1. Anforderungen an außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster
Außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen.
Tabelle 1
Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern
Zeile Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes≡Gebäude≡
Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche. Klasse der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12 207-1 : 2000-06 1 bis zu 2 2 2 mehr als 2 3
2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes
Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz≡Druckdifferenz≡
Eine Druckdifferenz entsteht z.B. in Gasen zwischen zwei Teilbereichen durch einen Temperaturunterschied. Infolgedessen entsteht eine Strömung zum Ausgleich. Bei Schornsteinen bzw. Abgasanlagen ist die Druckdifferenz ein Maß für den sogenannten Schornsteinzug. Sie wird angegeben in hPa (hekto-Pascal) oder mbar (millibar). Eine Druckdifferenz im Haus führt bei mangelhafter Luftdichtheit zum Luftaustausch, auch ohne dass Wind geht. Eine Druckdifferenz in Flüssigkeiten entsteht durch einen Strömungswiderstand, z.B. durch ein Ventil. zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei Gebäuden
- ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und
- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1
nicht überschreiten.