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Kräftige Förderungen für Solar, Biomasse und Wärmepumpe Veröffentlicht am 31.01.2008 von adnow
| Zum 1. Januar 2008 wurden neue Förderrichtlinien für solarthermische Anlagen, Biomassekessel und Wärmepumpenanlagen in Kraft gesetzt. Die interessanten Zuschüsse können durch ein Bonussystem aufgestockt werden. Dazu werden für 2008 350 Millionen und für 2009 500 Millionen € Fördermittel zugesichert.
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von - Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche (60€/m² bzw. 105 € bei Heizungsunterstützung),
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina (105 €/m² bis 40 m² und 45 €/m² für die Fläche > 40 m²),
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse≡Biomasse≡
Die Biomasse ist die durch Pflanzen und Tiere gebildete organische Masse. Sie kann wegen des hohen Gehaltes an Kohlenwasserstoffen zur Energiegewinnung eingesetzt werden. Wärme kann gewonnen werden durch die direkte Verbrennung von Holz, Stroh, Getreide, Gras oder Laub. Wärme und ggf. Strom (in BHKW) kann bei der Verbrennung von Öl aus Nutzpflanzen (Raps, Sonnenblumen) oder durch Verbrennung von Biogas (Methanbildung), entstanden aus Klärschlamm, organischem Müll, Gülle etc. gewonnen werden. für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung≡Nennwärmeleistung≡ Die Nennwärmeleistung ist die vom Hersteller festgelegte und im Dauerbetrieb unter Beachtung des vom Hersteller angegebenen Wirkungsgrades als einhaltbar garantierte größte Wärmeleistung (bei Heizgeräten in Kilowatt). Für die Angabe der Nennwärmeleistung im Schornsteinfegerprotokoll bzw. Abgasprotokoll spielt noch ein vom Hersteller angegebener Nennwärmeleistungsbereich eine Rolle, z.B. bei modulierenen Kesseln. Dann gilt als Nennwärmeleistung die in den Grenzen des Nennwärmeleistungsbereichs fest eingestellte höchste und auf einem (vom Heizungsinstallateur ausgefüllten und unterzeichneten) Zusatzschild angegebene höchste nutzbare Wärmeleistung. Ohne Zusatzschild gilt als Nennwärmeleistung der höchste Wert des Nennwärmeleistungsbereichs. Von Bedeutung kann die Einstellung und Bescheinigung einer geringer eingestellten Nennwärmeleistung sein, wenn z.B. der Gas-Preis eine leistungsabhängige Komponente besitzt. (36 € pro kW, unterschiedliche Mindestbeträge, Holzhackschnitzel Festbetrag 1000 €), - handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel mit Festbetrag 1125 €),
- effizienten Wärmepumpen≡Wärmepumpe≡
Die Wärmepumpe als Heizgerät nimmt auf der Eingangseite Wärme mit geringer Temperatur auf und gibt Wärme mit höherer Temperatur auf der Heizungsseite wieder ab. Ein Arbeitsmittel verdampft infolge der Aufnahme von Umweltwärme (Luft, Erdreich, Wasser). Das leicht erwärmte gasförmige Arbeitsmittel wird durch einen Kompressor komprimiert, wodurch es eine höhere Temperatur bekommt. Das in dieser Weise stark erwärmte Arbeitsmittel kann die Wärme an das Heizungswasser übertragen, kühlt sich dabei ab und wird erneut in den Kreislauf geschickt. (im Neubau 5 bis 10 €/m², im Altbau 10 bis 20 €/m² ja nach Anlagenart) - besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien≡Energie≡
Energie ist die Fähigkeit eines Energieträgers eine physikalische Arbeit zu verrichten. Sie kann die Wohnung oder Wasser erwärmen, Licht erzeugen, einen Motor drehen, einen Zug bewegen usw.. Angegeben wird die Energiemenge in kWh oder Joule. nach Maßgabe dieser Richtlinien: Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche, Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung, besonders effiziente Wärmepumpen. - Darüberhinaus gibt es verschieden Bonusregelungen z.B. für einen Kesseltausch im Zusammenhang mit derInstallation einer Solaranlage (750 €, für besonders effiziente Pumpen (50 bis 200 €) u.a.m.
Die Förderrichtlinie und Antragsformulare sind hier herunterladbar.
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