Anlage 5 (zu § 14 Abs. 5)
Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs≡Wärmeverteilung≡
Benötigte Raumwärme muss nicht nur erzeugt, sondern auch bedarfsgerecht verteilt werden. Am Einfachsten lässt sich diese Aufgabe mittels Plattenheizkörper erfüllen. Man kann ebenso Flächenheizungen, wie eine Fußbodenheizung, eine Wandheizung oder eine Deckenheizung einsetzen oder auch die Randheizleiste nutzen. Je nach System wird für die Wärmeverteilung Heizungswasser als Wärmeträger unterschiedlicher Temperatur benötigt. Niedrigtemperierte Verteilungsysteme haben Vorteile bei der Nutzung von Wärmeerzeugern, die bei tiefen Temperaturen höchste Nutzungsgrade erzielen (Wärmepumpe, Solar, Brennwerttechnik)- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
1. Die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen ist durch Wärmedämmung≡Wärmedämmung≡
Eine Wärmedämmung mindert den Wärmestrom von der warmen zur kälteren Seite eines Bauteiles. Dazu werden Stoffe mit einer geringen Wärmeleitfähigkeit (Wärmedämmstoff) als Schicht zwischen Warm und Kalt eingebracht. Eine sehr gute Wärmedämmung wird mit einem Vakuum erzielt (Thermoskanne). Auch ruhende Luft dämmt den Wärmefluss sehr gut. Um eine hohe Wärmedämmwirkung zu erzielen, dürfen Wärmedämmstoff(e) nicht durchströmt werden und eine bestimmte Einbaudicke nicht unterschreiten. nach Maßgabe der Tabelle 1 zu begrenzen.
Tabelle 1
Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie ArmaturenSoweit sich Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann, werden keine Anforderungen an die Mindestdicke der Dämmschicht gestellt. Von den Anforderungen an die Mindestdicke der Dämmschicht sind auch Warmwasserleitungen bis zum Innendurchmesser 22 mm freigestellt, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung≡Begleitheizung≡
Die Begleitheizung (Heizband) dient der Aufrechterhaltung der Temperatur des Mediums in einer Versorgungsleitung. Sie kann die Temperatur in einem warmwasserführenden Rohr konstant halten oder dem Kälteschutz bei ölführenden Leitungen dienen. Die Begleitheizung besteht aus einem isolierten elektrischen Heizband, dass z.B. am warmwasserführenden Rohr angebracht und mit einer Wärmedämmung umhüllt wird. Unterschreitet die Temperatur im Rohr einen bestimmten Wert, schaltet sich das Heizband zu und erwärmt das sich abkühlende Wasser wieder. Die Begleitheizung ist eine Alternative zu einer Zirkulationseinrichtung, da kein zweites Rohr benötigt wird. Sie ist jedoch in der Regel energetisch ungünstig und verursacht hohe Betriebskosten. ausgestattet sind.
2. Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten als 0,035 W/(m·K) sind die Mindestdicken der Dämmschichten entsprechend umzurechnen. Für die Umrechnung und die Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials sind die in anerkannten Regeln der Technik enthaltenen Berechnungsverfahren und Rechenwerte zu verwenden.
3. Bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen dürfen die Mindestdicken der Dämmschichten nach Tabelle 1 insoweit vermindert werden, als eine gleichwertige Begrenzung der Wärmeabgabe auch bei anderen Rohrdämmstoffanordnungen und unter Berücksichtigung der Dämmwirkung der Leitungswände sichergestellt ist.