Die gesetzlichen Vorschriften über die regelungstechnische Mindestausstattung von Heizungsanlagen sind in der „Verordnung über energieeinsparende Anforderungen an heizungstechnischen Anlagen und Brauchwasseranlagen" (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV) vom 4.5.1998 aufgeführt. Im § 7 dieser Verordnung, Einrichtungen zur Steuerung und Regelung, heißt es:
Und das war's auch schon, intensivere Gesetzeskenntnis wird nicht benötigt. Mehr wurde zu diesem wichtigen Thema (zum Glück) nicht festgelegt. Allerdings stecken in den wenigen Vorschriften umfangreiche inhaltliche Aufgaben und eine große Palette verschiedener Realisierungsmöglichkeiten. Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung≡EnergieEinsparVerordnung≡
Die EnergieEinsparVerordnung (kurz EnEV) regelt seit dem 1.10.2007 die einzuhaltenden Mindestanforderungen für den baulichen Wärmeschutz und heizungstechnische Anlagen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Verordnung regelt auch die Ausstellung von Energieausweisen. Seit dem 18.03. 2009 ist eine Änderungsverordnung zur EneV von 2007 verabschiedet, die eine Reihe von verschärften Anforderungen enthält. Vorläufer der EnEV von 2007 war die EnEV aus dem Jahre 2002, die ihrerseits die Wärmeschutzverordnung von 1995 ersetzt hat. 2002 wird die Heizanlagenverordnung≡Heizanlagenverordnung≡
Die inzwischen veraltete Heizanlagenverordnung enthielt Vorschriften zum Betrieb, der Auslegung und der Regelungstechnik von Heizungsanlagen und der Wärmedämmung von Rohrleitungen. Die Heizanlagenverordnung iwurde übernommen in die am 1.2.2002 in Kraft getretene EnergieEinsparVerordnung (EnEV). Wesentliche Aspekte sind von der seit 1.10.2007 geltenden Neufassung der Energieeinsparverordnung übernommen worden. als eigenständige Verordnung aufgehoben. Die Vorschriften zum Einsatz von Regelungstechnik werden dann zum Bestandteil der EnergieEinsparVerordnung.