Eigentümer von Ein- und Zwei-Familienhäusern können bei der KfW-Förderbank ab sofort einen Zuschuss für Energieberatung und Baubegleitung bis zu einer Höhe von 1.000 € erhalten. Dies gilt für Antragsteller, die eine umfassende energetische Sanierung durchführen und einen Förderkredit der KfW-Förderbank in Anspruch nehmen.
Wenn der Sachverständige die Beratungs- und Planungsleistungen bei einem Bauvorhaben durch eine fachgerechte Baubegleitung ergänzt, können Bauherren einen Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten. Je Wohneinheit werden dabei maximal 1.000 EUR ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass mit den Maßnahmen das Neubau-Niveau nach EnEV≡EnEV≡
EnEV ist die Abkürzung für die EnergieEinsparVerordnung. oder besser erreicht wird. Der Zuschuss wird sowohl bei der Kredit- als auch bei der Zuschussvariante gezahlt. Außerdem muss das zu sanierende Gebäude≡Gebäude≡
Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche. vor dem 31.12.1983 errichtet worden sein. Der Sachverständige hat im Rahmen der fachgerechten Baubegleitung z.B. Detailplanungen für Heizunggs- und Lüftungsanlagen zu erbringen, muss Unterstützung bei der Angebotsauswertung geben, mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung von Putzarbeiten vornehmen und eine Einweisung in ggf. eingebaute haustechnische Anlagen geben. Ziel ist die Sicherung der Qualität bei der Umsetzung der geförderten Maßnahmen als wichtiger Erfolgsfaktor.
Der Zuschuss für Baubegleitung bei Sanierungen auf Neubauniveau oder besser nach der Energieeinsparverordnung≡EnergieEinsparVerordnung≡
Die EnergieEinsparVerordnung (kurz EnEV) regelt seit dem 1.10.2007 die einzuhaltenden Mindestanforderungen für den baulichen Wärmeschutz und heizungstechnische Anlagen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Verordnung regelt auch die Ausstellung von Energieausweisen. Seit dem 18.03. 2009 ist eine Änderungsverordnung zur EneV von 2007 verabschiedet, die eine Reihe von verschärften Anforderungen enthält. Vorläufer der EnEV von 2007 war die EnEV aus dem Jahre 2002, die ihrerseits die Wärmeschutzverordnung von 1995 ersetzt hat. (EnEV) ist immer an ein konkretes Sanierungsvorhaben gekoppelt, das entweder in der Kredit- oder der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gefördert wird.
Interessierte erhalten weitere Informationen zum Ortstarif unter 01801/33 55 77 oder unter www.kfw-foerderbank.de.