|
 |
Heizung und Warmwasser 2006 um 32% teurerVeröffentlicht am 21.06.2007 von adnow
| Auf 50 Millionen Mieter kommt mit der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2006 eine böse Überraschung zu. Wie die Bundesregierung in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Wohn- und Mietenbericht informiert, stiegen 2006 die durchschnittlichen Kosten für Heizung und Warmwasser gegenüber 2005 von 0,81 € auf 1,07 € pro m² und Monat. Einige werden ihre Betriebskostenabrechnungen für 2006 schon in den Händen halten und dabei ihren Augen kaum trauen. Satte Nachzahlungen werden vor allem durch den stark gestiegenen Preis für Raumwärme und warmes Wasser gefordert. Vermieter reichen die starken Preisanstiege für Öl und Ergas - in der Folge auch für Fernwärme≡Fernwärme≡ Als Fernwärme bezeichnet man Wärme mit einem Temperaturniveau zwischen etwa 60 und 110°C, die über eine Fernwärmeleitung verteilt wird. Größere Wohngebiete können z.B. meist kostengünstig und umweltfreundlich durch die Abwärme eines Kraftwerkes mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung versorgt werden. Die Abwärmenutzung verbessert den Wirkungsgrad der Stromerzeugung des Kraftwerkes erheblich. Für kleinere Gebiete eignet sich die bei der Kraft-Wärme-Kopplung anfallende Abwärme, eingespeist in einen Nahwärmeverbund. - an die Mieter weiter. Nach der Heizkostenverordnung≡Heizkostenverordnung≡ Die Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in der Fassung vom 20.1.1989, geändert durch Novelle vom 18.06.2008, in Kraft seit 1.1.2009) regelt die Erfassung und Verteilung der Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Miet- und Wohneigentumsobjekten. Die Verordnung ist die Grundlage jeder Heizkostenabrechnung. ist dies auch zulässig und kein Grund für Beanstandungen der eigenen Abrechnung. Dennoch ist die gründliche Beschäftigung mit der Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡ Eine Heizkostenabrechnung erhalten Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Heizkostenverordnung, wenn die Wohnanlage mit einer zentralen Heizungsanlage ausgestattet ist. Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter bzw. Betreiber der Heizanlage verpflichtet, dem Mieter bzw. Eigentümer spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode eine nachvollziehbare Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vorzulegen. sinnvoll. Fehler verschiedener Art wirken sich bei hohen Energiepreisen besonders heftig aus. Auf --> http://www.heiz-tipp.de/forum.html finden Betroffene kompetenten Rat. Erfahrene Moderatoren helfen bei Verständnisfragen, dem Aufspüren von Fehlern und geben Tipps. Ergänzt wird das Informationsangebot durch zahlreiche Ratgeber zur Abrechnung von Heizkosten≡Heizkosten≡ Zu den Heizkosten im Sinne der Heizkostenabrechnung gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten für den Betriebsstrom, die Kosten für Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Wartung (Prüfung der Betriebbereitschaft, Einstellungen), die Kosten für den Schornsteinfeger sowie die Kosten für die Verbrauchserfassung sowie für die dafür erforderlichen Gerate. Zu den Heizkosten im Sinne der Betrachtung der entstehenden Kostenbelastung für den Eigentümer einer Heizungsanlage im eigenen Haus gehören neben den Verbrauchskosten (verbrauchsgebundene Kosten) und den Betriebskosten (betriebsgebundene Kosten) auch die Kapitalkosten (kapitalgebundene Kosten) für die Anschaffung und Instandhaltung der Technik dazu., der dabei verwendeten Technik und den rechtlichen Grundlagen. Im Rahmen der kostenpflichtigen eMailberatung werden Heizkostenabrechnungen auf Plausibilität überprüft.
| |
|  |  |  |
| ...das passt zu News+Tipps |
Ratgeber: | | News+Tipps: | | Links: | | Service: | |
|
|
|
|
|
|
|  |
 | | |
Anzeige |
|