Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten seit dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Damit wurden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst.
Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen ist im Prinzip umweltfreundlich, setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe≡Luftschadstoffe≡
Luftschadstoffe sind Stoffe, die entweder durch menschliche Tätigkeit (z.B. gezielte Verbrennung zur Wärmeerzeugung) in die Umgebungsluft abgegeben werden oder durch natürliche Vorgänge entstehen und dabei zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen bzw. der Umwelt führen. wie Feinstaub≡Feinstaub≡
Feinstaub sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist (Gemäß der EG-Richtlinie 1999/30/EG). Die Emission von Feinstaub aus kleinen Holzfeuerungen in Haushalten und im Kleingewerbe übersteigt inzwischen die Feinstaubemissionen aus dem Straßenverkehr (2003, Studie Umweltbundesamt). Bei kleinen Holzfeuerungen beträgt der Anteil dieser Staubteilchen am gesamten Staubausstoß mehr als 90 Prozent. Feinstaub führt zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen, wie Husten und Zunahme asthmatischer Anfälle. Zudem belastet er das Herz-Kreislauf-System mit der Folge einer abnehmenden Lebenserwartung. Außerdem steht Feinstaub im Verdacht, krebserzeugend zu sein. frei und führt zu Geruchsbelästigungen – und dies in zunehmendem Maße. Die Regelungen im Einzelnen:
- Die Novelle der 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen aber auch ohne Staubfilter erreicht werden.
- Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid≡Kohlenmonoxid≡
Kohlenmonoxid ist ein farbloses, sehr giftiges Gas. Das Molekül besitzt ein Kohlenstoff- und ein Sauerstoffatom (Strukturformel CO) und entsteht durch unvollständige Verbrennung kohlenstoffhaltiger Brennstoffe. Kohlenmonoxid ist messpflichtig bei der Überprüfung von Heizungsanlagen (Kehr- und Überprüfungsverordnung). Seine Giftigkeit wird verursacht durch eine Blockierung der Sauerstoffaufnahme im Blut, indem es sich anstelle des Sauerstoffes mit den roten Blutkörperchen verbindet. Bereits geringe Mengen wirken gesundheitsschädigend bis zum Tod. CO war früher ein Bestandteil des Stadtgases. führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren.
- Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor.
- Ausnahmen: So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.
- Die Novelle der 1. BImSchV sieht auch eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor, denn meist sind nicht die Öfen Verursacher einer Belastung. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft.
- Eine Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten≡Arbeit≡
Arbeit im physikalischen Sinne stellt die in einem Vorgang verbrauchte Wärme- bzw. Energiemenge dar. Die physikalische Einheit ist die kiloWattstunde (kWh). Eine Energiemenge von einer kWh wird verbraucht, wenn z.B. ein Heizgerät mit einer Anschlussleistung von 1 kW eine Stunde ununterbrochen in Betrieb ist. als noch vor 20 Jahren.
- Weitere Informationen finden Sie unter:
-> www.bmu.de/....
-> www.umweltbundesamt.de/...