Nach der ab 1.2.2002 gültigen Energieeinsparverordnung≡EnergieEinsparVerordnung≡
Die EnergieEinsparVerordnung (kurz EnEV) regelt seit dem 1.10.2007 die einzuhaltenden Mindestanforderungen für den baulichen Wärmeschutz und heizungstechnische Anlagen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Verordnung regelt auch die Ausstellung von Energieausweisen. Seit dem 18.03. 2009 ist eine Änderungsverordnung zur EneV von 2007 verabschiedet, die eine Reihe von verschärften Anforderungen enthält. Vorläufer der EnEV von 2007 war die EnEV aus dem Jahre 2002, die ihrerseits die Wärmeschutzverordnung von 1995 ersetzt hat. (vorher der »› Heizanlagenverordnung, Paragraph 7, Absatz 2) besteht in allen heizungstechnischen Anlagen (ausgenommen Einzelheizgeräte) eine Einsatzpflicht für selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raumweisen Temperaturregelung. Diese Aufgaben erfüllen Thermostatventile≡Thermostatventil≡
Das Thermostatventil ist ein Heizkörperventil zur automatischen Konstanthaltung einer am Ventil voreinstellbaren Raumtemperatur. Im Inneren der Ventilkappe befindet sich ein Dehnstoff, der sich abhängig von der Umgebungstemperatur (Raumtemperatur) ausdeht oder zusammenzieht und dabei den Ventilstößel bewegt. Der sich bewegende Stößel führt zum Öffnen oder Verschließen des Spaltes, der eine mehr oder weniger große Menge Heizwasser für den Heizkörper freigibt. Thermostatventile gehören zur Pflichtausstattung von Heizungsanlagen. an Heizkörpern oder Raumthermostaten bei Fußboden- bzw. Wandheizungen.