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Verpflichtungen für Hausbesitzer bis 31.12.2006

Veröffentlicht am 04.12.2006 von adnow
Allgemein

Mit dem Stichtag 31. Dezember 2006 müssen Nachrüstverpflichtungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude umgesetzt sein. Diese reichen von der Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in nicht beheizten Räumen über die Dämmung der obersten Geschossdecke bis hin zum Austausch alter Heizungsanlagen.


Die Nachrüstverpflichtungen der EnEVEnEV
EnEV ist die Abkürzung für die EnergieEinsparVerordnung.
gilt grundsätzlich für alle GebäudeGebäude
Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung sind bauliche Objekte mit mindestens einem eigenen Aufgang und einer Begrenzung des Volumens durch die wärmübertragende Umfassungsfläche.
mit mehr als zwei Wohneinheiten. Das sind Büro- und Verwaltungsgebäude („Nicht-Wohngebäude“) ebenso, wie Mehrfamilienhäuser. Ein- oder Zweifamilienhäuser sind daher in der Regel nicht betroffen. Bedingung ist dabei, dass der Eigentümer mindestens eine Wohnung selbst bewohnt. Ist dies nicht der Fall, muss die Nachrüstverpflichtung umgesetzt werden. Ebenso sind alle Ein- und Zweifamilienhausbesitzer betroffen, die ihr Eigentum nach dem 1. Februar 2002 erworben haben; unabhängig von der Frage, ob der Eigentümer darin wohnt oder nicht. Folgende Nachrüstverpflichtungen sind zu erfüllen:

Heizungs- und Warmwasserleitungen müssen, wenn sie sich „in nicht beheizten Räumen befinden und zugänglich sind“, gedämmt werden. Die oberste Geschossdecke ist dann zu dämmen, wenn der WärmedurchgangskoeffizientWärmedurchgangskoeffizient
U-Wert, früher k-Wert, Einheit: W/(m²K), Watt pro Quadratmeter und Kelvin; Der Wärmedurchgangskoeffizient ist ein Maß für die Wärmemenge, die durch ein Bauteil von einem m² Fläche in Abhängigkeit von der Zeit und dem Temperaturunterschied von der warmen zur kalten Seite abfließt. Je kleiner der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils, desto besser ist das Wärmedämmvermögen. Kleine Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht man mit Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit bzw. durch Erhöhung ihrer Stärke.
, der so genannte U-WertU-Wert
Der U-Wert oder Wärmedurchgangs-Koeffizient ist ein Maß für die Güte der Wärmedämmung eines Bauteils (oder eines Solarkollektors). Der Wert gibt an, wie viel Wärme bei einem Temperaturunterschied von einem Kelvin pro Zeiteinheit und pro m² eines Bauteils von der wärmeren zur kälteren Seite transportiert wird. Der Wert wird angegeben in W/m²K (Watt pro m² und Kelvin). Es ist eine neue Bezeichnung für den früheren k-Wert. Je kleiner der Wert ist, um so besser ist die Wärme dämmende Wirkung.
, mehr als 0,3 W/(m²K) beträgt und die Decke zugänglich ist.
Heizkessel müssen bis zum 31. Dezember 2006 ausgetauscht werden, wenn sie vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden und wenn es sich um Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe handelt. Niedertemperatur- oder Brennwertkessel müssen nicht außer Betrieb genommen werden. Heizkessel, deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert wurden, müssen erst Ende 2008 ausgetauscht werden.

 

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