Nach dem Regelwerk des Deutschen Verbandes der Gas- und Wasserwirtschaft (DVGW≡DVGW≡
Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) werden Gasgeräte nach der Verbrennungsluftversorgung und der Abgasführung unterschieden. Sie werden dazu in die Arten A bis D eingeteilt.
Bezüglich der Verbrennungsluftversorgung arbeiten≡Arbeit≡
Arbeit im physikalischen Sinne stellt die in einem Vorgang verbrauchte Wärme- bzw. Energiemenge dar. Die physikalische Einheit ist die kiloWattstunde (kWh). Eine Energiemenge von einer kWh wird verbraucht, wenn z.B. ein Heizgerät mit einer Anschlussleistung von 1 kW eine Stunde ununterbrochen in Betrieb ist. Gasgeräte entweder
- in raumluftabhängiger Betriebsweise (die Verbrennungsluft≡Verbrennungsluft≡
Verbrennungsluft muss zum Ingangsetzen und Aufrechterhalten einer wärmeerzeugenden Verbrennung von Brennstoffen an die Feuerstätte bzw. den Brenner herangeführt werden. Die Verbrennungsluft muss frei von korrosiven Bestandteilen und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen (vollständige Verbrennung). Man unterscheidet eine raumluftabhängige und eine raumluftunabhängige Betriebsweise. Die Sicherung ausreichender Verbrennungsluftversorgung ist Bestandteil der Kontrollpflichten des Schornsteinfegers. wird dem Aufstellraum des Gasgerätes entnommen) oder - in raumluftunabhängiger Betriebsweise (die Verbrennungsluft wird über eine spezielle Luftleitung dem Freien entnommen). Bei diesen Betriebsweisen ist die Abgasführung an Schornsteine bzw. an spezielle Abgasanlagen gebunden.
Eine Besonderheit stellen Gasgeräte der Art A dar.
- Art A: Geräte, die zum Betrieb ohne Abgasanlage bestimmt sind, z. B. Gasherde
- Art B: Geräte, die mit offener Verbrennungskammer gegenüber dem Aufstellraum betrieben werden; in dieser Betriebsweise werden Geräte mit
- Brennern ohne Gebläse (raumluftabhängige≡raumluftabhängig≡
Mit raumluftabhängig bezeichnet man die Betriebsweise einer Feuerstätte für die Raumheizung, bei der die Versorgung mit Verbrennungsluft direkt (abhängig) aus dem Aufstellraum der Feuerstätte erfolgt. Folglich ist bei dieser Betriebweise ein Nachströmen frischer Verbrennungsluft zu sichern. Dies geschieht über einen ausreichenden Raumluftverbund bzw. entsprechend diemensionierte Zuluftöffnungen (z.B. in der Kelleraußenwand). Gasfeuerstätte mit Strömungssicherung≡Strömungssicherung≡
Die Strömungssicherung ist eine Sicherheitseinrichtung an atmosphärisch betriebenen Gas-Feuerstätten (atmosphärische Verbrennung) Die Strömungssicherung dient der Verhinderung von Abgasstau in der Startphase, der Rückströmung von Abgasen und übermäßigem Zug (Wind). Die Strömungssicherung führt zur Dauerlüftung des Aufstellraumes bei entsprechenden Temperaturunterschieden (Winter).) - Brennern mit Gebläse (raumluftabhängige Gasfeuerstätte ohne Strömungssicherung) unterschieden.
- Brennern ohne Gebläse (raumluftabhängige≡raumluftabhängig≡
- Art C: Geräte, die mit geschlossener Verbrennungskammer gegenüber dem Aufstellraum, zum Betrieb mit Abgasanlage bestimmt sind (raumluftunabhängige≡raumluftunabhängig≡
Mit raumluftunabhängig bezeichnet man die Betriebsweise einer Feuerstätte für die Raumheizung, bei der die Versorgung mit Verbrennungsluft von außerhalb des Aufstellraumes der Feuerstätte erfolgt, z.B. durch einen Zuluftkanal oder ein Luft-Abgas-System. Die Abgase werden in diesem Fall durch ein Rohr fortgeleitet, welches sich im Zuluftkanal befindet. Gasfeuerstätte) - Art D: Geräte ohne Strömungssicherung, die zum Anschluss an einen Hausschornstein bestimmt sind
Gasfeuerstätten müssen für den Betrieb an Abgasanlagen vorgesehen sein (DIN-DVGW-Registriernummer). Abgasanlagen müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen.













Ratgeber: