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Förderung für Erneuerbare um 50% erhöhtVeröffentlicht am 14.08.2007 von adnow
| Aufgrund des in den ersten Monaten des Jahres 2007 zu beobachtenden Rückgang der neu in Auftrag gegebenen Vorhaben hat der Bundesumweltminister die Fördersätze der Basisförderung mit Richtlinienänderung vom 25. Juli 2007 linear um 50% angehoben. Die Erhöhung gilt für Anträge, die ab dem 02.08.2007, beim BAFA eingegangen sind. Für Solarkollektoren≡Solarkollektor≡ Der Solar- oder Sonnenkollektor ist wichtigster Bestandteil einer Solarwärmeanlage zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung oder Lufterwärmung. Der Solarkollektor nimmt direkte und diffuse Solarstrahlung auf und wandelt sie mit dem im Inneren des Kollektors befindlichen Absorber in nutzbare Wärme (Warmwasser, Warmluft) um. Man unterscheidet hauptsächlich den Flachkollektor und den Vakuumröhrenkollektor. zur Warmwasserbereitung beträgt die Förderung nun 60 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 Euro. Sofern die Anlage größer als 40 m² ist kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 m² mal 60 Euro bezuschusst werden. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung werden mit 105 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche gefördert. Gefördert werden auch automatisch beschickte Biomassekessel von 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung≡Nennwärmeleistung≡ Die Nennwärmeleistung ist die vom Hersteller festgelegte und im Dauerbetrieb unter Beachtung des vom Hersteller angegebenen Wirkungsgrades als einhaltbar garantierte größte Wärmeleistung (bei Heizgeräten in Kilowatt). Für die Angabe der Nennwärmeleistung im Schornsteinfegerprotokoll bzw. Abgasprotokoll spielt noch ein vom Hersteller angegebener Nennwärmeleistungsbereich eine Rolle, z.B. bei modulierenen Kesseln. Dann gilt als Nennwärmeleistung die in den Grenzen des Nennwärmeleistungsbereichs fest eingestellte höchste und auf einem (vom Heizungsinstallateur ausgefüllten und unterzeichneten) Zusatzschild angegebene höchste nutzbare Wärmeleistung. Ohne Zusatzschild gilt als Nennwärmeleistung der höchste Wert des Nennwärmeleistungsbereichs. Von Bedeutung kann die Einstellung und Bescheinigung einer geringer eingestellten Nennwärmeleistung sein, wenn z.B. der Gas-Preis eine leistungsabhängige Komponente besitzt.. Für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets≡Pellets≡
Pellets sind genormte, zylindrische Presslinge aus getrocknetem, naturbelassenem Holz (Sägemehl, Hobelspäne, Restholz). Mit Pellets lassen sich automatische Feuerungsanlagen für die Holzverbrennung realisieren. Der Heizwert liegt in der Praxis bei etwa 5 kWh/kg. Die Pelletsfeuerung erfordert in jedem Falle einen speziellen Pelletbrenner (z.B. gelochte Brennersschale) um eine optimale Verbrennung und die Regelbarkeit zu gewährleisten. Die Pelletsheizung als Heizung mit nachwachsenden Rohstoffen (Holzheizung) wurde und wird gefördert.-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung beträgt die Förderung nun 36 Euro je kW, mindestens jedoch 1.500 Euro.
Hackschnitzelkessel werden mit 750 Euro je Anlage gefördert. Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung werden mit 1.125 Euro je Anlage gefördert.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
Referate 433/434/435,
Frankfurter Straße 29 - 35,
65760 Eschborn,
Telefon: 06196 908-625,
Telefax: 06196 908-800
www.bafa.de
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