemperierte Verteilungsysteme haben Vorteile bei der Nutzung von Wärmeerzeugern, die bei tiefen Temperaturen höchste Nutzungsgrade erzielen (Wärmepumpe, Solar, Brennwerttechnik) entstehen.
Damit die Ergebnisse vergleichbar sind und jeder Schornsteinfeger die gleichen Messbedingungen einhält, werden die Anforderungen an die Durchführung der Messungen in der »› Anlage III der o. g. Verordnung geregelt.
Die zu entrichtenden Gebühren sind in den »› Kehr- und Überprüfungsgebührenordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.
siehe auch:
»› Schornsteinfegertätigkeit, Vorschriften»› Abgasverlustgrenzwert
»› Übergangsfristen












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