Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9), Anforderungen an Wohngebäude
1. Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs≡Jahres-Primärenergiebedarf≡
Der Jahres-Primärenergiebedarf entspricht nach EnEV der berechneten jährlichen Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des Brennstoffes und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik mit Hilfe der für die jeweiligen Energieträger geltenden Primärenergiefaktoren auch die Energiemenge einbezieht, die für Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe (vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes) erforderlich ist. Die Primärenergie kann auch als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie z.B. CO2-Emission, herangezogen werden, weil damit der gesamte Energieaufwand für die Gebäudebeheizung einbezogen wird. Die Einhaltung eines maximalen Jahres-Primärenergiebedarfes ist eine Hauptanforderung der EnergieEinsparVerordnung (EnEV). und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts≡Transmissionswärmeverlust≡
Der Transmissionswärmeverlust entsteht infolge der Wärmeableitung beheizter Räume über die Umschließungsflächen, wie Wände, Fußboden, Decke, Fenster. Nach der EnergieEinsparVerordnung stellt der Transmissionswärmeverlust den Wärmestrom durch die Außenbauteile je Grad Kelvin Temperaturdifferenz dar. Es gilt: je kleiner der Wert, um so besser ist die Dämmwirkung der Gebäudehülle. Durch zusätzlichen Bezug auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche liefert der Wert einen wichtigen Hinweis auf die Qualität des Wärmeschutzes. für zu errichtende Wohngebäude (zu § 3 Abs. 1)
1.1 Höchstwerte
Tabelle 1
Höchstwerte des auf die Gebäudenutzfläche≡Gebäudenutzfläche≡
Die Gebäudenutzfläche AN ist nach der EnEV eine reine Rechengröße, die die im beheiztem Gebäudevolumen zu beheizende Fläche darstellt. Sie wird (nach EnEV) aus dem beheizten Gebäudevolumen unter Berücksichtigung einer üblichen Raumhöhe im Wohnungsbau abzüglich der von Innen- und Außenbauteilen beanspruchten Fläche nach der Gleichung AN = 0,32 Ve ermittelt. Die Fläche ist in der Regel größer als die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, da z.B. auch indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezogen werden. Sie kann für die Erstellung von Energieausweisen entsprechend den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (EnEV 2007) vereinfachend mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche errechnet werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller ergibt sich ein Faktor von 1,35. bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche≡wärmeübertragende Umfassungsfläche≡
Die wärmeübertragende Umfassungsfläche (A) wird auch Gebäudehüllfläche genannt. Sie bildet die Grenze zwischen dem beheizten Innenraum und der Außenluft, den nicht beheizten Räumen und dem Erdreich. Sie besteht üblicherweise aus Außenwänden einschließlich Fenster und Türen, Kellerdecke, oberster Geschossdecke oder Dach. Diese Gebäudeteile sollten möglichst gut gedämmt sein, weil über sie die Wärme aus dem Rauminneren nach Außen dringt. bezogenen Transmissionswärmeverlusts in Abhängigkeit vom Verhältnis A/Ve
Verhältnis A/Ve | Jahres-Primärenergiebedarf Qp'' in kWh/m2a) bezogen auf die Gebäudenutzfläche | Spezifischer, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogener Transmissionswärmeverlust HT´ in W/(m²×K) | |
Wohngebäude (außer solchen nach Spalte 3) | Wohngebäude mit überwiegender Warmwasser- bereitung aus elektrischem Strom≡Strom≡ Strom ist der Fluss von Ladungsträgern in einem elektrischen Leiter. Durch einen eingeschalteten elektrischen Verbraucher, z.B. eine Glühlampe, fließt ein Strom. Der Strom wird angetrieben von der Spannung, die an den beiden Polen bzw. Kontakten des Verbrauchers anliegt. Die Höhe des Stromes (Stromstärke) ist abhängig von der Höhe der Spannung und des elektrischen Widerstandes des Leitungsnetzes und des elektrischen Verbrauchers. | Wohngebäude | |
1 | 2 | 3 | 4 |
<= 0,2 | 66,00 + ΔQTW | 83,80 | 1,05 |
0,3 | 73,53 + ΔQTW | 95,53 | 0,80 |
0,4 | 81,06 + ΔQTW | 103,06 | 0,68 |
0,5 | 88,58 + ΔQTW | 110,58 | 0,60 |
0,6 | 96,11 + ΔQTW | 118,11 | 0,55 |
0,7 | 103,64 + ΔQTW | 126,64 | 0,51 |
0,8 | 111,17 + ΔQTW | 133,17 | 0,49 |
0,9 | 118,70 + ΔQTW | 140,70 | 0,47 |
1 | 126,23 + ΔQTW | 148,23 | 0,45 |
≥ 1,05 | 130,00 + ΔQTW | 152,00 | 0,44 |
mit
ΔQTW = (2600kWh/a)/(100m2 + AN) in kWh/(m2a)
AN nach Nr.1.4.4 in m2
A/Ve nach Nr.1.4.3 in m-1
1.2 Zwischenwerte zu Tabelle 1
Zwischenwerte zu den in Tabelle 1 festgelegten Höchstwerten sind nach folgenden Gleichungen zu ermitteln:
Spalte 2 Qp´´= 50,94 kWh/(m²a) + (75,29 kWh/(m²a) × A/Ve) + ΔQTW in kWh/(m²×a)Spalte 3 Qp´´ = 68,74 kWh/(m²a) + (75,29 kWh/(m²a) × A/Ve) in kWh/(m²a)
Spalte 4 HT´ = 0,3W/(m²×K) + 0,15W/(m3×K) / A/Ve in W/(m²K)
mit
ΔQTW = (2600kWh/a)/(100m2 + AN) in kWh/(m2a)
AN nach Nr.1.4.4 in m2
A/Ve nach Nr.1.4.3 in m-1
1.3 Zuschläge bei Kühlung
Wird bei einem zu errichtenden Wohngebäude die Raumluft gekühlt, erhöhen sich die Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs in den Spalten 2 und 3 der Tabelle 1 wie folgt: Qp,c ´´ = Qp ´´ + 16,2 kWh/(m²·a) · AN,c / AN in kWh/(m²·a)
mit
Qp,c ´´ Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs für das gekühlte Wohngebäude
Qp ´´ Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs für das Wohngebäude nach Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 in kWh/m²·a
AN gekühlter Anteil der Gebäudenutzfläche A nach Nr. 1.4.4 in m².
1.4 Definition der Bezugsgrößen
1.4.1 Die wärmeübertragende Umfassungsfläche A eines Wohngebäudes in m² ist nach Anhang B der DIN EN ISO 13789 : 1999-10, Fall „Außenabmessung", zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Flächen sind die äußere Begrenzung einer abgeschlossenen beheizten Zone. Außerdem ist die wärmeübertragende Umfassungsfläche A so festzulegen, dass ein in DIN EN 832 : 2003-06 beschriebenes Ein-Zonen-Modell entsteht, das mindestens die beheizten Räume einschließt.
1.4.2 Das beheizte Gebäudevolumen Ve in m³ ist das Volumen, das von der nach Nr. 1.4.1 ermittelten wärmeübertragenden Umfassungsfläche A umschlossen wird.
1.4.3 Das Verhältnis A/Ve in m-1 ist die errechnete wärmeübertragende Umfassungsfläche nach Nr. 1.4.1 bezogen auf das beheizte Gebäudevolumen nach Nr. 1.4.2.
1.4.4 Die Gebäudenutzfläche AN in m² wird bei Wohngebäuden wie folgt ermittelt:
AN = 0,32 Ve
2. Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Werte des Wohngebäudes (zu § 3 Abs.2 und 4, § 9 Abs. 2)
2.1 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
2.1.1 Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Wohngebäude ist nach DIN EN 832 : 2003-06 in Verbindung mit DIN V 4108-6 : 2003-06*) und DIN V 4701-10 : 2003-08, geändert durch A1 : 2006-12, zu ermitteln; § 23 Abs. 3 bleibt unberührt. Bei der Auswahl der Primärenergiefaktoren sind die Werte für den nicht erneuerbaren Anteil zu verwenden (Tabelle C.4-1, Spalte B der DIN V 4701-10, geändert durch A1 : 2006-12). Der in diesem Rechengang zu bestimmende Jahres-Heizwärmebedarf≡Jahres-Heizwärmebedarf≡
Der Jahres-Heizwärmebedarf entspricht nach EnEV dem berechneten jährlichen Nettobedarf für Heizwärme in kWh für das gesamte zu beheizende Haus. Der Jahres-Heizwärmebedarf ist nach DIN EN 832 unter Berücksichtigung der in DIN 4108 T.6 angegebenen Randbedingungen zu ermitteln. Qh ist nach dem Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832 : 2003-06 mit den in DIN V 4108-6 : 2003-06*) Anhang D genannten Randbedingungen zu ermitteln. In DIN V 4108-6 : 2003-06*) angegebene Vereinfachungen für den Berechnungsgang nach DIN EN 832 : 2003-06 dürfen angewendet werden. Zur Berücksichtigung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung≡Wärmerückgewinnung≡
Mit Wärmerückgewinnung bezeichnet man einen Vorgang, bei dem Wärme, die ansonsten z.B. mit der Abluft oder dem Abwasser das Haus ungenutzt verlässt, zurückgewonnen wird. Die Wärmerückgewinnung macht energetisch Sinn, sofern die dafür aufgewendete Hilfsenergie (meist Strom für elektrische Antrieb) die zurückgewonnne Wärmemenge nicht erreicht oder gar übersteigt (primärenergetisch). sind die methodischen Hinweise unter Nr. 4.1 der DIN V 4701-10 : 2003-08, geändert durch A1 : 2006-12, zu beachten.
*) Geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1 2004-03.
2.1.2 Bei zu errichtenden Wohngebäuden, die zu 80 vom Hundert oder mehr durch elektrische Speicherheizsysteme beheizt werden, darf der Primärenergiefaktor bei den Nachweisen nach § 3 Abs. 2 für den für Heizung und Lüftung bezogenen Strom bis zum 31. Januar 2010 abweichend von der DIN V 4701-10, geändert durch A1 : 2006-12, mit 2,0 angesetzt werden. Soweit bei diesen Gebäuden≡Gebäude≡
Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche. eine dezentrale elektrische Warmwasserbereitung vorgesehen wird, darf die Regelung nach Satz 1 auch auf den von diesem System bezogenen Strom angewendet werden. Die Regelungen nach den Sätzen 1 und 2 erstrecken sich nicht auf die Angaben in den ◊en. Elektrische Speicherheizsysteme im Sinne des Satzes 1 sind Heizsysteme mit unterbrechbarem Strombezug in Verbindung mit einer lufttechnischen Anlage mit einer Wärmerückgewinnung, die nur in den Zeiten außerhalb des unterbrochenen Betriebes durch eine Widerstandsheizung Wärme in einem geeigneten Speichermedium speichern.
2.2 Berücksichtigung der Warmwasserbereitung
Bei Wohngebäuden ist der Energiebedarf für Warmwasser in der Berechnung des JahresPrimärenergiebedarfs zu berücksichtigen. Als Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung QW im Sinne von DIN V 4701-10 : 2003-08, geändert durch A1 : 2006-12, sind 12,5 kWh/(m²·a) anzusetzen.
2.3 Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts
Der spezifische Transmissionswärmeverlust HT ist nach DIN EN 832 : 2003-06 mit den in DIN V 4108-6 : 2003-06*) Anhang D genannten Randbedingungen zu ermitteln. In DIN V 4108-6 : 2003-06*) angegebene Vereinfachungen für den Berechnungsgang nach DIN EN 832 : 2003-06 dürfen angewendet werden.
*) Geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1 2004-03.
2.4 Beheiztes Luftvolumen
Bei den Berechnungen nach Nr. 2.1 ist das beheizte Luftvolumen V in m3 nach DIN EN 832 : 2003-06 zu ermitteln. Vereinfacht darf es wie folgt berechnet werden:
V = 0,76 Ve in m3 bei Wohngebäuden bis zu drei Vollgeschossen
V = 0,80 Ve in m3 in den übrigen Fällen
mit
Wärmebrücken sind bei der Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs auf eine der folgenden Arten zu berücksichtigen:
a) Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten≡Wärmedurchgangskoeffizient≡
U-Wert, früher k-Wert, Einheit: W/(m²K), Watt pro Quadratmeter und Kelvin; Der Wärmedurchgangskoeffizient ist ein Maß für die Wärmemenge, die durch ein Bauteil von einem m² Fläche in Abhängigkeit von der Zeit und dem Temperaturunterschied von der warmen zur kalten Seite abfließt. Je kleiner der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils, desto besser ist das Wärmedämmvermögen. Kleine Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht man mit Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit bzw. durch Erhöhung ihrer Stärke. um ΔUWB = 0,10 W/(m²·K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche,
b) bei Anwendung von Planungsbeispielen nach DIN 4108≡DIN 4108≡
In dieser DIN finden sich die allgemein anerkannten Grundlagen zur Einhaltung der Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz. Beiblatt 2 : 2006-03 Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um ΔUWB = 0,05 W/(m²·K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche,
c) durch genauen Nachweis der Wärmebrücken nach DIN V 4108-6 : 2003-06*) in Verbindung mit weiteren anerkannten Regeln der Technik.
*) Geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1 2004-03.
Soweit der Wärmebrückeneinfluss bei Außenbauteilen bereits bei der Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten U berücksichtigt worden ist, darf die wärmeübertragende Umfassungsfläche A bei der Berücksichtigung des Wärmebrückeneinflusses nach Buchstabe a, b oder c um die entsprechende Bauteilfläche vermindert werden.
2.6 Ermittlung der solaren Wärmegewinne bei Fertighäusern und vergleichbaren Gebäuden
Werden Gebäude nach Plänen errichtet, die für mehrere Gebäude an verschiedenen Standorten erstellt worden sind, dürfen bei der Berechnung die solaren Gewinne so ermittelt werden, als wären alle Fenster dieser Gebäude nach Osten oder Westen orientiert.
2.7 Aneinander gereihte Bebauung
Bei der Berechnung von aneinander gereihten Gebäuden werden Gebäudetrennwände
a) zwischen Gebäuden, die nach ihrem Verwendungszweck auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, als nicht wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der Werte A und A/Ve nicht berücksichtigt,
b) zwischen Wohngebäuden und Gebäuden, die nach ihrem Verwendungszweck auf Innentemperaturen von mindestens 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius beheizt werden, bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fnb nach DIN V 4108-6 : 2003-06*) gewichtet und
c) zwischen Wohngebäuden und Gebäuden mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen im Sinne von DIN 4108-2 : 2003-07 bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fu = 0,5 gewichtet.
Werden beheizte Teile eines Gebäudes getrennt berechnet, gilt Satz 1 Buchstabe a sinngemäß für die Trennflächen zwischen den Gebäudeteilen. Werden aneinander gereihte Gebäude gleichzeitig erstellt, dürfen sie hinsichtlich der Anforderungen des § 3 wie ein Gebäude behandelt werden. Die Vorschriften des Abschnitts 5 bleiben unberührt.
*) Geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1 2004-03.
Ist die Nachbarbebauung bei aneinander gereihter Bebauung nicht gesichert, müssen die Trennwände den Mindestwärmeschutz nach § 7 Abs. 1 einhalten.
2.8 Fensterflächenanteil
Der Fensterflächenanteil f des Gebäudes ist wie folgt zu ermitteln:
f = AW /(AW+AAW) [-]
mit
Aw Fläche der Fenster in m2
AAW Fläche der Außenwände in m2 .
Wird ein Dachgeschoss beheizt, so sind bei der Ermittlung des Fensterflächenanteils die Fläche aller Fenster des beheizten Dachgeschosses in die Fläche Aw und die Fläche der zur wärmeübertragenden Umfassungsfläche gehörenden Dachschrägen in die Fläche AAW einzubeziehen.
Als höchstzulässige Sonneneintragskennwerte nach § 3 Abs. 4 sind die in DIN 4108-2 : 2003- 07 Abschnitt 8 festgelegten Werte einzuhalten. Der Sonneneintragskennwert ist nach dem dort genannten Verfahren zu bestimmen.
2.10 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
Im Rahmen der Berechnung nach Nr. 2 ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate≡Luftwechselrate≡
Die Luftwechselrate (oder Luftwechselzahl) beziffert, wie oft die Raumluft pro Stunde komplett gegen frische Außenluft ausgetauscht wird. Für eine hygienische Luftqualität ist eine Luftwechselrate von 0,5 bis 1 je nach Nutzung, Belastung und Raumgröße erforderlich. nur zulässig, wenn
a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anlage 4 Nr. 2 nachgewiesen wird und
b) der mit Hilfe der Anlage erreichte Luftwechsel≡Luftwechsel≡
Luftwechsel sind erforderlich, damit die Raumluft zur Sicherung einer hygienische Luftqualität in bestimmten Abständen ausgetauscht bzw. erneuert wird. Abgebaut werden muss dabei der Gehalt an Wasserdampf, Kohlendioxid und von Luftschadstoffen. Wie oft die Luft pro Stunde ausgewechselt wird, gibt die Luftwechselrate bzw. Luftwechselzahl an. § 6 Abs. 2 genügt.
Die bei der Anrechnung der Wärmerückgewinnung anzusetzenden Kennwerte der Lüftungsanlagen sind nach anerkannten Regeln der Technik zu bestimmen oder den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der verwendeten Produkte zu entnehmen. Lüftungsanlagen müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Beeinflussung der Luftvolumenströme jeder Nutzeinheit durch den Nutzer erlauben. Es muss sichergestellt sein, dass die aus der Abluft≡Abluft≡
Die Abluft ist die aus einem Raum oder einer Wohnung abströmende bzw. über ein Abluftventil abgesaugte Luftmenge (verbrauchte Luft). Im Gegensatz zur Zuluft hat die Abluft im Winter eine erhöhte Temperatur, weshalb es energetisch interessant ist, die Wärmemenge von der Luft zu trennen und der kalten Zuluft oder einer Luft-Wasser-Wärmepumpe zur weiteren Nutzung zuführen. Auch die Luft, die mit einer Küchenabzugshaube abgesaugt wird stellt Abluft dar. Diese ist jedoch mit zahlreichen Fettpartikeln behaftet. gewonnene Wärme vorrangig vor der vom Heizsystem bereitgestellten Wärme genutzt wird.
2.11 Energiebedarf der Kühlung
Wird die Raumluft gekühlt, sind der nach DIN V 4701-10 : 2003-08, geändert durch A1 : 2006-12, berechnete Jahres-Primärenergiebedarf und die Angabe für den Endenergiebedarf≡Endenergiebedarf≡
Mit Endenergiebedarf bezeichnet man die Energiemenge, die den Anlagen für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung zur Verfügung gestellt werden muss, um die normierte Rauminnentemperatur und die Erwärmung des Warmwassers über das ganze Jahr sicherzustellen. Der Endenergiebedarf bezieht die für den Betrieb der Anlagentechnik (Pumpen, Regelung, usw.) benötigte Hilfsenergie ein. Die Endenergiebedarf wird an der „Schnittstelle“ Gebäudehülle übergeben und stellt somit jene Energiemenge dar, die dem Verbraucher (im allgemeinen dem Eigentümer) geliefert und mit ihm abgerechnet wird. (elektrische Energie≡Energie≡
Energie ist die Fähigkeit eines Energieträgers eine physikalische Arbeit zu verrichten. Sie kann die Wohnung oder Wasser erwärmen, Licht erzeugen, einen Motor drehen, einen Zug bewegen usw.. Angegeben wird die Energiemenge in kWh oder Joule.) im ◊ nach § 18 nach Maßgabe der zur Kühlung eingesetzten Technik je m² gekühlter Gebäudenutzfläche wie folgt zu erhöhen:
a) bei Einsatz von fest installierten Raumklimageräten (Split-, Multisplit- oder Kompaktgeräte≡Kompaktgerät≡
Als Kompaktgerät bezeichnet man ein anschlussfertiges Gerät, z.B. ein Brennwertheizgerät, eine Wärmepumpe oder ein Lüftungsgerät mit allen erforderlichen Pumpen, Sicherheits- und Steuerungselementen.) der Energieeffizienzklassen≡Energieeffizienzklasse≡Die Einordnung von elektrischen Geräten in verschiedene Energieeffizienzklassen dient der Verbraucherinformation. Die Klasse gibt Auskunft über den Stromverbrauch eines Gerätes im Verhältnis zum Stromverbrauch anderer am Markt befindlicher Geräte. Ist z.B. ein Kühlschrank in die Klasse A eingestuft, so hat dieser einen geringeren Jahresstromverbrauch als ein Gerät der Klasse C oder D. Zur Kennzeichnung der Geräte wird das sogenannte europäische Energielabel verwendet. Eine Kennzeichnungspflicht besteht für Kühl- und Gefriergeräte, Waschvollautomaten, Wäsche- und Waschtrocker, Geschirrspüler, Backöfen, Klimageräte, Leuchtmittel (Glühlampen, Energiesparlampen), Klimageräte und Umwälzpumpen für Heizungsanlagen. Um innerhalb der A-Klasse (gute Geräte) besser differenzieren zu können ist inzwischen die Kennzeichnung A+ und A++ (beste Geräte) z.B. für Kühlgeräte dazugekommen. A, B oder C nach der Richtlinie 2002/31/EG der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Raumklimageräte vom 22. März 2002 (ABl. EG Nr. L 86 S. 26) sowie bei Kühlung mittels Wohnungslüftungsanlagen mit reversibler Wärmepumpe≡Wärmepumpe≡
Die Wärmepumpe als Heizgerät nimmt auf der Eingangseite Wärme mit geringer Temperatur auf und gibt Wärme mit höherer Temperatur auf der Heizungsseite wieder ab. Ein Arbeitsmittel verdampft infolge der Aufnahme von Umweltwärme (Luft, Erdreich, Wasser). Das leicht erwärmte gasförmige Arbeitsmittel wird durch einen Kompressor komprimiert, wodurch es eine höhere Temperatur bekommt. Das in dieser Weise stark erwärmte Arbeitsmittel kann die Wärme an das Heizungswasser übertragen, kühlt sich dabei ab und wird erneut in den Kreislauf geschickt. der Jahres-Primärenergiebedarf um 16,2 kWh/(m²·a) und der Endenergiebedarf um 6 kWh/(m²·a),
b) bei Einsatz von Kühlflächen im Raum in Verbindung mit Kaltwasserkreisen und elektrischer Kälteerzeugung, z. B. über reversible Wärmepumpe der Jahres-Primärenergiebedarf um 10,8 kWh/(m²·a) und der Endenergiebedarf um 4 kWh/(m²·a),
c) bei Deckung des Energiebedarfs für Kühlung aus erneuerbaren Wärmesenken (wie Erdsonden≡Erdsonde≡
Als Erdsonden bezeichnet man 30 bis 99 m tiefe senkrechte Bohrungen von 10 bis 14 cm Durchmesser im Erdreich, in die gewendelte Kunststoffrohre eingebracht sind. Die Bohrung ist mit einem gut wärmeleitenden, betonähnlichen Material verfüllt. Diese "Pfähle" nehmen die Erdwärme des umgebenden Erdreiches auf, die dann von einer Wärmepumpe auf eine höhere Nutztemperatur gebracht werden muss., Erdkollektoren≡Erdkollektor≡
Erdkollektoren sind Rohrleitungen, die von einer Soleflüssigkeit oder einem Kältemittel durchflossen werden. Sie dienen dem Entzug von Wärme aus dem Erdreich für Heizzwecke. Sie werden je nach Prinzip in einer Tiefe ab 1,20 bis 1,80 Metern in möglichst feuchtem Erdreich verlegt. Um die geringe Temperaturdifferenz ausnutzen zu können, ist eine Wärmepumpe zur Temperaturerhöhung erforderlich., Zisternen≡Zisterne≡
Eine Zisterne ist ein größeres Sammelbecken für Regenwasser. Sie kann aus Betonringen hergestellt oder als Kunststoffkörper im Erdreich untergebracht werden. ) der Jahres-Primärenergiebedarf um 2,7 kWh/(m²·a) und der Endenergiebedarf um 1 kWh/(m²·a),
d) bei Einsatz von Geräten, die nicht unter Buchstabe a bis c aufgeführt sind, der Jahres-Primärenergiebedarf um 18,9 kWh/(m²·a) und der Endenergiebedarf um 7 kWh/(m²·a).
3. Vereinfachtes Berechnungsverfahren für Wohngebäude (zu § 3 Abs. 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2)
Der Jahres-Primärenergiebedarf ist vereinfacht wie folgt zu ermitteln:
Qp = (Qh +QW ) ·ep in kWh/(m²·a).
Dabei bedeuten
Qh der Jahres-Heizwärmebedarf in kWh/(m²·a)
QW der Zuschlag für Warmwasser nach Nr. 2.2 in kWh/(m²·a)
Der Einfluss der Wärmebrücken ist durch Anwendung der Planungsbeispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 : 2006-03 zu begrenzen.
Die Nr. 2.1.2, 2.6 und 2.7 gelten entsprechend.
Der Jahres-Heizwärmebedarf ist nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln:
Tabelle 2
Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs
Zeile | Zu ermittelnde Größen | Gleichung | Zu verwendende Randbedingung | ||||||||||||
1 | 2 | 3 | |||||||||||||
1 | Jahres-Heizwärmebedarf Qh | Qh = FGT (HT+HV) - ηHP(Qs+Qi) [kWh/a] |
| ||||||||||||
2 | Spezifischer Transmissionswärmeverlust HT | HT = Summe (Fxi x Ui x Ai) + A x ΔUWa [W/K] 1)2) | Temperatur-Korrekturfaktoren Fxi nach Tabelle 3 Wärmebrückenzuschlag ΔUWB =0,05 W/(m2K) | ||||||||||||
bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche | HT' = HT /A [W/(m2K)] 2) | ||||||||||||||
3 | Spezifischer Lüftungswärmeverlust≡Lüftungswärmeverlust≡ Der Lüftungswärmeverlust stellt jene Wärmemenge dar, die in der Praxis durch Lüftungsvorgänge, Undichtheiten, Schornsteinzug usw. mit der Abluft aus dem Haus entweicht. Bei undichten Fenstern und Ofenheizung ist der Lüftungswärmeverlust meist viel größer als der Lüftungswärmebedarf. Bei hoher Luftdichtheit (dichte Fenster, Zentralheizung) ist es oft umgekehrt. HV | HV = 0,190 Ve W/Km3 [W/K] 3) | ohne Dichtheitsprüfung nach Anlage 4 Nr. 2 | ||||||||||||
HV = 0,163 Ve W/Km3 [W/K] 3) | mit Dichtheitsprüfung nach Anlage 4 Nr. 2 | ||||||||||||||
4 | Solare Gewinne QS | QS = Summe (Is)j,HP x Summe 0,567 gi x Ai [kWh/a] mit I s,HP Solare Einstrahlung in der Heizperiode je Orientierung g Gesamtenergie-durchlassgrad [-] 4) A Fläche der Fenster [m²] j Zählindex für Orientierungen i Zählindex für Gesamtenergie-durchlassgrad | Solare Einstrahlung:
| ||||||||||||
5 | Interne Gewinne Qi | Qi = 22 AN kWh/m²a [kWh/a] | AN: Gebäudenutzfläche nach Nr. 1.4.4 |
1) Die Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile Ui sind auf der Grundlage der nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerte für Bauprodukte zu ermitteln oder technischen Produkt-Spezifikationen (z.B. für Dachflächenfenster) zu entnehmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. Bei an das Erdreich grenzenden Bauteilen ist der äußere Wärmeübergangswiderstand≡Wärmeübergangswiderstand≡ Der Wärmeübergangswiderstand ist der Widerstand, der dem Wärmestrom beim Übergang von einem Medium zum anderen Medium entgegenwirkt. Ein Wärmeübergangswiderstand ist z.B. zu beachten, wenn man die Wärmeübertragung von einem Heizkörper an einen Heizkostenverteiler oder den Wärmeübergang bei Wärmetauschern betrachtet. Eine Außenwand hat z.B. einen inneren Wärmeübergangswiderstand (zur Innenluft) und einen äußeren Wärmeübergangswiderstand (zur Außenluft). Die Werte sind abhängig von der Luftgeschwindigkeit. Die Kenntnis über den Wärmeübergangswiderstand wird bei der präzisen Ermittlung des U-Wertes eines Bauteils benötigt (Zahlenwerte in der DIN EN 12831). Änderungen des Wärmeübergangswiderstandes, verursacht z.B. durch Vorhänge oder Mobiliar im Wohnraum, können Auslöser eines Befalls mit Schimmelpilzen sein.
2) A in [m²] als wärmeübertragende Umfassungsfläche nach Nr. 1.4.1.
3) Ve in [m³] als beheiztes Gebäudevolumen nach Nr. 1.4.2.
4) Der Gesamtenergiedurchlassgrad≡Gesamtenergiedurchlassgrad≡
Der Gesamtenergiedurchlassgrad (Energiedurchlassgrad, g-Wert) kennzeichnet die Durchlässigkeit von Verglasungen für von außen auftreffende Solarstrahlung. Der prozentuale Wert gibt an, wie viel der auftreffenden Strahlungsenergie durch das Fenster in das Gebäude gelangt. gi (für senkrechte Einstrahlung) ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. Besondere energiegewinnende Systeme, wie z.B. Wintergärten oder transparente Wärmedämmung≡Wärmedämmung≡
Eine Wärmedämmung mindert den Wärmestrom von der warmen zur kälteren Seite eines Bauteiles. Dazu werden Stoffe mit einer geringen Wärmeleitfähigkeit (Wärmedämmstoff) als Schicht zwischen Warm und Kalt eingebracht. Eine sehr gute Wärmedämmung wird mit einem Vakuum erzielt (Thermoskanne). Auch ruhende Luft dämmt den Wärmefluss sehr gut. Um eine hohe Wärmedämmwirkung zu erzielen, dürfen Wärmedämmstoff(e) nicht durchströmt werden und eine bestimmte Einbaudicke nicht unterschreiten., können im vereinfachten Verfahren keine Berücksichtigung finden.
5) Dachflächenfenster mit Neigungen = 30° sind hinsichtlich der Orientierung wie senkrechte Fenster zu behandeln.
Tabelle 3
Temperatur-Korrekturfaktoren FxiWärmestrom≡Wärmestrom≡ Mit Wärmestrom bezeichnet man den Wärmefluß infolge von Temperaturunterschieden, der in einer bestimmten Zeit von einem Bauteil zum anderen bzw. durch ein Bauteil fließt. nach außen über Bauteil i | Temperatur-Korrekturfaktor Fxi [-] |
Außenwand, Fenster | 1,0 |
Dach (als Systemgrenze) | 1,0 |
Oberste Geschossdecke (Dachraum nicht ausgebaut) | 0,8 |
Abseitenwand≡Abseitenwand≡![]() | 0,8 |
Wände und Decken zu unbeheizten Räumen | 0,5 |
Unterer Gebäudeabschluss:
| 0,6 |