1. Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs≡Jahres-Primärenergiebedarf≡
Der Jahres-Primärenergiebedarf entspricht nach EnEV der berechneten jährlichen Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des Brennstoffes und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik mit Hilfe der für die jeweiligen Energieträger geltenden Primärenergiefaktoren auch die Energiemenge einbezieht, die für Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe (vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes) erforderlich ist. Die Primärenergie kann auch als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie z.B. CO2-Emission, herangezogen werden, weil damit der gesamte Energieaufwand für die Gebäudebeheizung einbezogen wird. Die Einhaltung eines maximalen Jahres-Primärenergiebedarfes ist eine Hauptanforderung der EnergieEinsparVerordnung (EnEV). und des spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizienten für zu errichtende Nichtwohngebäude (zu § 4 Abs. 1 und 2)
1.1 Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs
1.1.1 Der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines zu errichtenden Nichtwohngebäudes ist der auf die Nettogrundfläche bezogene Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung wie das zu errichtende Gebäude≡Gebäude≡
Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche., das hinsichtlich seiner Ausführung den Vorgaben der Tabelle 1 entspricht. Die Unterteilung hinsichtlich der Nutzung sowie der verwendeten Berechnungsverfahren und Randbedingungen muss beim Referenzgebäude mit der des zu errichtenden Gebäudes übereinstimmen; bei der Unterteilung hinsichtlich der anlagentechnischen Ausstattung und der Tageslichtversorgung sind Unterschiede zulässig, die durch die technische Ausführung des zu errichtenden Gebäudes bedingt sind.
1.1.2 Die Bestimmung des Höchstwertes des Jahres-Primärenergiebedarfs ist unter Berücksichtigung aller beheizten und/oder gekühlten Teile eines Gebäudes, für die mindestens eine Art der Konditionierung nach DIN V 18599-1 : 2007-02 vorgesehen ist, wie folgt durchzuführen:
Qp = Q p,h +Q p,c +Q p,m +Q p,w +Q p,l +Q p,aux in kWh/a
Dabei bedeuten:
- Qp der Jahres-Primärenergiebedarf in kWh/a
- Q p,h der Jahres-Primärenergiebedarf für das Heizungssystem und die Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage in kWh/a
- Q p,c der Jahres-Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage in kWh/a
- Q p,m der Jahres-Primärenergiebedarf für die Dampfversorgung in kWh/a
- Q p,w der Jahres-Primärenergiebedarf für Warmwasser in kWh/a
- Q p,l der Jahres-Primärenergiebedarf für Beleuchtung in kWh/a
- Q p,aux der Jahres-Primärenergiebedarf für Hilfsenergien≡Hilfsenergie≡
Hilfsenergie ist jene Energie, die benötigt wird, um einen Hauptprozess in Gang zu halten oder zu regeln. Der Strombedarf für die Regelung einer Heizungsanlage oder der Antriebsstrom für Pumpen entspricht dem Hilfsenergiebedarf. für das Heizungssystem und die Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage, das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage, die Befeuchtung, die Warmwasserbereitung, die Beleuchtung und den Lufttransport in kWh/a.
Die einzelnen Primärenergiebedarfsanteile für die Bestimmung des Höchstwertes dürfen unter Zugrundelegung der Vereinfachung nach Nr. 2.1 ermittelt werden.
1.2 Flächenangaben
Bezugsfläche der energiebezogenen Angaben ist die Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes.
1.3 Definition der Bezugsgrößen
1.3.1 Die wärmeübertragende Umfassungsfläche≡wärmeübertragende Umfassungsfläche≡
Die wärmeübertragende Umfassungsfläche (A) wird auch Gebäudehüllfläche genannt. Sie bildet die Grenze zwischen dem beheizten Innenraum und der Außenluft, den nicht beheizten Räumen und dem Erdreich. Sie besteht üblicherweise aus Außenwänden einschließlich Fenster und Türen, Kellerdecke, oberster Geschossdecke oder Dach. Diese Gebäudeteile sollten möglichst gut gedämmt sein, weil über sie die Wärme aus dem Rauminneren nach Außen dringt. A eines Nichtwohngebäudes in m2 ist nach DIN V 18599-1 : 2007-02 zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Flächen sind die äußere Begrenzung mindestens aller beheizten und / oder gekühlten Zonen nach DIN V 18599-1 : 2007-02.
1.3.2 Das thermisch konditionierte Gebäudevolumen Ve in m³ ist das Volumen, das von der nach Nr. 1.3.1 ermittelten wärmeübertragenden Umfassungsfläche A umschlossen wird.
1.3.3 Das Verhältnis A/Ve in m-1 ist die errechnete wärmeübertragende Umfassungsfläche nach Nr. 1.3.1 bezogen auf das konditionierte Gebäudevolumen nach Nr. 1.3.2.
Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes
Lfd. Nr. | Rechengröße/System
| Referenzausführung bzw. Wert (Maßeinheit) | |
1 | spezifischer, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche nach Nr. 1.3.1 bezogener Transmissions-wärmetransfer-koeffizient HT′ 1) | Gebäude und Gebäudeteile mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall > 19 °C und Fensterflächen-anteilen < 30 % | HT' = 0,23W/m²K + ((0,12 W/m³K) / (A/Ve)) [in W/(m²⋅K)] |
Gebäude und Gebäudeteile mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall > 19 °C und Fensterflächen-anteilen > 30 % | HT' = 0,27W/m²K + ((0,18W/m³K) / (A/Ve)) [in W/(m²⋅K)] | ||
Gebäude und Gebäudeteile mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis 19 °C | HT' = 0,53W/m²K + ((0,10 W/m³K) / (A/Ve)) [in W/(m²⋅K)] | ||
2
| Gesamtenergie-durchlassgrad g⊥
| transparente Bauteile in Fassaden und Dächern | 0,652) |
Lichtbänder | 0,70 | ||
Lichtkuppeln | 0,72 | ||
3
| Lichttrans-missionsgrad der Verglasung τD65
| transparente Bauteile in Fassaden und Dächern | 0,78 2) |
Lichtbänder | 0,62 | ||
Lichtkuppeln | 0,73 | ||
4 | Einstufung der Gebäudedichtheit, Bemessungswert n50 | Kategorie I (nach Tabelle 4 der DIN V 18599-2 : 2007-02) | |
5 | Tageslichtver-sorgungsfaktor bei Sonnen- und/oder Blendschutz C TL,Vers,SA nach DIN V18599-4 : 2007-02 | kein Sonnen- oder Blendschutz vorhanden | 0,7 |
Blendschutz vorhanden | 0,15 | ||
6 | Sonnenschutz-vorrichtung |
| für das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen; sie ergibt sich ggf. aus den Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108≡DIN 4108≡ |
7 | Beleuchtungsart |
| direkte Beleuchtung mit verlustarmen Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe |
8 | Regelung der Beleuchtung | manuelle Kontrolle (ohne Präsenzmelder) | manuelle Kontrolle (ohne Präsenzmelder) |
tageslicht-abhängige Kontrolle | manuelle Kontrolle | ||
9 | Heizung 3) | Wärmeerzeuger≡Wärmeerzeuger≡ | |
10 | Warmwasser 3) | zentral | Wärmeerzeuger: gemeinsame Wärmeerzeugung mit Heizung Wärmespeicherung: indirekt beheizter Speicher (stehend), Aufstellung außerhalb der thermischen Hülle Wärmeverteilung: mit Zirkulation, Δp konstant, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen. |
dezentral | elektrischer Durchlauferhitzer, eine Zapfstelle pro Gerät, für den Referenzfall ist die Rohrleitungslänge wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen | ||
11 | Raumlufttechnik3) | Abluftanlage: spezifische Leistungsaufnahme≡Leistungsaufnahme≡ | |
12 | Kühlbedarf für Gebäudezonen 3) | Der Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage ist bei den Nutzungen Nr. 1 bis 3, 8, 10, 16 bis 20, 31 bis 33 nach Tabelle 4 der DIN V 18599-10 : 2007-02 gleich null zu setzen. Räume mit einem erhöhten internen Wärmeeintrag (z.B. Technikräume) sind als gesonderte Zone auszuweisen. Abweichend von Satz 1 kann bei der Änderung von Nichtwohngebäuden und bei der Ausstellung von ◊en für bestehende Nichtwohngebäude nach § 18 Abs. 2 für die Ermittlung des Vergleichswertes die Referenzausführung der Anlage angenommen werden. | |
13 | Raumkühlung 3) | Kältesystem: Kaltwasser Fan-Coil 14/18°C Kaltwassertemperatur; Brüstungsgerät Kaltwasserkreis Raumkühlung: 10% Überströmung4); spezifische elektrische Leistung≡Leistung≡ | |
14 | Kälteerzeugung 3) | Erzeuger: Kolben/Scrollverdichter mehrstufig schaltbar, R134a, luftgekühlt, Kaltwassertemperatur 6/12°C Kaltwasserkreis Erzeuger inklusive RLT Kühlung: 30% Überströmung4); spezifische elektrische Leistung der Verteilung Pd,spez = 25 Wel/kWKälte, hydraulisch abgeglichen, ungeregelte Pumpe, Pumpe hydraulisch entkoppelt, saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung, Verteilung außerhalb der konditionierten Zone | |
15 | Nutzungsrandbedingungen | Für das Referenzgebäude sind die Grenzwerte und die Nutzungsrandbedingungen mit den Werten nach den Tabellen 4-8 der DIN V 18599-10: 2007-02 anzusetzen. Soweit vorhanden, sind flächenbezogene Angaben zu wählen. |
1) Bei gemischten Nutzungen ist HT´ auf die entsprechende Zone oder Fläche anzuwenden.
2) Der Gesamtenergiedurchlassgrad≡Gesamtenergiedurchlassgrad≡
Der Gesamtenergiedurchlassgrad (Energiedurchlassgrad, g-Wert) kennzeichnet die Durchlässigkeit von Verglasungen für von außen auftreffende Solarstrahlung. Der prozentuale Wert gibt an, wie viel der auftreffenden Strahlungsenergie durch das Fenster in das Gebäude gelangt. g⊥ und der Lichttransmissionsgrad τD65 beziehen sich auf eine Zwei-Scheiben-Verglasung; beim Einsatz von Drei-Scheiben-Verglasungen darf das Wertepaar mit g⊥ = 0,48 und τD65 = 0,72, bei Sonnenschutz-Verglasungen mit g⊥ = 0,35 und τD65 = 0,62 angesetzt werden.
3) Beim Referenzgebäude nur insoweit und in der Art zu berücksichtigen, wie beim Gebäude ausgeführt.
4) Das Verhältnis von minimalem Volumenstrom im Verteilkreis zum Volumenstrom der Kälteversorgungseinheit im Auslegungsfall (DIN V 18599-7 : 2007-02) wird als Überströmung bezeichnet.
1.4 Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizienten
Der Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmetransferkoeffizienten ist unter Beachtung der Soll-Innentemperatur und des Fensterflächenanteils nach Tabelle 2 zu ermitteln.
Tabelle 2: Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen TransmissionswärmetransferkoeffizientenGebäude und Gebäudeteile mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall > 19 °C und Fensterflächenanteilen < 30 % | HT' = 0,30W/m²K + ((0,15 W/m³K) / (A/Ve)) [in W/(m²·K)] |
Gebäude und Gebäudeteile mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall > 19 °C und Fensterflächenanteilen > 30 % | HT' = 0,35W/m²K + ((0,24 W/m³K) / (A/Ve)) [in W/(m²·K)] |
Gebäude und Gebäudeteile mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19 °C | HT' = 0,70W/m²K + ((0,132 W/m³K) / (A/Ve)) [in W/(m²·K)] |
2. Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Werte des Nichtwohngebäudes (zu § 4 Abs. 3 und § 9 Abs. 2)
2.1 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
2.1.1 Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Nichtwohngebäude ist nach DIN V 18599-1 : 2007-02 zu ermitteln. Bei der Auswahl der Primärenergiefaktoren sind die Werte für den nicht erneuerbaren Anteil zu verwenden (Tabelle A.1, Spalte B der DIN V 18599-1 : 2007-02). Anlage 1 Nr. 2.1.2 ist entsprechend anzuwenden.
2.1.2 Der für die Ausführung des Referenzgebäudes in Ansatz zu bringende spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient H' ist für jede Zone des Gebäudes gem. DIN V 18599-1 : 2007-02 einzeln mit den Randbedingungen der jeweiligen Zone zu berechnen.
2.1.3 Als Randbedingungen zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs sind die in den Tabellen 4 bis 8 der DIN V 18599-10 : 2007-02 aufgeführten Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten zu verwenden. Die Nutzungen 1 und 2 nach Tabelle 4 der DIN V 18599-10 : 2007-02 dürfen zur Nutzung 1 zusammengefasst werden. Darüber hinaus brauchen Energiebedarfsanteile nur unter folgenden Voraussetzungen in die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs Qp einbezogen werden:
a) Der Primärenergiebedarf für das Heizungssystem und die Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage Qp,h ist zu bilanzieren, wenn die Raum-Solltemperatur des Gebäudes oder einer Gebäudezone für den Heizfall mindestens 12° C beträgt und eine durchschnittliche Nutzungsdauer für die Gebäudebeheizung auf Raum-Solltemperatur von mindestens vier Monaten pro Jahr vorgesehen ist.
b) Der Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage Qp,c ist zu bilanzieren, wenn für das Gebäude oder eine Gebäudezone für den Kühlfall der Einsatz von Kühltechnik und eine durchschnittliche Nutzungsdauer für Gebäudekühlung auf Raum-Solltemperatur von mehr als zwei Monaten pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag vorgesehen ist.
c) Der Primärenergiebedarf für die Dampfversorgung Qp,m ist zu bilanzieren, wenn für das Gebäude oder eine Gebäudezone eine solche Versorgung wegen des Einsatzes einer raumlufttechnischen Anlage nach Buchstabe b für durchschnittlich mehr als zwei Monate pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag vorgesehen ist.
d) Der Primärenergiebedarf für Warmwasser Qp,w ist zu bilanzieren, wenn ein Nutzenergiebedarf für Warmwasser in Ansatz zu bringen ist und der durchschnittliche tägliche Nutzenergiebedarf für Warmwasser wenigstens 0,2 kWh≡kWh≡
Eine kiloWattstunde = 1000 Wh (Wattstunde) = 3,6 MJ (MegaJoule) = 860 kcal. die kWh ist eine gebräuchliche Einheit für die Energie- oder Wärmemenge. Eine kWh Wärme entspricht der gleichen Energiemenge wie eine kWh Strom, allerdings in einer anderen Energieform. Wird Strom in Wärme umgewandelt, z. B. in einem Tauchsieder, wird aus einer kWh Strom genau eine kWh Wärme. Aus einer kWh Wärme kann man jedoch technisch gesehen gerade 0,3 kWh Strom erzeugen. pro Personund Tag oder 0,2 kWh pro Beschäftigtem und Tag beträgt. Satz 1 ist nicht anzuwenden bei Gebäuden, die nur Warmwasserzapfstellen (wie Teeküche, Handwaschbecken, Getränkeausgabe, Putzraum) haben.
e) Der Primärenergiebedarf für das Beleuchtungssystem Qp,l ist zu bilanzieren, wenn in einem Gebäude oder einer Gebäudezone eine Beleuchtungsstärke≡Beleuchtungsstärke≡
Die Beleuchtungsstärke ist der auf die beleuchtete Fläche bezogene Lichtstrom und damit ein Maß für die Güte der Beleuchtung. Die Beleuchtungsstärke ist abhängig vom Lichtstrom des Leuchtmittels und der Lichtverteilung durch die Leuchtenkonstruktion. Die unterschiedliche Beleuchtungsstärke ist zu beachten bei Vergleichen von Licht aus Normal- und Energiesparlampen. Die Beleuchtungsstärke wird in Lux (ein lx) angegeben und mit einem Luxmeter gemessen. Je nach Tätigkeit ist die Sicherung einer bestimmten Beleuchtungsstärke (z.B. 300 lx am Schülertisch) vorgeschrieben. von mindestens 75 lx erforderlich ist und eine durchschnittliche Nutzungsdauer von mehr als zwei Monaten pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag vorgesehen ist.
f) Der Primärenergiebedarf für Hilfsenergien Qp,aux ist zu bilanzieren, wenn er beim Heizungssystem und der Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage, beim Kühlsystem und der Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage, bei der Dampfversorgung, bei Warmwasseranlage und der Beleuchtung auftritt. Der Anteil des Primärenergiebedarfs für Hilfsenergien für Lüftung ist zu bilanzieren, wenn eine durchschnittliche Nutzungsdauer der Lüftungsanlage von mehr als zwei Monaten pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag vorgesehen ist. Werden in dem Nichtwohngebäude bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für die keine anerkannten Regeln der Technik vorliegen, so ist für diese Komponenten die Referenzausführung nach Tabelle 1 anzusetzen.
2.1.4 Bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes und des Nichtwohngebäudes sind ferner die in Tabelle 3 genannten Randbedingungen zu verwenden.
Tabelle 3: Randbedingungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs Qp2.2 Berechnung des spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizienten
Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient ist wie folgt zu ermitteln:
HT' = (HT,D + Fx * HT,iu + Fx * HT,s ) / A in W/(m²·K)
Dabei bedeuten:
- HT' spezifischer, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogener Transmissionswärmetransferkoeffizient in W/(m²·K)
- HT,D Transmissionswärmetransferkoeffizient zwischen der beheizten und/oder gekühlten Gebäudezone und außen nach DIN V 18599-2 : 2007-02 in W/K
- HT, iu Transmissionswärmetransferkoeffizient zwischen beheizten und/oder gekühlten und unbeheizten Gebäudezonen nach DIN V 18599-2 : 2007-02 in W/K
- HT, s Wärmetransferkoeffizient der beheizten und/oder gekühlten Gebäudezone über das Erdreich nach DIN V 18599-2 : 2007-02 in W/K
Fx Temperatur-Korrekturfaktor nach DIN V 18599-2 : 2007-02, auch wenn die Temperatur in einer unbeheizten Zone mit dem detaillierten Verfahren ermittelt worden ist. Alternativ kann mit F =(θi,soll - θu,Januar )/(θi,soll + 1,3) ein fiktiver F-Wert berechnet werden; hierfür ist θu,Januar jedoch ohne die internen Einträge der Anlagentechnik zu ermitteln. Wird die angrenzende nicht temperierte Zone im U-Wert≡U-Wert≡
Der U-Wert oder Wärmedurchgangs-Koeffizient ist ein Maß für die Güte der Wärmedämmung eines Bauteils (oder eines Solarkollektors). Der Wert gibt an, wie viel Wärme bei einem Temperaturunterschied von einem Kelvin pro Zeiteinheit und pro m² eines Bauteils von der wärmeren zur kälteren Seite transportiert wird. Der Wert wird angegeben in W/m²K (Watt pro m² und Kelvin). Es ist eine neue Bezeichnung für den früheren k-Wert. Je kleiner der Wert ist, um so besser ist die Wärme dämmende Wirkung. nach außen berücksichtigt oder der Wärmetransferkoeffizient über das Erdreich nach DIN EN ISO 13370 be- rechnet, so ist Fx = 1 zu setzen; - A wärmeübertragende Umfassungsfläche nach Nr. 1.3.1 in m2.
2.3 Zonierung
2.3.1 Soweit sich bei einem Gebäude Flächen hinsichtlich ihrer Nutzung, technischen Ausstattung, der inneren Lasten oder Versorgung mit Tageslicht wesentlich unterscheiden, ist das Gebäude nach Maßgabe der DIN V 18599-1 : 2007-02 in Verbindung mit DIN V 18599-10 : 2007-02 und den Vorgaben in Nr. 1 in Zonen zu unterteilen. Dabei dürfen Zonen mit einem Flächenanteil von nicht mehr als drei vom Hundert der gesamten Bezugsfläche des Gebäudes nach Nr. 1.2 einer anderen Zone zugerechnet werden, die hinsichtlich der anzusetzenden Randbedingungen am wenigsten von der betreffenden Zone abweicht. Die Nutzungen 1 und 2 nach Tabelle 4 der DIN V 18599-10 : 2007-02 dürfen zur Nutzung 1 zusammengefasst werden.
2.3.2 Für Nutzungen, die nicht in DIN V 18599-10 : 2007-02 aufgeführt sind, kann die Nutzung Nr. 17 der Tabelle 4 in DIN V 18599-10 : 2007-02 verwendet werden. Abweichend von Satz 1 kann eine Nutzung auf der Grundlage der DIN V 18599-10 : 2007-02 unter Anwendung gesicherten allgemeinen Wissensstandes individuell bestimmt und verwendet werden. Die gewählten Angaben sind zu begründen und dem Nachweis beizufügen.
2.3.3 Bei Gewerbebetrieben und Verkaufseinrichtungen mit höchstens 1 000 m² Nettogrundfläche darf das Gebäude als Ein-Zonen-Modell berechnet werden, wenn die Nettogrundfläche der Hauptnutzung des Gebäudes mehr als zwei Drittel der gesamten Nettogrundfläche des Gebäudes betragen und das Gebäude neben der Hauptnutzung nur mit Sanitär-, Büro-, Lager- oder Verkehrsflächen ausgestattet ist. Die Randbedingungen für die Hauptnutzung sind nach DIN V 18599-10 : 2007-02 zu bestimmen.
2.4 Berücksichtigung der Warmwasserbereitung
Bei den Berechnungen gemäß Nr. 2.1 ist der Nutzenergiebedarf für Warmwasser nach DIN V 18599-10 : 2007-02 anzusetzen.2.5 Wärmebrücken≡Wärmebrücke≡
Die Wärmebrücke ist eine Teilfläche oder ein Bauteil im Haus, die bzw. das mehr Wärme nach außen ableitet (Transmission) als angrenzende Flächen bzw. Bauteile. Eine Wärmebrücke entsteht bauartbedingt oder wegen Mängeln in der Planung und Bauausführung. Beispiele für Wärmebrücken sind eingebundene Wände, ungedämmte Betonsturzträger oder aufgelegte Deckenelemente, Betonpfeiler, Ringanker, Balkonplatten, fehlerhafte Baustoffwahl usw. Die Folge der höheren Wärmeverluste solcher Wärmebrücken ist eine niedrigere Oberflächentemperatur auf der Rauminnenseite. Sie begünstigt das Auftreten von Kondenswasserschäden und von Schimmelpilzen. Wärmebrückenarmes Planen und Bauen ist eine Grundvoraussetzung für energiesparende und hygienisch einwandfreie Gebäude.
Der verbleibende Einfluss von Wärmebrücken ist unter entsprechender Anwendung der Anlage 1 Nr. 2.5 zu berücksichtigen. Bei Anwendung der Anlage 1 Nr. 2.5 Buchstabe c ist bei den Berechnungen die DIN V 18599-2 : 2007-02 anstelle der DIN 4108-6 anzuwenden. 2.6 Aneinander gereihte Bebauung
Bei der Berechnung von aneinander gereihten Gebäuden oder Gebäudeteilen, bei denen die Differenz der Soll-Raumtemperatur nicht mehr als 4 Grad Kelvin≡Kelvin≡Das Kelvin (K) ist nach dem internationalen Einheitensystem die Basiseinheit der Temperatur. Es besitzt die gleiche Skalierung (Skaleneinteilung) wie °C, aber im Gegensatz dazu einen absoluten Nullpunkt bei -273,15 °C. Folglich ist entspricht eine Temperatur von 0°C in Kelvin ausgedrückt 273,15 K.
Ein Kelvin wird auch für die Angabe von Temperaturdifferenzen genutzt. Dabei entspricht ein Kelvin einem Temperaturunterschied von einem Grad. Wird also z.B. Luft von 17°C auf 20°C erwärmt, entspricht dies einem Temperaturunterschied von 3 Grad (veraltet) oder 3 K. Wir finden das Kelvin z.B. in der Einheit für den U-Wert W/(m²K). beträgt, gelten Gebäudetrennwände als wärmeundurchlässig. Ist die Differenz der Soll-Raumtemperatur aneinander grenzender Teile eines Gebäudes größer als 4 Grad Kelvin, so ist für diese Gebäudeteile der Nachweis getrennt zu führen. Dabei ist der Wärmestrom≡Wärmestrom≡
Mit Wärmestrom bezeichnet man den Wärmefluß infolge von Temperaturunterschieden, der in einer bestimmten Zeit von einem Bauteil zum anderen bzw. durch ein Bauteil fließt. durch das begrenzende Bauteil in die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs einzubeziehen. Ist die Nachbarbebauung bei aneinander gereihter Bebauung nicht gesichert, müssen die Trennwände den Mindestwärmeschutz nach § 7 Abs. 1 einhalten.
2.7 Fensterflächenanteil
Der Fensterflächenanteil ist entsprechend Anlage 1 Nr. 2.8 Satz 1 zu ermitteln.3. Vereinfachtes Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude (zu § 4 Abs. 3 und § 9 Abs. 2)
3.1 Zweck und Anwendungsbereich
3.1.1 Im vereinfachten Verfahren können der Jahres-Primärenergiebedarf und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient abweichend von Nr. 2.3 unter Verwendung eines Ein-Zonen-Modells ermittelt werden.
3.1.2 Das vereinfachte Verfahren gilt für Bürogebäude, ggf. mit Verkaufseinrichtung, Gewerbebetrieb oder Gaststätte, für Schulen, Kindergärten und -tagesstätten und ähnliche Einrichtungen sowie für Hotels ohne Schwimmhalle, Sauna oder Wellnessbereich. Es kann angewendet werden, wenn
a) die Summe der Nettogrundflächen aus der Hauptnutzung gemäß Tabelle 4 Spalte 3 und den Verkehrsflächen des Gebäudes mehr als zwei Drittel der gesamten Nettogrundfläche des Gebäudes beträgt,
b) das Gebäude nur mit je einer Anlage zur Beheizung und Warmwasserbereitung ausgestattet ist,
c) das Gebäude nicht gekühlt wird und
d) mit der im Gebäude eingebauten Beleuchtung die spezifische elektrische Bewertungsleistung der Referenz-Beleuchtungstechnik nach Tabelle 1 Zeile 7 um nicht mehr als 10 vom Hundert überschritten wird. Die spezifische elektrische Bewertungsleistung ist nach DIN V 18599-4 : 2007-02 zu bestimmen.
3.1.3 Das vereinfachte Verfahren kann abweichend von Nr. 3.1.2 Buchstabe c auch angewendet werden, wenn
a) nur ein Serverraum gekühlt wird und die Nennleistung≡Nennleistung≡
In der Heiztechnik wird die Nennleistung auch als Nennwärmeleistung bezeichnet. Die Nennleistung entspricht der vom Heizkessel maximal erzeugbaren Nutzwärmeleistung. Sie wird auf dem Typenschild in kW angegeben. Die Nennleistung muss mindestens dem Leistungsbedarf des Gebäudes zum kältesten Zeitpunkt entsprechen (Heizlast) und eventuell eine Aufheizreserve berücksichtigen. In der Solarstromtechnik gibt die Nennleistung die maximal mögliche Leistung eines Solarstrommoduls unter standardisierten Testbedingungen (Solarstrahlung 1000 W pro qm, senkrechte Bestrahlung, Modultemperatur 25 °C) an. des Gerätes für den Kältebedarf 12 kW nicht übersteigt oder
b) in einem Bürogebäude eine Verkaufseinrichtung, ein Gewerbebetrieb oder eine Gaststätte gekühlt wird und die Nettogrundfläche der gekühlten Räume jeweils 450 m² nicht übersteigt.
3.2 Besondere Randbedingungen und Maßgaben für das vereinfachte Verfahren
3.2.1 Abweichend von Nr. 2.3.1 ist bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs die entsprechende Nutzung nach Tabelle 4 Spalte 4 zu verwenden. Der Nutzenergiebedarf für Warmwasser ist mit dem Wert aus Spalte 5 in Ansatz zu bringen.
Tabelle 4: Randbedingungen für das vereinfachte Verfahren für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs Qp
Nr. | Gebäudetyp | Hauptnutzung | Nutzung (Nr. gem. DIN V 18599-10 : 2007-02, Tabelle 4) | Nutzenergiebedarf Warmwasser 1) |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 | Bürogebäude | Einzelbüro (Nr. 1) Gruppenbüro (Nr. 2) Großraumbüro (Nr. 3) Besprechung, Sitzung, Seminar (Nr. 4) | Einzelbüro (Nr. 1) | 0 |
1.1 | Bürogebäude mit Verkaufseinrichtung oder Gewerbetrieb | wie 1 | Einzelbüro (Nr. 1) | 0 |
wie 1 | Einzelbüro (Nr. 1) | 1,5 kWh je Sitzplatz in der Gaststätte und Tag | ||
2 | Schule, Kindergarten und -tagesstätte, ähnliche Einrichtungen | Klassenzimmer, Aufenthaltsraum | Klassenzimmer / Gruppenraum (Nr. 8) | ohne Duschen: 85 Wh/(m2·d) mit Duschen: 250 Wh/(m2·d) |
3 | Hotels ohne Schwimmhalle, Sauna oder Wellnessbereich | Hotelzimmer | Hotelzimmer (Nr. 11) | 250 Wh/(m2·d) |
1) Die flächenbezogenen Werte beziehen sich auf die gesamte Nettogrundfläche des Gebäudes.
3.2.2 Bei Anwendung der Nr. 3.1.3 sind der Höchstwert und der Referenzwert des Jahres-Primärenergiebedarfs für Nichtwohngebäude wie folgt zu erhöhen:
a) in Fällen der Nr. 3.1.3 Buchstabe a pauschal um 650 kWh/(m²·a) je m² gekühlte Nettogrundfläche des Serverraums,
b) in Fällen der Nr. 3.1.3 Buchstabe b pauschal um 50 kWh/(m²·a) je m² gekühlte Nettogrundfläche der Verkaufseinrichtung, des Gewerbebetriebs oder der Gaststätte.
3.2.3 Alle weiteren Ansätze und Randbedingungen gemäß Nr. 2.1 und 2.2 sind sinngemäß anzuwenden. Der Jahres-Primärenergiebedarf für Beleuchtung Qp,l kann vereinfacht für den Bereich der Hauptnutzung berechnet werden, der die energetisch ungünstigsten Tageslichtverhältnisse aufweist. Kommt in dem Gebäude eine raumlufttechnische Anlage als Abluftanlage oder Zu- und Abluftanlage ohne Nachheiz- und Kühlfunktion zum Einsatz, die nicht in der Hauptnutzung berücksichtigt wird, muss diese Anlage die in Tabelle 1 aufgeführten Werte der Referenz-Anlagentechnik bezüglich der spezifischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren und des Temperaturverhältnisses einhalten.
3.2.4 Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient sind bei Ermittlung nach 3.2 sowohl für die Ermittlung der Höchstwerte nach Nr. 1.1 und 1.4 als auch bei der Ermittlung der Werte für das Gebäude um 10 von Hundert zu erhöhen.
3.3 Im Übrigen sind die Bestimmungen der Nr. 2 anzuwenden.
4. Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (zu § 4 Abs. 5)
Als höchstzulässige Sonneneintragskennwerte nach § 4 Abs. 5 sind die in DIN 4108-2 : 2003- 07 Abschnitt 8 festgelegten Werte einzuhalten. Der Sonneneintragskennwert des zu errichtenden Nichtwohngebäudes ist für jede Gebäudezone nach dem dort genannten Verfahren zu bestimmen. Werden Zonen nutzungsbedingt mit Anlagen ausgestattet, die Raumluft unter Einsatz von Energie≡Energie≡Energie ist die Fähigkeit eines Energieträgers eine physikalische Arbeit zu verrichten. Sie kann die Wohnung oder Wasser erwärmen, Licht erzeugen, einen Motor drehen, einen Zug bewegen usw.. Angegeben wird die Energiemenge in kWh oder Joule. kühlen, so können diese Zonen abweichend von Satz 1 so ausgeführt werden, dass die Kühlleistung bezogen auf das gekühlte Gebäudevolumen nach dem Stand der Technik und den im Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.